LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
Saxonica
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Titel
Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
wurde. Ihr Kapellan wurde vom Meißener Bischof eingesetzt (ebenda) und nicht, wie es folgerichtiger wäre, vom Kloster Sornzig. Somit kann die Kapelle Siegfried von Mügelns nicht mit der späteren bischöflichen Schloßkapelle identisch sein. Da mit ist ihre Lokalisierung auf dem Festenberg ziemlich sicher. Weiterhin treten in zwei Urkunden Sachverhalte auf, die darauf hindeuten, daß der Name Mügeln ursprünglich an der Burg auf dem Festenberg haftete. Verschie dene Ortsangaben, die auf die Burg Mügeln Bezug nehmen, treffen eher auf den Fe stenberg zu als auf das bischöfliche „castrum“. So übertrug z. B. Siegfried von Mü geln 1250 Gehölz und Buschwerk vor der Burg Mügeln an das Kloster Sornzig (OU 485; SchR 599). Doch Besitz des Klosters ist später in der Stadt Mügeln nicht vor handen, während Gehölz unter dem Festenberg noch im 14. und 16. Jh. zum Kloster gehört (vgL 3.2.3.; AEB Kloster Sornzig, S. 141, 231). Ähnliches trifft auf die Urkunden von 1276 (OU 869 u. handschriftl. Regest zu OU 870; SchR 1090 u. 1091) zu, die für die Beweisführung von zentraler Bedeutung sind. Sie beinhalten die Übertragung des Ortes Kemmlitz an das Kloster Sornzig, ausgestellt vom Markgrafen von Meißen bzw. von Äbtissin und Konvent des Klo sters. Der Sachverhalt ist der gleiche, nur in der OU 869 steht „villam Kemmeniz sitam iuxta castrum Veste“ und im Regest heißt es „castrum Mogelin“. Ohne Zwei fel beziehen sich beide Urkunden auf ein und dieselbe Burg. So dürfte mit „castrum Mogelin“ der Festenberg gemeint sein, denn dieser ist für Kemmlitz durchaus ein nahegelegener Bezugspunkt, während die Mügelner Wasserburg weiter entfernt liegt. 53 Somit erscheint gerechtfertigt, daß Festenberg und Burg Mügeln um 1276 identi sche Bezeichnungen sind und mit den Herren von Mügeln im unmittelbaren ge schichtlichen Zusammenhang stehen. Außerdem ist wenig erklärlich, daß eine Burg, die bis ins 8./9. Jh. zurückreicht, einen deutschen Namen trägt. Offensichtlich drückt sich in dieser Namensverschiebung auch ein inhaltlicher Aspekt aus, nämlich der Bedeutungsschwund der alten Burg Mügeln in Verbindung mit dem Niedergang des gleichnamigen Geschlechts und der Bedeutungsanstieg des bischöflichen „castrums“ und der Stadt Mügeln. 3.1.6. Struktur und Umfang des Besitzes der Herren von Mügeln Die Herren von Mügeln waren die ersten Vertreter der deutschen Feudalklasse, die im Mügelner Raum ab 1161 namentlich nachweisbar sind. Sie kamen wahrscheinlich mit anderen edelfreien Geschlechtern nach Daleminzien und erhielten den später in den Urkunden erscheinenden Besitz vermutlich im 11. Jh. aus königlicher Schen kung. 54 Vergleichbare, urkundlich belegte Schenkungen dieser Art liegen vor. So ver- 53 Interessanterweise bezeugen die Klosterurkunde und damit die Schreibung „castrum Mogelin“ sowohl der Bischof als auch Wilhelm von Mügeln und sein Sohn Siegfried. Ein Schreibfehler dürfte nicht zugrunde liegen, denn gerade die Klosterurkunde bringt die Bezeichnung „Mogelin“, und dem Kloster müßte doch „Veste“ geläufiger sein, wenn das die ältere Namensgebung wäre. 54 Schlesinger vermutet, daß sie in salischer Zeit mit anderen edelfreien Geschlechtern nach Dale minzien gekommen sind (Schlesinger 1953, S. 22). Helbig dagegen räumt ein, daß diese Ge-