höfe erhalten geblieben ist (Spehr 1986, S. 9). Eckpunkte stellen die zur militäri schen Sicherung errichteten Burgen auf dem Kleinen Berg bei Hohburg und dem Collm bei Oschatz dar. Hohburg vergleichbar ragten die zum Tafelgüterbezirk ge hörenden Siedlungsinseln (Börln, Luppa) aus dem geschlossenen Waldgebiet (vgl. Ebert 1930, Beil. 9). Im Widerspruch zu Eberts Darstellung rechnen wir auch Dorn reichenbach zu diesem Komplex. 28 Diese eigenartige Zerrissenheit gibt der Vermu tung Raum, daß die Haupterwerbszweige „Hohenborcs“ ursprünglich in der Wald wirtschaft und der Sicherung der königlichen Jagd lagen. Andererseits mag gerade der Umstand, daß „Hohenborc“ eher einem Landschafts begriff als einem geschlossenen Siedlungsgebiet vergleichbar ist, als ein weiteres Ar gument für unsere Gleichsetzung gelten; darüber hinaus wurde gerade dadurch die folgende schnelle Zersplitterung begünstigt. Im Falle von Nisan und Melza handelt es sich ja auch um Landschaftsnamen, die zu vielerlei Spekulation Anlaß gegeben ha ben. Es dürfte aber einleuchten, daß das eroberte Neuland einerseits schnellen Nut zen bringen sollte, Organisationsformen wie im Altsiedelland jedoch nicht ohne Schwierigkeiten übernommen werden konnten. Letztlich waren sicher auch andere ostsächsische Tafelgüter an Landschaften 29 gebunden, die jedoch, da die Mittel punkte identifiziert sind (Altenburg, Leisnig), in Vergessenheit gerieten. Zur Zeit der Abfassung des Verzeichnisses 30 hat es Hohenborc als Tafelgut prak tisch nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit der Zersiedlung des Königsgutes war um so größer, als - wie Brühl (1979, S. 14) betont - „servitium regis“ kein juristischer, sondern ein „faktischer Begriff“ gewesen ist. Von Wurzen her hatte die Meißner Kirche nach Osten ausgegriffen. 1154 waren unter ihrer Führung in Kühren flämische Bauern angesetzt worden; 31 Thammenhain und Falkenhain dürften etwa gleichzeitig entstanden sein. In Hohburg saß 1185 ein stiftischer Vasall. Spätestens um diese Zeit war der große Hof aufgegeben, der Turm hügel errichtet, vermutlich auch schon mit dem Bau der Wasserburg 32 begonnen 28 Entgegen bisherigen sprachlichen Deutungen sehen wir in dem Namen Dornreichenbach eine Be stätigung unserer These. Nach D. Kremer (1980) ergibt sich die Deutung Dorn = Turm, d. h. Befestigung (nicht wie bisher dürr oder dornig); reich = Reich, d. h. Hinweis auf rechtlichen Be sitz des Königs (nicht wie bisher reich, Reichtum - so Naumann 1986, S. 15). Der Widerspruch von dornig/dürr und reich ist nach Kremer in der Sprachforschung bisher nicht beachtet worden; dazu kommt in unserem Fall der Widerspruch von dürr und bach. Verfasser schließt im Gegensatz zu H. Naumann (Kaufmann/Naumann 1964, S. 101 mit Anm. 25) aus dem Namen Dornreichenbach auf einen Ort, der eine Burg (einen Turm) besessen hat und zu unmittelbarem Reichsterritorium gehörte. Es liegt von daher eine Verbindung mit dem Tafelgüterbezirk nahe. 29 Die Landschaftsnamen wurden bisher „als singuläre Eigenart des sächsischen Teils des TV“ her vorgehoben, jedoch als Ärgernis empfunden und nach Möglichkeit eliminiert (Brühl/Kölzer 1979, S. 15 mit Anm. 35). 30 In die Diskussion um die Datierung des Tafelgüterverzeichnisses kann hier nicht eingegriffen wer den. Mit dem Begriff „frühstaufisch" dürfte der Zeitraum unserer Problematik entsprechend umris sen sein, ohne den in Frage kommenden Zeitansätzen Gewalt anzutun. 31 Zuletzt Thomas 1981. 32 Die Wasserburg ist seit 1623 kartographisch überliefert. Sie lag am Westrand des Gutes. B. Zim mermann verzeichnet einen Wassergraben, der ein annähernd quadratisches Bauwerk mit der Be zeichnung „Haus“ umschließt. Südwestlich des Grabens ist mit der Bezeichnung „der Wall“ ein