LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
Saxonica
Strukturtyp
Band
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Titel
Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
Abb. 8. Eigenbesitz, Lehen, Rechte und Patronate der Herren von Mügeln um die Mitte des 13. Jh. 7 erschlossener vermutlicher Besitz; 2 Besitz von Zinsen; 3 Lehen vom Markgrafen von Meißen; 4 Besitz von eigenen Gütern; 5 Besitz des ganzen Dorfes; 6 Hochgerichtsbarkeit; 7 Kirchenpatronat; 8 Wege vor dem 12. Jh.; 9 Burg Mügeln (Festenberg). Demgegenüber kann Besitz im heutigen Mügeln nur noch durch kirchliche Zusam menhänge verdeutlicht werden. 52 Einige Beweiskraft besitzt auch die Urkunde von 1218 (OU 208; SchR 242; AZR 50). Darin wird der Sornziger Kirche eine Burg kapelle überwiesen, die durch die Wendung „capellam etiam in castello suo positam“ eindeutig als in der Burg der Herren von Mügeln befindliches Eigentum gekennzeich net ist. Eine solche Übereignung hat aber nur Sinn, wenn die Burgkapelle in der Nähe der Sornziger Kirche lag und nicht in der Wasserburg Mügeln; für letzteren Standort wäre die Überweisung an die Altmügelner Kirche das Gegebenere. Da die Übertragung der obigen Kapelle an das Kloster Sornzig 1243 bestätigt wurde (OU 400; SchR 476), müßten in der folgenden Zeit kirchliche Rechte des Klosters Sorn zig an der 1350 erwähnten Schloßkapelle der bischöflichen Wasserburg (AZR 353) sichtbar werden. Es scheint aber eher, daß diese 1350 neu eingerichtet und dotiert 52 Wenn die Altmügelner Kirche die Mutterkirche der Mügelner Stadtkirche ist und die Herren von Mügeln als Patronatsherren der Altmügelner Kirche zu gelten haben, müssen die Herren von Mügeln ursprünglich auch Rechte über die Mügelner Stadtflur besessen haben, wie es auch die Lehnhufe in Mügeln wahrscheinlich macht. Vgl. zu diesem Problem auch Schlesinger 1962 a, S. 201.