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Godowe“ (Göda) sowie der Kämmerer Volkmar und sein Bruder als Zeugen. Diese Urkunde belegt eine voll ausgebildete Ministerialität auch in den Hofämtern als Ausdruck der Verwirklichung bischöflicher Landesherrschaft. Die Einrichtung der Hofämter läßt sich urkundlich bis in die letzten Jahrzehnte des 12. Jh. zurück verfolgen. 10 Daneben zeigen die Urkunden von 1222 Göda als Mittelpunkt der Machtausübung im Altsiedelgebiet der Oberlausitz; Ausstellungsort, Inhalt und Zeugenreihe stimmen darin überein. Die nächste in der Oberlausitz ausgestellte Urkunde liegt 1227 (CDS II, 1, 102) in Bischofswerda vor. Sie ist das erste Diplom eines Meißner Bischofs, in dem alle Zeugen Herkunfts- oder Ämterbezeichnungen tragen. 11 Mit der Einbeziehung der Oberlausitz in den Siedelvorgang ist die Herausbildung der Dienstmannschaft des Bischofs abgeschlossen; die gegenseitige Bedingtheit „Herrschaft durch Rodung“ und „Rodung durch Ministerialität“ wird so sichtbar. Die urkundliche Überlieferung ist natürlich auch abhängig vom Stand der Ausprägung des Kanzleiwesens, dessen Anfänge bis 1231 (UBD 17) mit dem Hofnotar bzw. bis 1215 (AZR 43) zurückreichen. Noch vor der Fixierung der Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241 ist mit einer voll ausgebildeten bischöflichen Kanzlei zu rechnen. 12 Aus den bisher erwähnten Urkunden gehen zwei weitere Mittelpunkte bischöflicher Herrschaft in der Oberlausitz hervor. Ausstellungsorte und Zeugen verweisen auf Bischofswerda und später Stolpen. Diese Orte gewinnen im Verlaufe des 13. Jh. im Vergleich zu Göda zunehmend an Bedeutung. Stolpen wurde wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Vogtei erworben, da 1227 (CDS II, 1, 103) Bruno II. von Meißen für den Ankauf von Stolpen zwei Dörfer als Entschädigung übergibt. Damit befindet sich auch die Burg Stolpen, die in der gleichen Urkunde direkt erwähnt wird, in bischöflichem Besitz. Vergleicht man die genannten Schwerpunkte bischöflicher Machtausübung während der ersten Jahrzehnte des 13. Jh., so entsprechen sie dem in der Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241 umrainten vierten bischöflichen Komplex (Meiche 1908, S. 145 ff.). Insgesamt wurden dem Bischof 1241 folgende Gebiete zugesprochen: — Der Eigensche Kreis und das östlich angrenzende Gebiet um Seidenberg (Zawidow, Kr. Luban, Polen), 10 Beginnend in den Zeugenreihen des Bischofs Gerung, in denen die Ministerialen noch ohne Herkunftsbezeichnung genannt werden (CDS 11,1,50,51,52,53) über Bischof Martin, der die Hofämter mit Ministerialen besetzte (1185, Truchseß, CDS 11,1,59), wird ein Umschwung unter Bischof Bruno II. sichtbar (vgl. CDL 1,14,16,17; CDS 11,1,84,89,93,102,103). Zur Entwicklung der bischöflichen Ministerialität vgl. auch H. Helbig (1955, S. 282, 291, 338f., 358ff.). 11 Die Zeugenreihe in der Ausfertigung A lautet: „... Heinricus de Polsniz, Arnoldus de Biscofisdorf, Johannes filius pincerna, Ericus clerici, Meinhardus de Biscofis werde, Conradus filius eius, Waltherus de Biscofisdorf, Lampertus de Worganewiz, Andreas filius pincerna, Luthegerus camerarius, Gisilbertus de Nimitsen, Johannes cocus de Wurcin, Rudegerus scultetus de Baldewinesdorf, Harthungus de Dobranewiz laici." Ausfertigung B lautet: „... Arnoldus de Biscofisdorf plebani, Johannes subdiaconus, laici fasalli ministeriales nostri Meinardus et Conradus filius ejus, Walpertus de Bischofiswerde, Walterus de Bischofisdorph, Lampertus de Worganuiz ...“ (weiter wie Ausferti gung A; vgl. CDS 11,1,102). 12 Vgl. dazu R. Jecht (1919, S. 73). 151