LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
Saxonica
Strukturtyp
Band
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Wahlperiode
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Titel
Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
Sünderweg“ zu einem Flurstück in Neusornzig, das der „Galgen“ hieß (FNV Neu- sornzig, AH Oschatz 153). Demzufolge dürfte die im Lehnbuch erwähnte „villa Vesten“ und der in Vierteln veräußerte Besitz „czu der Veste“ nicht identisch sein, obwohl beides Lehnsbesitz der Zschochauer war. Das Dorf „Vesten“ dagegen erscheint in den Quellen als verhufte Flur. Die Lage des Ortes ist ungefähr zu ermitteln, wenn man den Lehnsbesitz der Zschochauer zu lokalisieren versucht. Durch einen Vergleich der in den handschrift lichen Regesten erwähnten Flurstücke mit der Karte von Oeder aus dem 16. Jh. und den Flurkrokis, die den Flurnamensverzeichnissen von Sachsen beiliegen (Oeder, Bl. 14; FNV Sornzig, Neusornzig, AH Oschatz 152, 153), lassen sich die Flurstücke „Gronye“, „Goczkau“, „Leite“, „tepyn“ und einige andere in einer Karte erfassen (Abb. 10). Neben dem Festenberg selbst konzentrieren sie sich auf das heutige Neu baderitz, den Norden Sornzigs und Neusornzig. Neubaderitz ist für sechs Hufen zu klein und könnte gerade die Äcker der Urkunde von 1308 ausmachen. Im Norden der Flur Sornzigs befand sich das 1218 erwähnte Dorf Cutscowe mit 5 1/2 Hufen (SchR 599). Allein Neusornzig erfüllt die Voraussetzung, über sechs Hufen zu ver fügen. Außerdem steht es in engem topographischen Zusammenhang zum Festen berg. Somit erscheint die „villa Vesten“ als eine eng mit der Burg auf dem Festenberg verbundenen Siedlung, die Siegfried von Mügeln 1241 dem Kloster Sornzig nicht überwies. Sie nahm im wesentlichen die heutige Flur Neusornzig ein. Der deutsche Name ergibt sich nicht aus einer späten Rodung, sondern aus dem im 14. Jh. deutschen Namen der Burg. Die blockgewannähnliche, erst später ver hufte Flur verweist auf das höhere Alter der Siedlung. Auch die Wendung „villa dicta ,zu der Vesten 1 “ (Abb. 10) kann darauf hindeuten, daß ursprünglich ein an derer Ortsname üblich war. (Es ist die einzige deutsche Ortsbezeichnung in der Um gebung des Festenbergs!) Auch die Ausübung der Gerichtsbarkeit, die in Flurnamen ihren Niederschlag fand, zeigt die enge Beziehung zwischen Burg und Siedlung. Da für die Burg auf dem Festenberg neben „castrum Veste“ auch „castrum Moge- lin“ überliefert ist und sie seit dem 8. Jh. existiert, darf man den Schluß ziehen, daß es sich bei der „villa Vesten“ um eine ehemalige slawische Burgsiedlung der „urbs Mogilini“ von 1003 handeln dürfte. Zu ihrer sozialökonomischen Funktion sind keine weiterführenden Aussagen mög lich. 3.2.4. Die Bedeutung Altmügelns für die Herausbildung städtischer Verhältnisse im Mügelner Raum Obwohl die Burg Mügeln/Festenberg bis zum 14. Jh. funktionstüchtig war und ein Suburbium im 10./11. Jh. anzunehmen ist, bildete sich in unmittelbarer Nähe der Burg keine Kaufmanns- bzw. Marktsiedlung heraus, wie das für Altenburg und Wettin festgestellt wurde. Der von der Burg aus nächste Marktort war Altmügeln,