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Die zweite Etappe der feudalen deutschen Ostexpansion mit der Siedelbewegung befindet sich in den Anfängen. Größere Angriffe sind urkundlich durch Grenzziehun gen vorbereitet. Im Grunde ist zu diesem Zeitpunkt die volle Entfaltung des Feu dalismus mit ihren wesentlichen Merkmalen und typischen Widersprüchen regional voll erkennbar. 14 15 War es 1140 der Beginn, so sind es 1181 und in den folgenden Jahren die ersten Auswirkungen der großen Rodungen im Rahmen der zweiten Etappe der feudalen deutschen Ostexpansion, die das politische Wirken nachhaltig mit bestimmen. Dazu treten die Städtegründungen. Die zeitweilige Festigung der Zentralgewalt unter Friedrich Barbarossa führte zur Organisation von Reichsländern im Vogtland und Erzgebirge mit Erzgebirgsvorland. Der Abbau der Freiberger Silbererze bewirkte den Aufschwung der Münzprägung und der städtischen Wirtschaft (Schlesinger 1952, S. 33 ff., S. 172 ff.; Unger 1963; Kötzschke/Kretzschmar 1965, S. 91 ff.). Das Jahr 1215 zeichnet sich wohl etwas weniger markant ab als die anderen Zä suren der Phasen. Es ist das dritte Regierungsjahr Friedrich II., mit dessen Wirken wohl ein Aufschwung urkundlicher Tätigkeit allgemein erklärt werden kann. Regio nal erscheint die wachsende landesherrliche Aktivität Dietrichs des Bedrängten be reits im ersten Jahrzehnt des 13. Jh. als maßgeblicher Faktor. Für den erörterten Zeitraum wäre die Vereinigung der Markgrafschaft Meißen mit den Nebenlinien von Groitzsch-Rochlitz und Eilenburg anzumerken. In der Oberlausitz zeichnet sich in Bezug auf die Rodungen, die hier mit gewissen Verzögerungen in anderem Rhyth mus ablaufen, eine dem westelbischen Gebiet um 1181 vergleichbare Situation ab. Die städtischen Aktivitäten verstärken sich kontinuierlich (Jecht 1919, S. 52 ff.; Kötzschke 1924, S. 7 ff.; Reuther 1961, S. 81 ff.; Kötzschke/Kretzschmar 1965, S. 91 ff.). 1234 als nächster Phaseneinschnitt fällt drei Jahre nach dem Statutum in favorem principum und steht damit im Zeichen weiterer landesherrlicher Machtausbreitung und der innenpolitischen Stärkung der Territorien. Dabei beginnen in größerem Maße kleine Dynasten mit eigenen Urkundenausstellungen. 15 Das Einsetzen der kon tinuierlichen Urkundentätigkeit der Grafen von Schwarzburg 1239, das den Beginn des Diagramms von H. Herz bestimmt, erscheint symptomatisch (Herz 1965; 1977, S. 133 ff.). 1243 vermerkt M. Kobuch als Anfangsdatum der eigenen markgräflichen Kanzlei, „als eine jener Institutionen des feudalen Territorialstaates, ... die das po sitive Verhältnis der Fürsten zur Urkunde bezeugen und auf ihre Weise der Inten- 14 Leipoldt 1928; Langer 1931; Kötzschke 1953; Schlesinger 1953; Helbig 1960; Blaschke 1961; Kötzschke/Kretzschmar 1965, S. 87 ff.; Leipoldt 1965. 15 Vögte von Weida, Plauen und Gera 1209 (UBV 1,38); Flach 1930, S. 3, 122. - Burggrafen von Altenburg 1233 (UBA 122); Patze UBA Einleitung. - Burggrafen von Leisnig 1217 (Dob II 1745, 1765). Bönhoff 1912, S. 16 ff. - Burggrafen von Dohna 1235 (AZR 84); Donins 1876, S. 280. - Burggrafen von Döben 1256 (UBA 176). - Herren von Colditz 1248 (UBA 158); Truöl 1914. - Herren von Gnandstein 1236 (SK II, S. 183). - Herren von Kamenz 1245 (CDL I, S. 308), Knothe 1865. - Herren von Mügeln 1241 (SchR 453, 454). - Herren von Schönburg 1233; Müller 1931, Schlesinger 1935; 1954. - Herren von Waldenburg 1254 (UBA 170); Schlesinger 1935.