Ministeriale verwirkt, sowohl für sich als auch für seine Erben. Außerdem stand ihm ein Wirtschaftsgut zu. Er gehörte somit zu den Grundherren, die ihr Einkommen aus feudaler Eigenwirtschaft und dem bäuerlichen Mehrprodukt bezogen (Kötzsch- ke/Kretzschmar 1965, S. 101). Inwieweit sich die einzelnen Festlegungen aus dieser Urkunde für die bischöfliche Ministerialität verallgemeinern lassen, bleibt auf Grund fehlender Überlieferung unsicher. In der gleichen Urkunde von 1227 werden Dienstmannen des Bischofs in Bischofswerda genannt, und der Bischof urkundet im Ort. 14 Die Stadtgründung erfolgte wahrscheinlich unter Bischof Bruno II. um 1210/1220 (Schlesinger 1960, S. 83). Als städtischer Mittelpunkt des Komplexes, Zentrum der Geldwirtschaft und des Handels hatte Bischofswerda vor allem Nahmarktfunktion. Die Stadt wurde wichtige Einnahmequelle für den Bischof und stärkte seine wirtschaftliche Position in diesem Gebiet. Das wirkte fördernd auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion der umliegenden Dörfer. Der Sitz der Ministerialen von Bischofswerda ist nicht eindeutig zu lokalisieren. Es besteht die Möglichkeit der dauernden Nutzung eines Grundstückes in der Stadt oder der Verbindung mit dem Vorwerk Hungerau. Eine überragende Stellung erreichten die Adligen von Bischofswerda keinesfalls; sie erscheinen den dörflichen Ministe rialen gleichgestellt. Die Besiedlung des Gebietes erfolgte vom Altsiedelland um Göda ausgehend in südlicher Richtung. Da 1227 auch die Schulzen von Goldbach und Belmsdorf (bei Bischofswerda) anwesend sind, zeigt sich ein ähnlicher Siedlungsvorgang wie im Muldenland, der gleiche Grundzüge in der inneren Gliederung der Gebiete erkennen läßt. In der Zeugenreihe folgt nach den Schulzen an letzter Stelle „Hartungus de Dobranewiz“ ohne nähere Bestimmung. Es ist das einzige Zeugnis, so daß Schlußfolgerungen über die soziale Herkunft des Zeugen schwerfallen. Nach seiner Stellung in der Zeugenreihe und der Herkunftsbezeichnung nach dem slawischen Ortsnamen Dobranitz könnte man in ihm den Supan des Ortes vermuten. Supane werden in Oberlausitzer Urkunden des 13. Jh. kaum genannt. Ein Beispiel liegt für 1225 (CDS II, 7, 1 Kamenz) vor. Es könnte sich aber auch um einen ortsansässigen slawischen Adligen handeln, der in die bischöfliche Herrschaft eingegliedert wurde. Der deutsche Personenname steht nicht unbedingt im Widerspruch zu einer möglichen slawischen Herkunft (Schlimpert 1978, S. 223). Eine Verlagerung des Schwerpunktes bischöflicher Machtausübung vollzog sich auch in Richtung Stolpen. Im Zusammenhang mit dem Wiedererwerb der Vogteirechte von Moyko von Stolpen, der als böhmischer Adliger (Knothe 1876, S. 243) oder als slawischer Adliger (Brankack 1967, S. 188) angesprochen wird, kam auch die Burg in bischöfliche Hand. Der Edelfreie Moyko tritt urkundlich nicht mehr auf (Schieckei 1956, S. 147), dafür erscheinen andere 14 H. Knothe (1879, S. 127f.) sind im 13. und 14. Jh. nur Vertreter einer bürgerlichen Familie von Bischofswerda bekannt.