Die fast quadratische Grube 41/Qu E 3 (Abb. 35) zeigt noch eine zusätzliche zen trale Einsenkung, wie sie sich auch bei der großen langrechteckigen Verfärbung G 44/ Qu G 3 (Abb. 39, 40) ebenfalls in quadratischer Form andeutet. Zeitlich unbestimmt und auch in der Funktion zunächst nicht deutbar sind die Gruppen pfostenlochartiger Vertiefungen wie im Planquadrat B 8/Pfosten 224-261 (Abb. 7). Der Anordnung nach könnte es sich um gestelzte Bauten, etwa Speicher o. ä., handeln. Sowohl in Pannewitz als auch in Nimschütz fehlen im Zusammenhang mit Form und Aufbau der einzelnen Baulichkeiten Systeme von Pfostenstellungen, wenn wir von dem zeitlich nicht genau festlegbaren Objekt G 7/Qu B 12 (Abb. 11) absehen. Die sonst noch auftretenden pfostenartigen Vertiefungen können in keinen Zusammenhang mit dem Hausaufbau gebracht werden. So liegt bei G 24/Qu B 3 ein Pfostenloch minderer Tiefe als die der Grubeneinsenkung in geraumer Entfer nung von der nordöstlichen Grubenbegrenzung (Abb. 21). Bei G 31/Qu D 3 wird ebenfalls die Grubensohle nicht erreicht (Abb. 29). Das gleiche gilt für eine Ver tiefung in der Mitte der westlichen Schmalseite von G 13/Qu A 1 (Abb. 15) und eine noch flachere Verfärbung in der Mitte der nördlichen Langseite, einzig bei G 4/Qu A 12 (Abb. 8, 9) stehen tiefere Pfosten in einem von Nord nach Süd gerich teten schmalen Rechteck mit den Ausmaßen von 2,60 m X 1,10 m innerhalb der sehr flachen Grube und reichen dabei bis 0,40 m unter deren Sohle. Ein ebenso tiefes Pfo- stcnloch lag 0,50 m außerhalb der Grube etwa in Verlängerung der beiden nördlichen Grubenpfosten. Auch hier wie in allen anderen Fällen handelt es sich offenbar um keine stark angespitzten Pfosten, da die unteren Grubenabschlüsse flach oder nur sanft gerundet sind. Der zeitlich nicht mit Sicherheit fixierbare Grundriß von G 7/ Qu B 12 weist wiederum in annähernd rechteckiger Anordnung und fast in den Ek- ken der Eintiefung Pfostengruben auf, zu denen etwa in der Mitte ein weiterer tritt (Abb. 11). Auch hier reichen die beiden östlichen Pfosten (Schnitte a-b und e-f) wie auch der Mittelpfosten deutlich unter die Grubensohle. Die beobachteten Flächen umfassen weder in Nimschütz noch in Pannewitz je weils eine vollständige Ansiedlung, sondern lediglich Teile davon, ja in Nimschütz sogar nur die Randbereiche von vier Gebäudegruppen, während in Pannewitz offen bar zwei Komplexe in Ausschnitten angetroffen wurden. Auch hier könnten sich nach allen Richtungen weitere Bauten anschließen. Man kann aus der Gruppierung unter Umständen auf eine Art Gehöftbildung schließen, muß für unsere beiden Fundorte aber einen klaren Beweis schuldig bleiben, weil nicht in jedem Falle und für jede einzelne Grube eine unwiderlegbare Funktionsdeutung gelingt. Das soll nicht an der Bekanntgabe von Vermutungen hindern, wie das Herrmann (1968, S. 217) für die Objekte 7, 9, 21, 24 und 25 in Pannewitz tut, die als Wohnbauten gelten sollen - trotz nicht einwandfrei nachgewiesener Herde (Holzkohle, Brandasche und z. T. ge glühte Steine sind auch von anderen Gruben aufgezeichnet) -, oder für Objekt 10, das wegen der Sporen und anderer Eisenteile für einen Pferdestall gehalten wurde. Die radiale Ausrichtung der einzelnen Baulichkeiten scheint typisch zu sein. Echte Vorformen der Rundlinge stellen die vorliegenden Gruppen aber noch keineswegs dar. Zu den einzelnen spätestens ab 10. Jh. fast ebenerdigen Wohnhäusern, in Block-