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In ihrer Inauguraldissertation wendet sich Dorothea Menadier 15 ganz entschieden gegen alle Annahmen, daß in der Münzstätte Weida über haupt Münzen mit dem Bild der Äbtissin geprägt worden seien. Da man vermuten darf, daß sich in dieser Arbeit auch die Meinung ihres Vaters, J. Menadier, widerspiegelt, erhält ihre Meinung noch erheblich an Ge wicht. Das Bild der Äbtissin für die Weidaer Münzstätte hätte keinen Sinn, schreibt sie, und sie nimmt das an, was W. Schwinkowski als nicht wahrscheinlich ansieht, nämlich, daß die Münze zu Gera in den Händen der Vögte von Weida lag, bis sie diese 1319 an die Geraer Vögte verkauf ten. Auch B. Schmidt hatte sich in seinem zweiten Nachtrag 1908 schon für eine solche Annahme ausgesprochen 16 . Wir wollen nun versuchen, in dieses Gegeneinander wohlbegründeter Möglichkeiten ein wenig Klarheit zu bringen, indem wir auf Grund neuer Erkenntnisse und neuer Überlegungen ein einheitliches Bild zusammen stellen. Es fällt bei allen Diskussionen über die Weida-Geraer Münzen besonders auf, daß man in der ersten Hälfte des 13. Jh. nicht eine einzige Münze dem Geraer Vogte Heinrich IV. zuzuschreiben vermag. Die bei W. Lud wig 17 abgebildete Münze muß wohl den Weldaern zugezählt werden. Man hält den Geraer Vogt entweder allein für die Äbtissinnen-Münzen ohne Weidenzweig verantwortlich, ohne ihn zu nennen, so J. Erbstein und W. Schwinkowski, oder läßt ihn sich die gesamten Äbtissinnen-Mün zen, also auch die mit Weidenzweig, mit den Weidaer Vögten teilen, so H. Buchenau, während D. Menadier und B. Schmidt (im zweiten Nach trag) alle Geraer Prägungen, alle Äbtissinnen-Münzen, den Weidaer Vög ten zuschreiben. Wenn wir nun die umstrittenen Äbtissinnen-Münzen gänzlich außer Acht lassen, dann bleiben einige weltliche Brakteaten mit dem Weiden zweig übrig, die ohne alle Frage von den Weidaer Vögten von ihrer Münzstätte Weida ausgegangen sind. Hat also das Stammhaus Weida sich einer eigenen Münzstätte bedient, die außerhalb des Quedlinburger Bereichs lag, dann wird man nicht fehlgehen, wenn man als wahrschein lich ansieht, daß auch der Geraer Vogt sich einer Münzstätte bediente, die seinen übrigen Herrschaftsbereich mit Münze versorgte und die des halb auch außerhalb des Quedlinburger Bereichs, außerhalb Geras liegen mußte. Man wird ja wohl nicht annehmen wollen, daß im Dobenagau, im späteren Lande Plauen, das schon sehr früh im Herrschaftsbereich der 15 D. Menadier 1920, S. 258 f. 16 Zitiert nach W. Schwinkowski 1934, S. 4. 17 W. L u d w i g 1957, S. 126, Nr. 2.