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herdes bei den Milzenern stattgefunden hätte, wie wir es im Falle von Gana bei den Daleminzern beobachten. 14 Die zweite wichtige Nachricht über das Milzenerland besagt die Unterwerfung der Milzener: „Milzientos a libertate inolita servitutis iugo constrinxit“. Markgraf Ekkehard zwingt die Milzener aus ihrer gewohnten Freiheit zu Unterwerfung (Thietmar 1962, Buch V, 7, S. 200 f.; vgl. auch Lübke 1986, T. III, Regest-Nr. 246 a, S. 49 f.). Dieser Vorgang einer strafferen Einbeziehung des Milzenerlandes und damit auch seiner Stammeshauptburg in die Mark Meißen mag um die Jahre 990/995 erfolgt sein. Die von Thietmar bezeugte Freiheit der Milzener vor ihrer Unterwerfung durch Ekkehard läßt auch darauf schließen, daß die de iure dem Bistum Meißen verliehenen Zehnten im Milzenergau tatsächlich gar nicht eingezogen werden konnten, da es vom Bischof in Meißen aus nicht realisierbar war. 1 ’ Die chronikalische Überlieferung des Thietmar von Merseburg schildert uns in allen Einzelheiten die expansiven Machtbestrebungen und militärischen Aktionen zwischen dem deutschen und dem polnischen Feudalstaat um die Vorherrschaft im lausitzisch-sorbischen Gebiet zu Beginn des 11. Jh. Einer solchen militärischen Aktion verdanken wir die Erstnennung der „civitas Budusin“ nach dem 30. April des Jahres 1002 — nach der Ermordung des Meißner Markgrafen Ekkehard, 16 als der Piastenfürst Boleslaw Chrobry in die Lausitz und in das Milzenerland vorstieß. 1 ' Das unter Boleslaws Herrschaft befindliche Budusin wird zwei Jahre später von Heinrich II. in Besitz genommen, wobei Boleslaw die Burg Budusin gegen freien Abzug überläßt und eine Brandlegung der Burg verhindert. Wahrscheinlich haben während der Belagerung Verhandlungen stattgefunden, in denen der Piastenfürst den Verlust des Milzenerlandes durch eine Neuregelung in seinem Sinne zu mildern verstand: Die Burg Budusin wurde nämlich nicht einem zuverlässigen Anhänger des Königs unterstellt, sondern Hermann, dem Schwiegersohn Boleslaws, womit die dynasti schen Ansprüche der Piasten gewahrt blieben (Lübke 1986, Regest-Nr. 388, S. 237 f.). Thietmars farbenprächtige und ins Detail gehende Schilderung zu diesem Ereignis gibt wertvolle Auskünfte zu Einzelheiten der Fortifikation der „urbs Budusin“ im Jahre 1004, da ausdrücklich von „muros“ (Mauern) und „propugnacula" (Bollwer ken) die Rede ist (Thietmar 1962, Buch VI, 14,15; Frenzel 1933, S. 23). In bezug auf 14 Vgl. Anm. 11. Heinrichs drastischer Schlag gegen die Hauptburg der Daleminzier, Tötung aller Erwachsenen und Sklaverei für die Kinder läßt erkennen, daß der deutsche König hier einen gefährlichen Unruheherd endgültig beseitigen wollte. 15 Kaiser Otto I. schenkt 971 dem Bistum Meißen den Zehnten des Tributes aus den Gauen Daleminze, Nisane, Diedesa, Milzane und Lusiza, und zwar von Honig, Pelzen, Silber, Sklaven, Kleidern, Schweinen, Getreide und von dem, was allgemein genannt wird (vgl. Lübke 1985, Regest-Nr. 161, S. 224 - 226). 16 Der Tod Ekkehards verursacht, gerade zum Zeitpunkt der Vakanz des deutschen Königthrones, ein unerwartetes Machtvakuum im südlichen Markengebiet (vgl. Lübke 1986, Regest-Nr. 349/350, S. 189-191). 17 Vgl. Lübke 1986, Regest-Nr. 351, S. 191 — 193. Auf die Nachricht vom Tode Ekkehards hin besetzt Boleslaw von Polen die ganze Mark des Markgrafen Gero bis zur Elbe. Danach gelingt es ihm, sich der Burg Budusin zu bemächtigen. Aus dem Kontext der Thietmarschen Schilderung (Buch V, 9) geht hervor, daß von der Burgbesatzung ein verhaltener Widerstand geleistet wurde, während die slawische Bevölkerung des Gebietes die militärische Aktion Boleslaws erleichtert haben könnte.