7. Die Absuche nach Keramikresten blieb bisher auf der dicht bewalde ten Flur erfolglos. 17. Namenlose Wüstung in der Stadtflur Lichtenstein Mbl. 112 (5241) 1. Die vermutete Wüstung liegt links des Rödlitzbaches in der Stadtflur von Callnberg, Ortsteil von Lichtenstein. Im Südosten bildet die Ortsflur von Rödlitz die Grenze, im Südwesten die Flurgrenzen von Mülsen St. Micheln und Mülsen St. Jacob, beide Kr. Zwickau/Land, und der Burg wald, im Nordosten der Rödlitzbach und im Norden der Rümpfwald so wie die Flurgrenze von St. Egidien. Die Flur gehört vollständig zur Stadt Lichtenstein (vgl. Abb. 21). 2. Die Flur liegt an einem nach Osten und Nordosten zu abfallenden Hang. Große Teile gehören zum bebauten Stadtgebiet von Lichtenstein, ein kleinerer Teil der Flur wird von der Landwirtschaft genutzt. 3. Den geologischen Untergrund bilden Oberes Rotliegendes (kleinstük- kige Konglomerate), etwas Diluvium (d5 = Gehängelehm, d3 = alter Flußschotter, dl = Diluvialkies) und Unteroligozän (Kiese, Sande, Knol lensteine). 4. Nach W. Schlesinger 217 wurde die Stadt Lichtenstein rechts des Röd litzbaches unterhalb der Burg angelegt. Auf der linken Seite des Röd litzbaches lag ein einreihiges Waldhufendorf, das verlassen wurde, in dem die Bewohner in die Stadt Lichtenstein abwanderten und von dort aus ihre Felder zum Teil weiterbewirtschafteten. Da ein großer Teil der Flur herrschaftlicher Besitz geworden war und der bürgerliche Besitz von der Stadt aus bewirtschaftet wurde, fehlen im EBS 1493 wüste Gü ter in Lichtenstein. Noch um 1600 lag die Stadt Lichtenstein rechts des Rödlitzbaches. Auf der linken Seite befanden sich nur das herrschaftliche Rümpfgut und auf dem sogenannten Rennfeld die herrschaftliche Schäferei 218 . Die Stadt Callnberg wurde erst 1708 auf dem Rennfeld gegründet. Zwischen Callnberg 219 und der Flur Rödlitz erstreckte sich ein Waldgebiet. Möglicherweise könnte auch das Dorf Rödlitz — ebenfalls eine einreihige Waldhufenanlage links des Rödlitzbaches — bis an den Rümpfwald ge reicht haben und teilweise wüst geworden sein. Im EBS 1493 taucht aber unter Lichtenstein nur einmal ein wüstes Gut bei Rödlitz auf 220 . 217 W. Schlesinger 1935, S. 105 f.; vgl. auch W. Schlesinger 19G5. S. 201. 218 Vgl. B. Lippmann 1964, S. 31 ff. und Skizze S. 38. 219 Gegründet 1708, Stadtrecht 1725, vereinigt mit Lichtenstein 1920. Vgl. zuletzt B. Lipp mann 1964, S. 84 ff. 220 EBS 1493 Fol. 167: Endreß Wolf ... item 1 Gr. vom wüsten Gut zu Rödlitz, item ...