LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
Saxonica
Strukturtyp
Band
Parlamentsperiode
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Wahlperiode
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Titel
Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
3.7.7. Die kirchliche Entwicklung im Mügelner Gebiet Die Altmügelner Kirche zählt zu den ältesten Parochialkirchen östlich der Mulde. Ihr hohes Alter ergibt sich vor allem aus ihrem großen Kirchsprengel. Traditions gemäß gilt sie als ursprüngliche Burgwardskirche des in der Burg Mügeln vermuteten Burgwardsmittelpunktes (Bönhoff 1907, o. S.; Becker 1917, S. 282; Schlesinger 1953, S. 86). Eine solche eindeutige Identifizierung erscheint nach den Quellen nicht gerechtfertigt. Denn etwa gleichzeitig mit der Erwähnung eines Mügelner Pfarrers um 1219 in der Schwetaer Auspfarrungsurkunde (Schult. II, 193) erscheint in einer solchen für Sornzig von 1218 (OU 208; AZR 50) die Burgkapelle des Sieg fried von Mügeln. Schon Helbig nahm an, daß diese Kapelle die „früheste gottes dienstliche Stätte“ war, die sich nach seiner Meinung aus der Burgwardskirche der „urbs Mogilini“ entwickelt habe (Helbig 1940, S. 107). Da die Burgkapelle der Sornziger Kirche 1218 überwiesen und diese wiederum entschädigungslos aus der Altmügelner Kirche ausgepfarrt wurde, dürften sowohl die Burgkapelle als auch die Altmügelner Kirche unter dem Patronat der Herren von Mügeln gestanden haben und aus der anzunehmenden Burgwardskirche hervor gegangen sein. Da ein dritter Standort für letztere nicht in Frage kommt, muß sie entweder in Altmügeln als Vorläuferin der Pfarrkirche gestanden haben oder die Vorgängerin der Burgkapelle auf dem Festenberg gewesen sein. Die Entscheidung in dieser Frage muß weitgehend offen bleiben. Man muß jedoch vermuten, daß die kirchliche Einrichtung auf dem Festenberg die ältere von beiden ist. Sie würde dann aller Wahrscheinlichkeit nach in das 10. Jh. gehören. Dafür sprechen ihr Standort direkt in der frühfeudalen Burg und ihre als Burgkapelle relativ frühe Erwähnung. Daß sie keine Parochie besaß und der Altmügelner Kirche zum Zeitpunkt der Er wähnung untergeordnet war, spricht nicht gegen eine solche Annahme, da Verän derungen dieser Art verschiedentlich bezeugt sind (vgl. Schlesinger 1962 a, S. 203) und sich außerdem die Parochialgrenzen erst allmählich festigten. Nach Gründung der Altmügelner Kirche verblieb die nunmehrige Burgkapelle ohne eigene Ausstat tung und diente allein der kirchlichen Versorgung des Burgherren und der Burgman nen, während die Altmügelner Kirche für die Bevölkerung des allodialen und Le hensbesitzes gedacht war. Sie wurde an einem Ort errichtet, der infolge eines frühen und hochmittelalterlichen Landesausbaus zentraler lag als der Festenberg. Damit braucht das hohe Alter der Altmügelner Kirche nicht angezweifelt zu wer den. Dafür spricht der große Kirchsprengel, der sich durch die Rodedörfer noch ver größerte (Schlesinger 1962 b, S. 361), aber zu Beginn des 13. Jh. aufgrund der stark anwachsenden Bevölkerung, der zunehmenden ideologischen Wirksamkeit der Kirche und der immer größeren Differenzierung der Feudalklasse durch Auspfarrungen zerschlagen wurde. Selbst wenn Poppitz erst mit Gründung der Altmügelner Kirche zum Dotaldorf wurde, spricht das Vorhandensein eines solchen für ein hohes Alter, da der Ortsname Poppitz hohe Beweiskraft für die „Dorfdos der Frühzeit“ besitzt (Schlesinger 1962 a, S. 201). Schlesinger sieht in der Altmügelner Kirche entweder eine Gründung der Herren