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dem Meißener Bistum geschenkten 50 Hufen im Burgward Schrebitz 85 als Ausgangs punkt für die Herausbildung eines später relativ geschlossenen kleinen Territoriums mit der Stadt Mügeln als Zentrum. Dabei sind sich die Verfasser weitgehend un einig darüber, ob die 50 Hufen nur bei Mügeln lagen oder die Flur der Stadt Mü geln und die der späteren bischöflichen Wasserburg mit einbegriffen waren oder nicht. 86 Da die Existenz eines Burgwards Mügeln vorausgesetzt wird, (vgl. 3.7.3.), hängt diese Entscheidung vor allem davon ab, wie die Wendung „in Burgwardo Screbez et pago Daleminze" verstanden wird. Im Hinblick auf die spätere Herrschaft des Bi schofs in Mügeln sollte die Urkundenstelle in dem Sinne interpretiert werden, daß die Schenkung über den Burgward Schrebitz hinausging. Am ehesten kommen für die 50 Hufen die Dörfer Lüttnitz, Schwednitz, Zschanncwitz und Schlagwitz in Frage, 87 nicht aber Mügeln bzw. Altmügeln. Dagegen sprechen die Namensgebung und die kirchlichen Verhältnisse. 88 89 Wie der Bischof in den Besitz der späteren Wasserburg gelangt ist, kann nur ver mutet werden. Nach dem in etwa rekonstruierbaren Sicdlungsgang in der Mügelner Gegend zu urteilen, dürfte sich ursprünglich an dieser Stelle ein „allodium“ (Wirt schaftsgut) der Herren von Mügeln befunden haben, daß am östlichen Ausgang des slawischen Ortes Altmügcln (östlicher Teil) angebaut wurde. Möglicherweise be stand auch schon ein befestigter Herrensitz einer Seitenlinie der Mügelner, bevor es der Bischof in die Hände bekam.89 Aller Wahrscheinlichkeit nach stellte Altmügeln die Ausgangsbasis für einen frü hen Landesausbau und die nachfolgende Rodetätigkeit dar. Da eine Schenkung des Burgwards Mügeln an die Herren von Mügeln sehr wahrscheinlich ist und in Zeicha, Schweta, Schlanzschwitz und Naundorf Angehörige einer Mügelner Burg und Dienstmannschaft saßen sowie Restbesitz und Kirchenpatronate in Limbach und Naundorf nachgewiesen werden konnten, dürften die Mügelner Edelfreien die Ini tiatoren dieses Siedelgeschchens gewesen sein. 85 Das Ausstellungsjahr der Urkunde ist umstritten. Die Angabe 1064 richtet sich nach MGD H IV, 118. Weitere Veröffentlichungen mit unterschiedlicher Jahreszahl in: CDS I, 1, 124; CDS II, 1, 28; Dob. I, 842. 86 Zur Lage und Ausdehnung der 50 Hufen vgl. Sinz 1846 a, S. 56 f.; Posse, CDS I, 1, S. 74; Härt wig 1918, S. 381. 87 Ausführliche Erörterung zu dieser Frage bei Fiedler 1985, Bd. 2, S. 60. 88 Für die 50 Hufen kommen Mügeln und Altmügeln nicht in Frage, weil sie nach Kirchenpatronat und Namensgebung den Herren von Mügeln ursprünglich gehört haben dürften (vgl. 3.1.7.). 89 Die Möglichkeit, daß sich im Döllnitztal an Stelle der späteren bischöflichen Wasserburg bereits im 12. Jh. eine Wehranlage befunden hat, besteht durchaus, denn 1198 (CDS I, 3, 31) wird neben Siegfried von Mügeln ein weiterer Vertreter des Geschlechts derer von Mügeln genannt, Ger- brandus de Mogelin, aber nicht nach den Burggrafen, sondern im letzten Drittel der nobiles, also gegenüber seinem Verwandten in der Bedeutung zurückgesetzt, was ich als Zugehörigkeit zu einer Seitenlinie deuten möchte. Das entspräche auch der untergeordneten Bedeutung seines Herrensitzes. Auch von sachlicher Seite her wird die Annahme gestützt, daß eine Seitenlinie der Mügelner existierte, denn es ist sonst schwer zu erklären, daß bereits um 1250 zur Zeit der Klostergründung kein Besitz der Mügelner in Orten nachzuweisen ist, die ursprünglich den Her ren von Mügeln gehört haben müßten.