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über acht Hufen in Zävertitz und die bischöflichen Rechte über Mügeln und Pop pitz. 59 Der Besitz der Herren von Mügeln bestand in erster Linie aus Altsiedelland. Dörfer wie Naundorf, Limbach, Schönerstädt und Gersdorf dagegen gehören auf grund ihres Namens, ihrer Flurform und ihrer Lage am Rande des Altsiedelgebie tes, unmittelbar an der alten Waldsaumgrenze, zu den Rode- oder Ausbaudörfern des 12. Jh. Mitte des 13. Jh. werden sie erwähnt und den slawischen Dörfern gegen übergestellt (OU 563 b; SchR 699). Da das edelfreie Geschlecht das Kirchenpatronat in Limbach und Naundorf nord westlich Mügeln innehatte, kann es als ehemaliger Besitzer dieser Dörfer angesehen werden, die dann in ihrem Auftrag gerodet bzw. ausgebaut worden waren. Auch bei Schönerstädt liegt die Vermutung nahe, da sich 1250 immerhin noch 103/4 Hufen und zwei Gärten in den Händen der Mügelner befanden (OU 485; SchR 599). Bei Gersdorf liegen die Dinge komplizierter. Nach vermutlich diesem Ort nannte sich ein Herrengeschlecht, das wahrscheinlich reichsministerialer Abkunft war (Schieckei 1956, S. 5, 35), dessen Vertreter Otto von Gersdorf aber in fast allen Urkunden des Siegfried von Mügeln als Zeuge auftritt, so daß vielleicht die vier Hufen und ein Stück Wald durch Verwandtschaft in die Hände der Herren von Mü geln kamen. Auch Naundorf bei Leisnig kann z. T. den Mügelnern gehört haben, da in Kirchenfragen ihre Zustimmung notwendig ist (SK II, 176). Betrachtet man den urkundlich gesicherten, indirekt erschlossenen und zu vermu tenden Besitz zusammen, ergibt sich ein ziemlich geschlossener ausgedehnter Herr schaftsbesitz, der wohl ursprünglich den Burgward Mügeln ausgemacht hat, durch Schenkung des Königs im Zuge des Verfalls der Burgwardsverfassung an die Her ren von Mügeln gelangte und ihre Herrschaft in diesem Gebiet begründete. Er wurde vermutlich durch slawische Rodungen ausgebaut (noch vor 1100) und durch die deutsche Kolonisation in seinem Umfang noch erweitert. Man kann annehmen, daß ihr Besitz nach Abschluß der deutschen Besiedlung die größte Ausdehnung erreichte. Da es sich, abgesehen von Zinsen in drei Dörfern, um Allodialbesitz handelte, brauchte Siegfried von Mügeln bei der Besitzübertragung an das Kloster Sornzig weder die Einwilligung des Markgrafen noch die des Bischofs von Meißen. 59 Anhaltspunkte für diese Auffassung bietet die Lage des Besitzes der Herren von Mügeln, aber sie liegen auch in der berechtigten Schlußfolgerung Schlesingers, daß das edelfreie Geschlecht ur sprünglich das Kirchenpatronat über Altmügeln innehatte und damit Besitzrechte über das Dorf selbst und über Poppitz verknüpft sein müßten, ja über die Dörfer der gesamten Parochie, da ein Adliger kaum sein Dorf einem fremden Patronatsherren untergeordnet hätte, um die damit verbundenen Einkünfte nicht zu verlieren. Auch die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit durch die Herren von Mügeln setzt den ursprünglichen Besitz des Dorfes voraus. So besaß Siegfried von Mügeln vor 1243 das Gericht über acht Hufen in Zävertitz, obwohl er diese zum Zeitpunkt der Klostergründung vom Markgrafen nur zu Lehen hatte (SchR 476 u. 638; OU 400 u. 512). Der Markgraf besaß außerdem vor 1254 drei Hufen in Paschkowitz und eine halbe Hufe in Ba deritz, die ehemals zum Besitz der Herren von Mügeln gehört haben dürften (SchR 678; OU 547).