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drei oder vier Gesellen zu besetzen wäre, die es mit den Bergleuten wohl eine Zeit halten könnten, falls die Markgräfischen ... mit gewaltiger Hand das Bergwerk überfallen würden. (WRV Nr. 377) 1509 „Die Gewerke zu Unser lieben Frauen bey Burgkstein auf der Platten, B. und arme handwergsleuth zu Plawen, bitten Kurfürst Friedrich von Sachsen, ihnen 100 fl bis auf ostern schirsten zu einer kleinen furstreckung für die Förderung ihres Bergbaues bei Burgstein zu leihen und einen vorstendigen Schmelzer von Schneeberg zu schicken“. (WRV Nr. 379) 1515 Kurfürst und Herzog zu Sachsen begnadigen Nickeln Sack zu Geilsdorf mit den Obergerichten und der Bergwerksgerechtigkeit auf den von ihnen zu Lehen rührenden, in den Pflegen Vogtsberg und Plauen gelegenen Gütern ... dem Kretschmar zu Schwand, auf 6 Gütern und der Mühle zu Ruderitz auf dem Kirchlehen und den Gütern zu Burgstein. (RR 11/295) um 1520 „Wie wohl nun besonders noch zur Zeit zwo kirchen, ein pfarrhoff, ein kretschem aldo alles auf Nicol Saks gütern erbauet, doselbst ihm dem gnanten Sack die erbgerichte zustendigk, gehört mit der geistlichkeit ins brandenburgisch bisthumb. Daran rürende jenseits dem Purkstein hat Cunz von Geilsdorf angehölze und andere guter von m. g. h. zu lehen rürende, auch ohn mittel alles ins ambt Plauen, die Blatt gnant, gehörigk, darauf offtmals pergwergk also kupfer zu bauen angefangen, wie wohlen mehrer- mahls als her Heinrich von Redwitz, Ritter z. Z. ambtmann zum Hoff...“ (RAEB PI, S. 267, Anm. 1) 1536 Der Kurfürst und Herzog zu Sachsen leiht Nickeln Sack die Obergerichte und das Bergwerk auf alle gemeinen Metalle auf seinen Dörfern und Gütern ... u. a. Burgstein. (RR 11/669) 1541 Dieselben leihen Philipsen und Hansen Sack zu Geilsdorf, Gebrüdern, die Obergerichte und Bergwerksgerechtigkeit ... auf dem Kirchlehen und den Gütern zu Burgstein, wie diese Begnadigung Nickel Sack, ihr Vater, d. d. Altenburg 1515, Juli 17. erhalten und von Churfürst Friedrich und Herzog Johann zu Sachsen etc. zu Lehn empfangen, nun aber freiwillig seinen Söhnen unter Vorbehalt der gesammten Hand abgetreten hat. (RR 11/758) 1533 urkundet Churfürst Johann F. zu Sachsen etc. in Weimar. Er verträgt die Streitigkeiten zwischen Heinrich von Feyltzsch zu Kemnitz und Weischlitz und Nickeln Sack zu Geilsdorf wegen der Schaftrifft von Kemnitz nach Grobau und wegen des Widenbaches. Sodann soll auch der Vertrag, den früher Christoff von der Plaunitz und Daniel von Feyltzsch als Amtleute zu Vogtsberg und Plauen aufgerichtet, bestehen bleiben, wonach Nickel Sack jenseits der Elster unter und über dem Rosenthal auch auf den Saherwiesen zu Weischlitz das ganze Jahr die Hut haben soll, wogegen Heinrich von Feyltzsch nur zu bestimmten Zeiten die Schönecker und Saherwiesen zu Weischlitz behüten darf, ihm aber alles Hüten über der Elster nach Geilsdorf, Pirk und Türbel, auf dem Hainholz, der Saherleiten, auf dem Rode oder da herum aufs