Niederlegung der Beigaben getrennt (XXI: Tasse und Schöpfgefäß am Kopf — Amphore und Kanne zu Füßen; L: Tasse am Kopf — Amphore zu Füßen; XXIII: Tasse am Rücken — Amphore vor der Brust). Auch die Kombinationen der einzelnen Gefäßtypen sollen nicht übergangen wer den. Amphore, Kanne und Tasse fanden wir als Gesamtausstattung in 2 Fällen, in einem dritten lag an Stelle der Tasse ein Trichterbecher. Die oben genannte Ausstattung wird bei dem Schwangerengrab noch um das Schöpfgefäß vermehrt. Die Kombination Amphore/Kanne ohne weitere Beigaben vermissen wir überhaupt, dagegen treten Zusammenfunde von Kanne und Tasse zweimal auf. Dominieren dürfte die Kombination Am- phore/Tasse ohne weitere Beigefäße mit insgesamt 4 Fällen, wobei ein mal eine getrennte Ablage (Grab L: am Kopf und zu Füßen) festgestellt werden konnte. Nicht unwichtig scheint die Tatsache zu sein, daß in den Fällen, wo nur ein Gefäß bei der Grabung geborgen werden konnte, die Kannen mit 4 Gräbern überwiegen. Hinzu kommen 2 Bestattungen mit je einer Tasse und je ein Grab mit je einem Trichterbecher, einer Am phore oder einem Schöpfgefäß. Entgegen den bisherigen Anschauungen ist in Zauschwitz ganz offen sichtlich eine reichere Ausstattung der Frauengräber zu bemerken. So enthielt das Grab der Hochschwangeren (XXI) 4 Gefäße. 3 Gefäße ge hörten zur Grablegung einer alten Frau (XLH), die gleiche Anzahl zu einer Kinderbestattung (XIX), deren fast restlos vergangenes Skelett keine Geschlechtsbestimmung zuließ, während das Alter durch einen Molaren auf 12 Jahre festgelegt werden konnte. Von den 7 Gräbern mit 2 Gefäßen waren 3 geschlechtsmäßig nicht bestimmbar, während in einem Falle mit Sicherheit, in 2 weiteren mit großer Wahrscheinlichkeit auf Frauenbestattungen geschlossen werden muß, während nur in einem Falle (L) Verdacht auf männliches Geschlecht (juvenil) besteht. Von den 9 Gräbern mit nur einem Gefäß muß in 4 Fällen auf sichere Männer bestattungen geschlossen werden, in 3 weiteren auf deren Wahrschein lichkeit. Dagegen trifft die Beigabenarmut nur in einem sicheren und in einem recht unsicheren Falle für weibliche Bestattungen zu. Letzteres ist noch dazu ein Kindergrab. Eine Bevorzugung verschiedener Altersgrup pen konnte nicht festgestellt werden. Zu bemerken wäre lediglich noch, daß bei sicheren Männergräbern Amphorenbeigaben nicht zu verzeich nen sind (XXII und L ohne gesicherte Geschlechtsbestimmung). Eine Gliederung in sog. jüngere und spätere Formen ist in Zauschwitz aus dem Gefäßmaterial nicht abzuleiten, auch die Bestattungen mit dem Blick nach Süden, die nach Preuß in die spätere Phase gehören sollen, haben die gleichen gebauchten Beigaben (XXXI: Kanne —LXXVH: Tasse) wie der sonstige Bestand vom Gräberfeld.