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Verhältnisse in Nisane fühlten sich die Wettiner hier von Beginn an als übergeord nete Machtinstanz. Spätestens bis zur Mitte des 12. Jh. scheinen Grenzen zwischen den Verwaltungs einheiten der Mark abgesteckt worden zu sein, die weit aus den Altsiedelgebieten hinaus durch noch unerschlossene Räume führten und sich oft an Wasserläufen orientierten. So verlief die Abgrenzung zwischen dem Kernland der Mark Meißen Daleminze und dem von Dohna verwalteten Nisane von der Elbe aus entlang des Saubaches, des Schloitzbaches und der Wilden Weißeritz erzgebirgswärts. Diese Abgrenzung blieb in der kirchlichen Verwaltungsgrenze zwischen dem Archidiako- nat der Dompropstei Meißen (Daleminze) und dem Archidiaconus Nisicensis er halten. Es ist anzunehmen, daß mit diesen Abgrenzungen zugleich die Interessen sphären der Organisatoren der Kolonisation festgelegt worden sind. Das würde in unserem Falle heißen, daß der Raum östlich der Wilden Weißeritz, also der gesamte Südteil des Untersuchungsgebietes, zum Kolonisationsraum der Burggrafen von Dohna zählte, das Gebiet westlich davon aber von Daleminze unter der Regie der wettinischen Markgrafen aufgesiedelt wurde. Unter den Markgrafen Konrad I. (bis 1156) und Otto (1156 bis 1190) begann die Kolonisation aus Daleminze schnell nach Süd vorzudringen. Meist waren es meißnische Dienstadlige, die das Siedelwerk leiteten; sie wurden mit dem neu er schlossenen Land belehnt. Zu diesen neuen Grundherren zählte auch Adalbert von Taubenheim, der nach der Mitte des 12. Jh. im Gebiet östlich der Kleinen Trie- bisch fränkische Siedler ansetzte. 1186 traten diese fränkischen Bauern als genos senschaftlicher, rechtsfähiger Siedlerverband gegen ihren Grundherrn auf und erreichten nach einem Schiedsspruch Markgraf Ottos, daß sie nur geringe Geldlei stungen zu entrichten brauchen. 135 In dieselbe Zeit fällt die Besiedlung des Sau bachgebietes um Wilsdruff. Wie seine Nachbarorte wurde auch Wilsdruff als Rei hendorf mit Waldhufenflur angelegt. Es erhielt eine wehrhaft auf leichter Anhöhe gelegene Kirche mit St. Jakob als Schutzpatron. Hier ist auch der Erzpriestersitz der Sedes Wilsdruff zu suchen. 136 Im 13. Jh. ist dann in Wilsdruff auch ein Herren sitz nachweisbar, der wahrscheinlich im Gebiet des Rittergutes und Schlosses derer 135 CDS I, 2, Nr. 523. - Ausführlich dazu W. Schlesinger 1961b, S. 234-239. - Zur Lo kalisierung der in der Urkunde genannten Dörfer Duvenheim, Sivritthissare, Everberrindorf und Hasela siehe O. Trautmann 1919, bes. S. 61-63, 6 b, sowie H. Beschorner 1924. Die Gleichsetzung Duvenheim = Taubenheim, Sivritthissare = Sora ist gesichert. Die Namensveränderung von Everberrindorf (1186) zu Alberndorf (1312), daraus Ullendorf, wird als philologisch vertretbar angesehen. Wäre aber nicht auch eine Umwandlung von (Ever-)Berrindorf in Birkenhain möglich (eindeutige Ersterwähnung 1380 Birkinhayn)? Dann würde sich ein klarer Rodungsstreifen Tau benheim - Sora - Birkenhain (so auch die Reihenfolge der Aufzählung in der Urkunde) abzeich nen, der nach Süd mit Hasela, einer späteren Wüstung (vgl. S. 70), abschlösse (vgl. Beilage 3). 136 Im Zuge des weiteren Landesausbaus untergliederte man die Archidiakonate in Erzpriester bezirke (Sedes). J. Huth 1976, S. 22. - Die Jakobikirche ist eine der größten sächsischen romanischen Dorfkirchen des 12. Jh., die als Gesamtbaukörper erhalten blieben. Ob die stark verschliffenen Grabenreste östlich der Friedhofsmauer die Existenz einer frühdeutschen Anlage bezeugen, ist ungewiß. Daß der Erzpriestersitz umwehrt war, ist durchaus möglich. Fst. 170 Wils druff.