LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
Saxonica
Strukturtyp
Band
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Wahlperiode
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Titel
Die Entwicklung des Burg-Stadt-Verhältnisses in den bischöflich-meißnischen Städten Wurzen, Mügeln und Nossen von seinen Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
Mi 2 E=3 2’254 Abb. 4. Wurzen. Burg mit Suburbium. 1 Erbzins an das Domkapitel; 2 Erbzins an Domkapitel und Stadt; 3 Schoß und Lehngeld an die Stadt; 4 Erbzins an den Bischof (Amt). (Abb. 4) zahlten Erbzins an das Domkapitel Wurzen, dessen Vorläufer, das Kolle- giatstift, bereits bei seiner Gründung 1114 mit Grundbesitz in Wurzen ausgestattet worden war. Betrachtet man nur die vom Domkapitel abhängigen Grundstücke, so erfüllen sie in ihrer Gesamtheit die Ansprüche, die von topographischer Seite her an ein Sub urbium gestellt werden. Im Stadtbild ist das Suburbium als gesonderte topographi sche Einheit nicht mehr zu erkennen, da es im Osten mit der späteren Gründungs stadt verschmolzen ist. Lediglich durch die unterschiedliche Belastung mit Abgaben läßt sich die Grenze zwischen Suburbium und späterer Stadt erschließen. Das somit erwiesene Suburbium besteht aus zwei völlig verschiedenen Grund stückstypen. Ausgesprochen kleine, eng aneinandergereihte Grundstücke liegen am Burgberg bzw. in einer Gabelung zwischen Färbergasse und Rosental (Abb. 4). Sie dürften überwiegend handwerklich tätigen Leuten gehört haben, wobei der Name „Färbergasse“ kein Hinweis auf ein frühes Handwerk ist. Östlich dagegen befinden sich langgezogene, ebenfalls durch die Form des Burgberges beeinflußte Grundstücke. Betrachtet man ihre Größe, ihre Gleichartigkeit und die Lage zur Burg, so darf man mit einiger Wahrscheinlichkeit annehmen, daß es sich um ehemalige Burglehen han- 117