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ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Eigengesetzlichkeiten unterworfen, die sich aus ihrer unterschiedlichen sozialen Stellung in der Feudalgesellschaft erga ben. Die kommt auch meist sehr deutlich in der baulich-räumlichen Trennung von Burg und Stadt durch Mauer und Graben zum Ausdruck ..(Czok 1978, S. 171). Weniger günstig gestaltete sich das Burg-Stadt-Verhältnis in solchen landesherr lichen Städten, die aufgrund fehlender Voraussetzungen nur lokale Bedeutung er langten und ökonomisch weniger voranschritten. Sie hatten kaum die Möglichkeit, die feudale Stadtherrschaft durch das Mittel Geld zu unterhöhlen. Man darf anneh men, daß sie in den ursprünglichen Rechten verblieben bzw. ihnen diese in einzel nen Fällen noch beschnitten wurden. Am intensivsten gestalteten sich die Beziehungen zwischen Feudalherrn und städti scher Siedlung in den grundherrlichen Klein- und Kleinststädten. Meist waren es Ackerbürgerstädte, deren sozialökonomische Struktur von Landwirten (Ackerbür gern), Gärtnern, Handwerkern, kleinen Warenproduzenten sowie vom Kleinhandel bestimmt wurde (Schwarze 1978, S. 88). In den überwiegenden Fällen im Zuge der zweiten Etappe der feudalen deutschen Ostexpansion entstanden, war die weitere Entwicklung solcher Städte davon abhängig, wie groß die ökonomischen Potenzen des Feudalherren waren, in dessen Auftrag ein bestimmtes Gebiet besiedelt oder aufgesiedelt wurde. Das hatte auch großen Einfluß darauf, wie weit der Stadtherr überhaupt in der Lage war, die städtische Entwicklung zu fördern, wobei letztlich territorialwirtschaftliche Faktoren den Ausschlag gaben. Oft blieben diese Städte auch ohne Stadtbefestigung und behielten so auch äußerlich ihren ländlichen Cha rakter. Die Burg blieb neben dem Markt das ökonomische Zentrum, und die städtische Siedlung war auf ihren Schutz angewiesen. Insgesamt gestaltete sich das Verhältnis zwischen Burg und Stadt unter den Be dingungen der weiteren Entfaltung der feudalen Formation äußerst differenziert. Im Ergebnis der kommunalen Bewegung sowie durch die Städtegründungspolitik größerer und mittlerer Feudalherren erlangten die Städte sehr unterschiedliche, in Umfang und Breite abgestufte Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten. Das Burg- Stadt-Verhältnis widerspiegelte auf lokaler und regionaler Basis in sehr differenzier ter Form das jeweils vorhandene ökonomische und politische Kräfteverhältnis zwi schen dem Stadtherrn und der in seinem Herrschaftsbereich liegenden Stadt. 15 Es ist keine nur auf lokalg Bedingungen zugeschnittene Größe, sondern dokumentiert den jeweiligen Stand eines dynamischen Entwicklungsprozesses, der die gesamte Feudal gesellschaft berührt. Das drückt sich politisch gesehen auch darin aus, daß bis etwa zur zweiten Hälfte des 13. Jh. die meisten Städte bürgerlich-städtische Autonomie in unterschiedlicher Vollkommenheit erlangten (Müller-Mertens 1981, S. 207). Gesamt staatlich betrachtet, beinhaltet diese „ein Kräfteverhältnis zwischen der Feudal klasse und dem Städtebürgertum, ein eingeschränktes Machtverhältnis der Feudal- 15 Das Verhältnis zwischen Stadtherrn und Städtebürgertum war auch sehr davon abhängig, welche Kräfte in der Stadt die Oberhand gewannen, das Patriziat oder die gewerblich-kaufmännischen Mittelschichten, denn die patrizische Spitze tendierte früher oder später zur Anpassung an die Feudalherrenklasse und zur Beteiligung an der feudalen Ausbeutung (Küttler 1980, S. 81).