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Nr. 29. - 5. Jahrgang. IMbole. Unparteiisches Tageblatt für Chemnitz und Umgegend besonders für die Bororte: Altchemitz, Mendorf, BernSdors, Borna, Ebersdorf, Furch, Gablenz, Slösa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt, Schöna« 4 UnterhaltungSBlätter, !LL°LÜLK: Anzeiger-Bilderbuch. ren, vierteljährl. 150 Pf. (Zuk. 4V Pf.), mouatl. 50 Pf. (Z«tr. 1b Pf.), nehmen an die BerlagSexpeditiou und Ausgabestelle» in Chemnitz und obige« Vororlen. Außerhalb dieser Orte kann der Anzeiger nur bei den Postanstalte« — PostzeitungS-Preisliste für 188b Rr. 1114 — bestellt werde». In Oesterreich-Ungarn ist der Chemnitzer Anzeiger zum Abonuementspreise von vierteljährlich 1 Gulden 41 Kr., monatlich 47 Kr. (exkl. Agiozuschlag) durch die Postanstalten zu beziehen. JnfertimuSpreiS: die schmale (Ispaltige) KorpuSzeile oder deren Raum 1b Pfennige. — — Unter Eingesandt pro Zeile 30 Pfennige. — Auf große Annoncen und Wiederholungen Rabatt. — Annoncen-Annahme für die nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag. Amioneenbestellungeu von auswärts wolle «an de« JnsertiouSbetrag stet» beifüge« (kleinere veträgo in Briefmarken) je 8 Silben de, gewöhnlichen Korpusschrist bilden eine Zeile und kosten 1b Pfennig«. BerlagS-Expedition: Wkexarrder Wiede, Buchdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemalige- Bezirksgericht, gegenüber dem Kasinos. Das Ersetz- und ist h Bekanntmachung. ordnungsblatt für Königreich Sachsen Nr. 1 vom Jahre 1888 ist hier eingegangen und enthält: Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung de« Betrags der für die Natural - Verpflegung der Truppe» im Jahre 1885 zu gewährenden Vergütungen, v»m 24. Dezember 1884, Bekannt machung, betreffend eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Sächsische Sußstahl- fabrik in Döhlen bei Dresden", vom 24. Dezember 1884, Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des Betriebs der Schlußstrecke Mügeln-Oschatz der Döbeln-Mügeln-Oschatzer Sekundäreisenbahn, vom 3. Januar 1855, Bekannt machung, betreffend die Aufstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten und Jagden, sowie Gemeinde- beziehentlich Privat - Waldungen und Fluren, vom 2. Januar 1885 Dasselbe liegt an Nathsstelle, Hauptregistra- tur, Zimmer Nr. 15 im neuen Nathhaus, 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht aus. Lhemnitz, am 31. Januar 1885. Der Rath der Stadt Chemnitz. Andre, vr., Oberbürgermeister S. Bekanntmachung, die Reklamationen gegen die Abschätzung zu den Semeindeanlagen betreffend. Nachdem das Austragen der Änlagenzettel in der Hauptsache beendet ist, haben wir zufolge Z 43 deS Anlagenregulativs als Schlußtermin, bis zu welchem, einschließlich desselben, Reklamationen gegen di« Einschätzung zu den diesjährigen Semeindeanlagen anzubringen sind, den 18. Februar d. IS. anberaumt. Reklamationen, welche später eingehen, haben nach der weiteren Be stimmung des vorgenannten 8 43 des Anlagenregulativs keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Diejenigen Anlagenpflichtigen, welche Änlagenzettel noch nicht erhalten haben, sind in Bezug auf die Reklamation bei Verlust derselben gleichfalls an die obenbemerkte Frist gebunden. Diese Anlagenpflichtigen werden daher hiermit aufgefordert, von ihrer Einschätzung zu den diesjährigen Lemeinde- abgabeu in unserer Einschätzungsexpedition, innere Johanmsstraße 1 (Adler- Apotheke) 1 Treppe, Kennlniß zu nehmen. Durch die Reklamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der in zwischen fällig werdenden Steuertermine nicht ausgeschoben: es hat vielmehr die Zahlung in Gemäßheit der Einschätzung zu erfolgen. Die Ausgleichung geschieht bei dem nächsten Steuertermine, bez. nach Beendigung des Rekla- mationSversahrens- Der Reklamation ist der behändigte Änlagenzettel beizufügen. Diejenigen Reklamanten, welche bei Fälligkeit eines Termins noch nicht wieder in den Besitz deS eingcreichten Änlagenzettel» gelangt sind, haben besten in der Anlageneinnahme bei Bezahlung de- betreffenden Termins Er wähnung zu thun. Lhemnitz, am 2. Februar 1885. Der Rath der Stadt Chemnitz- Andre, vr., Oberbürgermeister. Lieferungsbedingungen, sowie Zeichnungen und Modelle liegen ' ' - - , - Der Kellner Carl Sottlieb Jrmscher von hier wird aufgefordert, behufs Vernehmung über eine Anzeige ungesäumt an Bureaustelle zu erscheinen oder seine» derzeitigen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Chemnitz, am 29. Januar 1835. Der königliche Amtsanwalt. I. A.: vr. Fr'edrich, «ff. - Bekanntmachung. Die im Laufe diese» Jahres zur Unterhaltung der aemeinheitlichen Ge bäude erforderlichen Maurer-, Zimmer-, Tischler-, Schlaffer-, Klempner- und Glaserarbeiten, sowie di« Lieferung der betreffenden Eisenwaaren, desgleichen Verschiedener Anstreicherarbeiten in den Stadtkrankenhäusern sollen durch Sub mission »ergeben werden. Blankette mit Aussührungs- bez. Lieferungsbedingungen können gegen Vergütung der Schreibgcbühren bei der Unterzeichneten Verwaltung entgegen genommen werden, woselbst auch die Angebote bis zum S. Februar dsS. Js., Mittags 12 Uhr, mit entsprechender Ausschrift »ersehen, einzureichen sind. Lhemnitz, den 29. Januar 1885. Die Stadtbauverwaltung. Hechler, Stadtbaurath. Bekanntmachung. Die Lieferung von gußeisernen Kanalisations-Segenständen, Sinkkästen, auS Steinzeug- oder Zementbeton, Steinzeugröhren und Zement soll durch Submission vergeben werden. .... „ . „ ^ beide' Unterzeichneten Verwaltung aus. Auch können daselbst die Lieferung»" bedingungen abschriftlich — gegen Vergütung der Gebühren — entnommen werden. Die Angebote sind, mit entsprechender Aufschrift »ersehen, bi» zum IS. Februar d. I. Mittags 12 Uhr einzureichen. Lhemnitz, de» 30. Januar 1885. ne Stadtbauverwaltung. Hechler, Stadtbaurath. Bekanntmachung. Di« für die Ueberwölbung des Gablenzbache» in der Mühlenstraße er forderlichen Erd- und Maurer-Arbeiten bei einer Ausführung entweder ft« Bruch- und Ziegelsteinen oder in Zementbeton sollen durch Submission ver geben werden. Massenverzeichniffe und Ausführungsbedingungen können gegen Erlegung der Umdruckgebühren bei der Unterzeichneten Verwaltung entnommen werde«, woselbst auch die Angebote bis zum >6. Februar dsS. IS., Mittags 12 Uhr, mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen sind. Chemnitz, den 30. Januar 1885. Di« Stadtbanverwaltung. Hechler, Stadtbaurath 4. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Chemnitz, den 5. Februar 1885, Abends 8 Uhr. Tagesordnung: I. Geschäftliche Mittheilungen. 2. Bericht deS Finanz- Ausschusses über: die HauLtzalt-läne der Stadt- und Schulkaffe aus da» Jahr 1885. 3. Berichte des KontrolauSschusses über: ». das Gesuch deS Hand schuhmachers Joseph Fickert aus Pribram in Böhmen um Aufnahme in de» sächsischen Staats-Unterthanen-Verband; b. -ie Hauptrechnung der Ltadtkasse aus das Jahr 1883. Hieraus Berichte des Finanz- und Verfassungs-Aus schusses in geheimer Sitzung. Der Stadtverordneten-Borsteher RechSünwSlt vr. «WM». Leleg*am«e -es Themnitzer Nkuzeige*-. Vom 3. Februar. Berlin. Gegenüber dem Gerücht, die Regierungen legten auf die Durchberathung des Postsparkassengesetzes keinen Werth, bemerkt die „Nordd. Allg. Ztg.", die Regierungen wünschten dringend nicht nur die Durchberathung, sondern auch daS Zustandekommen des Ge setzes in dieser Session. Danzig. Wegen Majestätsbeleidigung wurde die heutige Morgennummer der deutsch-freisinnnigen „Danziger Zeitung" konfiSzirt. München. DaS hier für eine patriotische Feier des 70. Ge burtstages Bismarcks gebildete Komitee beschloß die Ueberreichung einer künstlerisch ausgestatteten Adresse an den Fürsten. Ferner soll am genannten Tage ein Festzug nach dem Maximilianeum sich be geben, wo eine größere allgemeine Festlichkeit stattfindet. Wien. An die Parlaments-Berichterstatter richtete Präsident Smolka eine Zuschrift, worin er mitthcilt, daß das Bureau des HauseS im Sinne der Wünsche der Berichterstatter bezüglich der Kouloirfrage beschloß. Morgen werde die Parlaments-Berichterstattung wieder aus- genommen werden. — Schoenerer hat erklärt, er werde zur Selbst hilfe greifen. Pest. Gestern Hir ten zweitausend Arbeiter eine Versammlung in großer Ordnung. Sie beschlossen eine Petition an den Reichstag um gesetzlichen Schutz für Gesundheit uud Leben der Arbeiter, sowie um ein Gesetz behufs Versorgung der Hinterbliebenen Verunglückter. London. Die Aerzte glauben, daß eine Kugel O'Donovan Rossa die Lungen durchbohrt habe uud geben wenig Hoffnung auf Rettung. Rossa behauptet, er sei mit Miß Duddley zum ersten Male am letzten Samstag zusammengetroffen, wo sie darüber geklagt, daß das Dynamit die Leute nicht tödte, ihm Geld angeboten, Quittung darüber verlangt und gesagt habe, wofür das Geld bestimmt sei. Rossa verweigerte dieses Abkommen und traf auf Verabredung gestern Wieder mit ihr zusammen. New-Aork. Die Frau, welche auf O'Donovan Rossa ge schaffen hat, heißt Aeslet Duddley und soll unter dem Vorwände, Geld für die irische Sache beisteuern zu wollen, Rossa zu einer Unter redung eingeladen haben. Als Rossa mit ihr durch Chambre Street ging, blieb sie einen Augenblick zurück und schoß auf Rossa. Sie soll die Wittwe eines britischen Offiziers und stets in Aufregung gerathen sein, wenn in ihrer Gegenwart von den Dynamitarden die Rede war. Mehrere ihrer Freunde hielten sie für geisteskrank. Seit der Ver haftung war sie vollkommen ruhig. — Gestern Abend fand eine Ver- sammlung von Sozialisten und Anarchisten statt, die mit einer allge meinen Schlägerei endite. Die Polizei räumte den Saal und ver haftete die Veranstalter der Versammlung. (Weitere Telegramme siehe dritte Seite.) Das sozial demokratische Arbeiter- Schutz Gesetz. Die sozial-demokratischen Abgeordneten unseres Reichstags haben gesprochen; sie haben den Entwurf eines Arbeiterschutz - Gesetzes eingebracht, durch dessen Bestimmungen die Verhältnisse zwischen Ar beitnehmer und Arbeitgeber geregelt und solche Institutionen geschaffen werden sollen, die unter Beihilfe der Interessenten und der Staats autorität den bisherigen Beschwerden dauernde Abhilfe zu bieten bestimmt find. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Bestimmungen normiren: Einen zehnstündigen (am Sonnabend achtstündigen) Nor malarbeitstag; Verbot der Nachtarbeit, wovon Ausnahmen nur durch daS „Arbeitsamt" unter Zustimmung der ArbeitSkammer zugelaffen werden können; obligatorische Einführung von Arbeitsordnungen in Fabriken; Verbot der gewerblichen Beschäftigungen von Kinder» unter s 14 Jahren. Die Handhabung dieser Bestimmungen, die Festsetzung der Minimallöhne, die Vermittlung und Entscheidung aller Bezieh ungen zwischen Arbeitern und Unternehmern soll in die Kompetenz besonderer Behörden und Körperschaften gelegt «erden, und als solche sind beantragt: Ein Rcichsarbeitsamt, örtliche Arbeitsämter, Arbeits kammern und Schiedsgerichte. Endlich verlangt der Entwurf die Aushebung aller Strafbestimmungen gegen Verabredung und Ver einigungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit und Entlastung der Hilfs personen, sowie Aufhebung aller Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes in Ansehupg dpr den Fach Interessen von Unter nehmern und Arbeitern gewidmeten'Bereinigungen. Ersichtlich ist aus dieser kuxze«? Uebersicht der sozial-demokrati schen Forderungen, daß mit diesem Arbeiterschatzgesetze eine Radikalkur in Ansehung jener sozialen Schäden beabsichtigt wird, deren Ursachen die Arbeiter ihrem bisherigen Verhältnisse zu Unternehmern und Staatsgewalt in Ansehung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schreiben. So weit auch jene Vorschläge über das Maß hinausgehen, welches bisher nach den Ansichten der Arbeitgeber sowohl wie die der Vertreter der staatlichen Ordnung für möglich und zulässig erachtet wurde, s» wäre demnach im allgemeinen Interesse zu wünschen, daß der vorgelegte Entwurf dieses Arbeiterschutz Gesetzes von den Parteien des Reichstages einer recht ernsthaften, sachlichen und wohlwollenden Prüfung unterzogen werde. Es wäre weiter zu wünschen, d'ß ins besondere jene Fachbehörden und Körperschaften, welche der Entwurf als Arbeitsämter, Arbeitskammern und Schiedsgerichte dringend fordert, wenn irgend möglich eingesetzt und mit solchen Kompetenzen ausge stattet werden, die ohne Schädigung der Konkurrenzfähigkeit der In dustrie eine stets gerechte, sachliche und gründliche Austragung der Differenzen zwischen Unternehmern und Arbeitern, eine möglichst weit gehende Berücksichtigung allgemeiner und besonderer Wünsche der Arbeiter gestatten Die Gefahren, welche heute von einer allzuweit- gehendcn Verwilligung des Arbeiterrechtes für die Konkurrenz)ähigkeit der Industrie, und welche von einer allzu engherzigen Abweisung solcher Ansprüche für die gesellschaftliche Ordnung befürchtet werden, sie können nur durch ein formales Arbeitsrecht beseitigt werden, dessen Organe berufen sind, unter Schonung beiderseitig bestehender Interessen im Großen und im Kleinen die Ausgleichung der Ansprüche des Ka pitales und der Arbeit durchzusühren. Gewiß und unbestritten bleibt, daß das wirthschaftliche Prinzip des Preises, als des Ergebnisses aus dem Verhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage, daß dieses Fundamental-Prinzip der modernen Nalional-Oekonomie, durch die Praxis zu entsetzlichen Paradoxen geführt wurde. — Endlich sollen die Mißbräuche uud Hebelgriffe nicht geleugnet werden, deren sich vielfach Unternehmer schuldig gemacht haben, und die heute wie früher im Einzelnen und im Ganzen Reformen und eine beständige Beacht ung der jeweiligen Verhältnisse im Interesse der Arbeiter nothwendig machen. Heule stehen Staat und Gesellschaft auf dem Standpunkte der Anerkennung der sozialen Frage; man anerkennt die Menschen rechte im vierten Stande, und die Frage nach der Heilung der be stehenden Uedel ist nicht mehr Sache der Leidenschaften, sondern des Verstandes. Schaffen wir dem sozialen Verstände seine Gehirne, seine Zungen, seine Arme, und er wird uns seine Ideen, seine Thaten sehen lassen. AVer hüten wir uns davor, die menschliche Be freiung der Arbeiter durch eine wirthschaftliche Unfreiheit der Gesell- schaff zu versuchen. Der Weg zum Frieden und zur Blüthe kann nur in fortschreitender Richtung liegen und nicht in den längst über wundenen Stationen patriarchalischer Zwangsgesetze. Molitifche Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser konferirte Nachmittags längere Zeit mit BiSmarck. — R-ichsiagssitzung vom Dienstag. Eingegangcn: Zolltarifnovelle. Es wird in die E erathung des ExlraordinariumS eingetreten. Abg. Lingens begründet sehr ausführlich seine Anträge auf Beschränkung deS Post dienstes au Sonn- und Festtagen. Staatssekretär Stephan: Durch den Antrag Lingen's würden jährlich SO Mill. Postsendungen von der Bestellung an Sonn- und Festtagen ausgeschlossen und den Be amten würde durch den Antrag keine Erleichterung, wohl aber ein« Erschwerung, da sie Diejenigen, welche vom Dienste ausgeschlossen werden sollten, mühsam heraussuchen müßten. Die. Postverwaltuug sei stets bemüht gewesen, auf eine Sonntagsruhe und GonntogS- heiligung der Beamten hinzuwirken. Gewaltsame Eingriffe in das Verkehrswesen würden von unübersehbaren Folgen sein. Wenn mau den Eisenbahnverkehr rc. an Sonntagen rc. beschränke, daun werde man auch den Postverkehr beschränken können. Baumbach (freisinnig) erklärt, der Antrag sei undurchführbar, durch Zulassung von Eilbriefen an Sonntagen werde ein Privilegium für die Begüterten geschaffen. Staatssekretär Stephan weist auf den finanziellen Ausfall hi«, de« der Antrag zur Folge haben würde. Liebknecht ist für den Antrag der Arbeitsverminderung Er beschwert sich über die Revisionen seiner Kreuzbandsendungen, aus denen mau Exemplare deS Sozial demokrat entnommen habe Stephan «rwiedert, verbotene Schriften dürften nicht durch die Post befördert werden, die Post müsse in der Unterdrückung sozialdemokratischer Umtriebe Hand in Hand mit der Staatsregierung gehen. Windthorst und Stöcker sprechen für den Antrag. Letzterer konstitirt, ihm sei von Postbeamten mitgetheilt worden, daß der Antrag Lingen's wohl durchführbar sei» der Staat müsse als Arbeitgeber mustergiltig sein. Stephan erklärt, daß schon heute bei uns Sonntags verhältnißmäßig weniger Postbeamte im Dienst seien als in England. Baumbach habe über das praktische Shristenthum andere Auffassung als Stöcker. Das Christenthum soll die Religion der Liebe, nicht des Hasse- sein. Stöcker: Gerade der Umstand, daß zahlreiche jüdische Arbeitgeber christliche Arbeiter be schäftigen, dränge zu einer gesetzlichen Regelung der SanntagSheilig- ung. Singer (Soz. und Semit) bestreitet, daß Juden als Arbeit geber überwiegen. Stöcker hält aufrecht, daß die jüdischen Arbeit geber rücksichtsloser Vorgehen als die christlichen. Die Resolution Lingen's kommt erst in dritter Lesung zur Abstimmung. Die Fort setzung der Etatsberathung folgt morgen. — Reichstagsnachrichten. Berliner Blätter wissen zu be richten, daß die Reichstagssession nicht mehr lange dauern dürfte. — Dem Reichstage ist eine Ergänzung zum ReichshauShaltSetat für 1885—86 zugegangen, derzufolge die dauernden Ausgaben deS aus wärtigen Amts bei den Gesandtschaften uud Konsulaten 96000 Mk., bei den einmaligen Ausgaben l 52 000 Mark und bei der Verwaltung des Reichsheeres im ordentlichen Etat für Preußen 10000 Mark für Verlegung des Kadettenhauses von Kulm nach Stolp und den Neubau eines Kadettenhauses daselbst erhöht werden. Bei den Aus gaben im auswärtigen Amt handelt es sich um 30000 Mark für den Gouverneur und Generalkonsul in Kamerun, 12000 Mark für den Kanzler, 6000 Mark für den Sekretär; 12000 Mark für den kaiserlichen Kommissar in Togo, 6000 Mark für den Sekretär des selben; 12000 Mark für den kaiserlichen Kommissar in Angra-Pequena und 6000 Mark für dessen Sekretär. Ferner für ein Dienstgebäude in Kamerun 70000 Mark, für ein Gefängniß daselbst 10000 Mk.; für die Dienstgebäude in Togo und Angra Pequena je 36000 Mk. Molivirt werden diese Forderungen damit, daß, nachdem die deutschen Erwerbungen an der Westküste von Afrika unter den Schutz S. M. des Kaisers gestellt worden sind, das Bedürfniß hervorgerreten ist, die Mitwirkung des Reichs in Anspruch zu nehmen, um Ruhe und Ordnung unter der Bevölkerung jener Gebiete aufrecht zu erhalten u»d eine geregelte Rechtspflege zu ermöglichen. — Der klarste und konsequenteste Antrag betreffs der SonntagS- arbeit ist der des Zentrums; dieses begehrt das Verbot aller Be schäftigung von Arbeitern. Gesellen und Lehrlingen au Sann- und Festtagen. Dem gegenüber hat der Abg. Ackermann u. Ge«, eine sftiOMnÄür.-i»