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des Erzgebirges (Mechelk 1975, Abb. 8). Ihre Datierung in das 13. und 14. Jh. paßt gut zu der des übrigen Fundmaterials von unserer Wehranlage. Das wenige Metallsacbgut fügt sich, soweit es datierbar ist, ohne Widerspruch der Zeitstellung der Keramik an. Typisch für hochmittelalterliche Burgen sind die eiser nen Armbrustbolzenspitzen Abb. 6,3-5, für die z. B. Vergleichsfunde aus Burg V der Wiprechtsburg in Groitzsch vorliegen (Vogt 1978, Taf. 82,7-5,8). Hier dürfte zeitlich auch die viereckige eiserne Gürtelschnalle (Abb. 6,6) anzuschließen sein (Vogt 1978, Taf. 66,6), während uns für den kleinen bronzenen Beschlag - vielleicht vom Zaumzeug - keine direkte Parallele bekannt ist. Hinsichtlich des Hufeisens Abb. 6,1 bestehen Bedenken, ob es überhaupt als archäologischer Fund zu werten ist. 10 Die Burg und ihre Funktion Überblicken wir zusammenfassend die Datierung der vom „Raubschloß“ Lieben- stein vorliegenden Funde, so ist der Existenzzeitraum der Wehranlage mit der zwei ten Hälfte des 12. bis 13./14. Jh. zu umschreiben. Auf die Schwierigkeit, archäolo gisch ein genaueres Enddatum zu erlangen, ist bereits hingewiesen worden. Mög licherweise hilft aber eine schriftliche Quelle weiter. In der 1323 Oktober 5. auf der Wartburg ausgestellten Urkunde erhält Markgraf Friedrich von Meißen von dem Burggrafen Albrecht (IV.) von Altenburg und dem Burggrafen Otto von Leisnig Einkünfte in Leipzig, Freiberg und Großenhain im Tausch gegen den Lauterstein, das Städtchen Zöblitz und das Dorf Schlette (Wüstenschlette) (Patze 1955, S. 416 f.). Wir lesen: „Darumme habe wir yn gegeben und allen §rn erben unde gelegen Luter steyn und daz stetechen Zcobelin mit dem zcolle unde mit alle dem güthe, daz darzcü gehrit oder von aldere darzc gehört hat, beyde vorlehent und unvorlehent unde ledig gut mit manschaft mit dorfern unde weiden, mit vyscherie, mit jayt, mit gerichte, mit alle deme nutze und mit alle deme rechte, als z der von Schellenberg gehabt hat, unde daz dorf Sletyn mit allen andern wüsten dorfstethen, mit velde, mit holtze, mit wazzere, mit alme nutze, mit alme rechte und mit alle dem, daz darzeu gehorit oder von aldere darzeugehorit hat, als si gewest sint Henrichs unde Boyslawen von der Wyra und darnach der von Schellenberg gehabt hat, ..Die Urkunde markiert die Einbeziehung des reichsunmittelbaren Feudalbezirkes um Lauterstein in den Machtbereich des Markgrafen von Meißen. Außer dem Herr schaftsmittelpunkt Lauterstein und dem Städtchen Zöblitz werden das wüste Dorf Schlette und andere wüste Dorfstellen genannt. Zu den Wüstungen, die in diesem Raume gemeint sein können, gehört möglicherweise auch Ulersdorf, das sich anhand der Flurnamen „Ulersdorfer Bach“ und „Ulersdorfer Teich“ 2,5 km südöstlich des Liebensteins auf der bereits genannten Konzeptkarte B. Zimmermanns (vgl. Anm. 2) 10 Die zeichnerische Rekonstruktion ist wahrscheinlich etwas zu breit ausgefallen. Es weicht mit seinen runden Nagellöchern außerdem von anderen mittelalterlichen Stücken ab (frdl. Hinweis von Herrn Dr. H.-J. Vogt, Dresden), so daß es möglicherweise nicht im Zusammenhang mit der Wehranlage steht, sondern bei neuzeitlichen Forstarbeiten hier verlorcnging.