Hausreste haben sich meist mehr oder weniger deutlich von diesem darüberliegenden Übergangshorizont abgehoben. Die Entstehung dieser Schicht wie auch der Humus- strate dürfte auf die ständige Nutzung des Platzes als Abfalldeponie bzw. Garten in späterer Zeit zurückzuführen sein. Während die Süd- und die Ostabgrenzung des Hauses durch eine dunkle Verfär bung und Steinkonzentrationen klar erkennbar gewesen ist, konnten infolge der durch Baumaßnahmen hervorgerufenen Störungen an der Nord- und Westseite des Haus grundrisses genaue Angaben über die einstige Grundfläche nicht mehr ermittelt wer den. Nach Aussage von D. Hochmuth hatte man z. Z. der Auffindung einen ca. 0,50 bis 1,00 m breiten Streifen mit vielen Funden an der Westseite abgetragen. Über das Ausmaß der Störung an der Nordseite können dagegen keine klaren Hinweise mehr gewonnen werden. Daraus folgt, daß das einstige Haus mindestens eine Größe von 5,00 X 2,00 m besessen haben muß. Die Nord-Süd-Ausrichtung entspricht dem natürlichen Verlauf der Terrasse. Bei der Anlage des Hauses hatte man zuerst die Humusschicht abgetragen und die Terrasse leicht planiert. Da eine eigentliche „Hausgrube“ nur im südlichen Teil bis zu 0,20 m in den anstehenden Boden eingetieft war (vgl. Abb. 3), liegt ein eben erdiger Bau ohne Unterkellerung vor. An der eindeutig erfaßten Südwand des Hau ses konnten keine Hinweise auf einen Eingang beobachtet werden, so daß mit einem möglichen Zugang an der nördlichen Schmalseite zu rechnen ist. Der Fußboden wurde von einer Schicht aus gestampftem Lehm gebildet, die später beim Abbrennen der Behausung verziegelte, worauf Holzkohlereste, aschehaltige Erde und Brandspuren an Gefäßscherben hinweisen. Die Seitenwände dürften aus mit Lehm abgedichtetem Holzflechtwerk bestanden haben. Dies deuten vor allem im oberen Bereich der Hauptfundschicht liegende Holzkohlebrocken und Stücke gebrannten Lehmes mit Abdrücken von Zweigen und Ästen an. Die in Abb. 3 b erkennbare Eintiefung der flachen Grube legt die Annahme senkrechter Seitenwände nahe. Die zahlreichen im Bereich bzw. unmittelbar auf dem Hausgrundriß lagernden Steine dienten teil weise zum Abstützen der Wände und vielleicht auch mit zur Dachbedeckung. Ein regelrechtes Steinfundament ließ sich nicht nachweisen; ebensowenig Pfostenstand spuren als Beleg für eine etwaige Firstdachkonstruktion. Ein besonderes Rätsel geben zwei in der Mitte des Hauses nebeneinanderliegende Flächen auf, über denen im wesentlichen die Steinabdeckung fehlte (Abb. 2). Be sonders auffallend war, daß im Bereich dieser beiden Flächen intensive Brandspuren und viele keramische Reste festgestellt wurden. Sollte es sich hier um Herdstellen handeln? Gegen eine derartige Deutung spricht vielleicht das Fehlen von Steinen. Die zwischen beiden Stellen verlaufende, mit verziegeltem Lehm durchsetzte Stein packung ist wohl der Rest einer Zwischenwand, so daß es sich bei unserem Haus um einen ursprünglich zweigeteilten Komplex gehandelt hat. Der nördliche Raum muß mindestens 6 m 2 groß gewesen sein, während der südliche nur eine Fläche von ca. 4 m 2 besessen haben dürfte. Da der Hausgrundriß, abgesehen von einem in der Nordhälfte in jüngster Ver gangenheit eingetieften Zaunsäulenfundament, keinerlei erkennbare spätere Störun- 227