FLUR Abb. 17. Flur Obercallenberg. Zum Rittergut Callenberg gehörten demnach die Dörfer Callenberg und Langenberg sowie Zinsen, Wüstungen und Besitzungen in Langenchurs dorf und Waldenburg (Wüstung Spielsdorf bei Callenberg — vgl. 13.5), Hohenstein (Wüstung Göpfersdorf — vgl. 2.4), Oberwinkel (nur einige Bauern), Lungwitz (2 Mann in Niederlungwitz). Fraglich ist die Lage Neudörfels. Es handelt sich wohl um Neudörfel bei Ortmannsdorf, welches im Besitz der Herrschaft Lichtenstein war’ 64 . Es ist kaum anzunehmen, daß Obercallenberg schon 1491 unter dem Namen Neudör fel bestanden hat. Eine endgültige Klärung könnte nur die noch aus stehende Durchsicht der Kaufverträge im Gerichtsbuch Callenberg brin gen. Für eine Wüstungsflur spricht die Siedlungslücke zwischen Rei chenbach, Grumbach, Tirschheim und L Gaustdorf. Wüste Güter sind bisher nicht bezeugt. Allerdings steht eine genaue Durchsicht der Akten noch aus. 5. In der Flur Obercallenberg 164 165 ist im Waldteil der FIN Haubier über liefert’ 66 . Dieser Name dürfte als FIN auf einem reinen PN beruhen, der wohl zu mittelhochdeutsch hübe ,Kopfbedeckung, auch Sturmhaube für Krieger' 167 168 gehört’ 68 . Es könnte sich dabei um einen Übernamen wie 164 W. Schlesinger 1935, Karte 1. 165 Zur Ableitung des ON vgl. K. Hengst 1964, S. 19 f. und S. 161 f. 166 Dorfbuch Reichenbach (in einer Grenzbeschreibung): „Item: Zwischen Wolf von Kundiger zu Tirschheim und Hans Uhlmann zu Reichenbach zum Haubier ein Stein 26. 4. 1603.“ 167 F. Kluge 1960, S. 292. 168 Vgl. 1397 Mixo hawbner, 1414 Nickel Hawbner „Mützenmacher“ bei E. Schwarz 1957, S. 132; vgl. auch bei Heintze-Cascorbi 1933, S. 243 zum Familiennamen Haube, Ver- kleinerungsform Häubl(ein), usw. 19 289