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Hejna 1969; Blähovä 1978). Auf indirekte Erwähnung erkennen wir, wenn durch territoriale oder persönliche Beziehung der Zusammenhang mit der Burg ohne deren terminologisch geprägte Nennung sichtbar wird. Die überwiegende Mehrzahl solcher indirekter Erwähnungen bezieht sich also auf Herrensitze und damit auf die Zeu genreihen der Urkunden. Der Herrensitz verkörpert den Nachweis einer adligen Person, die sich nach einem Ort nennt, unabhängig davon, ob nachzuweisen ist, ob sie an dem Ort wohnt oder nicht (Blaschke 1957, S. III). Bei reihenmäßig belegten Herrensitzen zeigt sich in der Summe aller Erwähnungen zumeist eine ursprüngliche Verbindung des Geschlechtes mit dem Ort (Schieckei 1956, S. 7 ff.). Für die Burgen forschung ergeben sich zwei Varianten, wenn an dem Ort eine hochmittelalterliche Befestigung nachweisbar ist, der befestigte, ohne entsprechenden Beleg einer Wehr anlage der unbefestigte Herrensitz. Bei deutlichem Überwiegen der befestigten Her rensitze zeigen sich in den einzelnen Landschaften Sachsens beachtenswerte Abwei chungen in den Zahlenverhältnissen. In Nordwestsachsen 5 registrierten wir 122 Herrensitze mit 1376 Erwähnungen, davon befestigt 70 mit 1 128, unbefestigt 52 mit 248 Erwähnungen. Diesen quanti tativ umfänglichen Zahlenwerten entspricht eine relative Dichte in der urkundlichen Überlieferung und ein vergleichsweise frühes Einsetzen im Nachweis örtlich ge bundener Adelsgeschlechter mit einem relativ hohen Anteil edelfreier Familien. In den Relationen vergleichbar erscheint Mittelsachsen, wenn auch mit eigenen Kenn zeichen, mit 138 Herrensitzen mit 2 901 Erwähnungen. 90 befestigten Herrensitzen mit 1 893 Erwähnungen stehen 48 unbefestigte mit 1 008 Erwähnungen gegenüber. Für das Erzgebirge mit seinem Vorland wurden 64 Herrensitze mit 703 Erwähnun gen erfaßt. Davon erscheinen 45 mit 640 Erwähnungen befestigt, nur 19 mit 63 Er wähnungen unbefestigt. Im Vogtland ist die Lage ähnlich: 41 Herrensitze mit 780 Erwähnungen, davon 32 mit 726 Erwähnungen befestigt, neun mit 54 Erwähnungen 5 Fehlerquellen sind bei zusammenfassenden Zahlenaufstellungen immer gegeben. Die möglichen Fehler werden aber durch große Zahlen - insgesamt 6 178 Erwähnungen - ausgeglichen. Neben unvollständiger Erfassung und unsicherer Lokalisierung von Herrensitzen ist deren räumliche Zuordnung zu beachten. Beim Vergleich von urkundlichen Erwähnungen und Wehranlagen muß man moderne politisch-geographische Einheiten übernehmen. Damit kommt es zwangsläufig zu Widersprüchen zu historisch räumlichen Beziehungen. Beispielsweise liegt die Burg Leisnig im Kreis Döbeln, wird damit zu Mittelsachsen gezählt und von Colditz und Rochlitz, mit denen sie historisch stärker verbunden ist als mit Döbeln, getrennt. Eine entsprechende Korrektur müßte auch die umliegenden untergeordneten Burgen und Herrensitze wie Brösen, Polkenberg, Mink witz und Wendishain berücksichtigen. Es ergäbe sich die Notwendigkeit, neue historische Grenzen aufzustellcn. Diese können das Problem nicht lösen, weil auch sie die historische Bewegung nicht erfassen. Wenn die Identifizierung von Mildenstein mit dem Burgsteri von Minkwitz stimmt, dann gehörte die östliche Nachbarschaft von Leisnig bis 1232 zur Herrschaft Mildenstein, danach zu anderen Gebieten, teilweise wechselnd. Da mehrfache Zuordnung bei statistischer Zählung nicht möglich ist, können besondere historische Grenzen die Fehlerquelle nicht ausschalten. - Wir erfassen als Nordwestsachsen die heutigen Kreise Borna, Geithain, Grimma, Leipzig, Roch litz und Wurzen; als Mittelsachsen die Kreise Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Freital, Gro ßenhain, Meißen, Oschatz, Pirna, Riesa und Sebnitz; als Erzgebirge mit Vorland den Bezirk Karl-Marx-Stadt ohne das Vogtland und ohne den Kreis Rochlitz; als Vogtland die Kreise Auer bach, Klingenthal, Oelsnitz, Plauen und Reichenbach; als Oberlausitz die Kreise Bautzen, Bischofs werda, Kamenz, Löbau und Zittau.