Volltext Seite (XML)
WWWWWWWWWWW MWWWWMWWWMMWMMWWWWWMW Nr. 84. — 3. Jahrgang. Sonntag, 28. Oktober 1883. und Mdtbsle. lln-arteiifches Tagevlatt für Chemnitz und die Borotte: Aitchemnitz, Altendorf, Bernsdorf, Futth, Gablenz, Glösa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt, Schömmr 2lbonner»entS: vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. (Zutragen 40 Pf.), sowie monatlich 45 Ps. (Zmragen Pf.) nehmen entgegen die Verlagsexpedition und die Ausgabestellen des Chemnitzer Anzeigers in Chemnitz und «blgen Vororten, sowie sämmtliche Postanstalten. (PostzeitungS-Preisverzeichniß: Nr. 1030. t 3. Nachtrag.) Insertionspreis: die schmale (t spaltige) Corpuszetle oder deren Raum 10 Pf. — Dir 2spaltige (auf Textbreite) unter Eingesandt 30 Bf. — Auf große Annoncen und Wiederholungen Rabatt. - Annoncen - Annahme für d e nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag. Berlags-Expedition: Alexander Wiede, Buchdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Casino). Generalverordnung. Die Lntherfcier am 1«. und 11. November d. I. betreffend. An das Königliche Ministerium des Innern ist von mehreren Seiten der Wunsch gelangt, das! die bevorstehenden Festtage der Lutherfeier, der 10. und 11. November dieses Jahres, von der Abhaltung öffentlicher Tanz- Lelustigungen frei gehalten, werden möchten. Nun muß zwar das Königliche Ministerium — obwohl Es auch seiner seits für angemessen erachten würde, wenn an jenen Tagen von derartigen, mit der ernsten Bestimmung der Feier offenbar nicht im Einklang stehenden und leicht zu einer Beeinträchtigung ihrer Würde führenden Lustbarkeiten ab gesehen würde, eine Anschauung welche sicherlich von einem großen Theile der Bevölkerung getheilt wird — doch im Hinblick auf die bestehenden Be stimmungen, insbesondere auf 8 139 der Allgemeinen Armen-Ordnung vom 22. October 1840, Bedenken tragen, die Abhaltung regulativmäßiger Tanz belustigungen an jenen Tagen unbedingt zu verhindern. Sowie jedoch den mit der Handhabung des Tanzwesens betrauten Polizeibehörden empfohlen bleibt, auf Fernhaltung von Tanzvergnügungen an den bezeichneten zwei Tagen, nach Befinden unter Verlegung regulativmäßiger Tanzbelustignngen -auf andere Tage, thunlichst hinzuwirken, so hat das Königliche Ministerium, in Uebereinstimmung mit der, wie dem Königlichen Ministerium bekannt, ohnebin schon bei mehreren Behörden bestehenden Absicht, auch befunden, daß außerregulativmäßige Tinzerlaubniß für die gedachten Tage von den Be- chörden nicht zu ertheilen ist. Die Amtshauptmannschaften und Stadtpolizeibehörden des hiesigen Regierungsbezirks werden daher veranlaßt, dem Vorstehenden gemäß zu verfahren und das weiter Nöthige zu besorgen. Zwickau, am 22. October 1883. Königliche Krelshauptmannschaft, v. Hansen. Anger. Di« Polizeibehörden werden um bezügliche Weisung Weinhold'S und Erfolgsanzeige ersucht- Chemnitz, am 25. October 1883. Königliche Staatsanwaltschaft. I B: Bachmann, Aff. Schütz. Der Fleischer und Handarbeiter Theodor Mohr aus Honnef, gegen welchen Hauptverhandlung vor hiesigem Königlichen Schöffengerichte stattfinden soll, wird aufgesordert, sich ungesäumt bei Unterzeichnetem zu melden. Chemnitz, am 24. October 1883. Der Königliche Amtsanwalt I. A.: v- Schnorr. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Expeditionsräume können bei der Unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft Montag den 2V. Oktober dieses Jahres nur solche Geschäfte, welche keinen Aufschub leiden, erledigt werden. Chemnitz, den 24. October 1883. Die Königlich' AmtShouptuiannschaft. S ch wedle r. Bekanntmachung. Nächsten Montag, de» 2V. d. M., von Vormittags 6 Uhr an, sollen im Stadtbauhof an der Schloßstraße 23 Hause» altes vanholz an die Meistbietenden unter den an Ort und Stelle bekannt gemacht werden den Bedingungen zur öffentlichen Versteigerung gelangen- Chemnitz, am 26. October 1883. Die Stadtbauverwaltnng. Hechler, Stadtbaurath. , Der bereits unterm 10. dieses Monats zur Aufenthalts-Anzeige öffentlich aufgefordcrte Dienstknecht Carl Hermann Weinhold aus Auerbach wird hierdurch nunmehr vorgeladen, zu seiner Vernehmung als Zeuge in der aus den 6. November d. I. Nachmittags >/,4 Uhr anberaumten Hauptverhandlung vor der Strafkammer 1 des hiesigen Königl. Landgerichts zu erscheinen. Tageschronik. 28. October. 1017. Kaiser Heinrich IH- geb. 1412. Norwegens und Schwedens Loßreißung von Dänemark. 1492. Columbus landet auf Cuba. 1601. Tycho de Brahe gest. 1704. John Locke gest. 1754. Hagedorn gest. 1849. Chopin gest 1857. Cavaignac gest- 1853. Jda Pfeifer gest. 1877. Herbeck gest- 29 October. 490 v- Christi Schlacht bei Marathon- 1268. Conradin von Schwaben und Friedrich von Baden gest. 1658. Schlacht bei Lund. 1762. Schlacht bei Freiberg. 1783. d'Alembert gest. 1755. Die französischen Linien vor Mainz von den Oesterreichern erstürmt- 1812. Schlacht an der Beresina. 1862. Josef Pfeil gest. Ans vr. L. Overzier'S Wetterprognose. Nachdruck verboten. 2 4. October. Sonntag. Frühmorgens und morgens kühl und bedeckt bis regnerisch; das nächtliche Temperaturminimum mag im Nordwesten auf 4 bis 5 Grad Celsius gesunken sein; vormittags wohl etwas Aus besserung, zumal nach Osten zu, mittags wieder mehr bedeckt, nach mittags aufgcheitert bis zum Abend, nachts Bedeckung mit mäßigen, verhältnißmäßig warmen Niederschlägen; im nordwestlichen Deutsch land zeitlich gewitterhafte Hagelböen. 2V. Oktober. Montag. Nach Abkühlung in der Spätnacht morgens kühl und drohend bedeckt, im westlichen und nordwestlichen Deutschland regnerisch und kühl, vormittags aufgebcssert, auf Mittag zu wieder mehr zusammengezogen, nachmittags aufgeheitert bis zu herbstlich gutem Abend; nachts bedeckt mit verhältnißmäßig warmen Nieder schlägen- 3V. Oktober. Dienstag. Frühmorgens und morgens kühl und bedeckt, dabei windig, örtlich zumal an den Küsten stürmisch aus Nordwest, auch drohen Niederschläge; nach Osten zu vormittags etwas aufge bessert, mittags dagegen wieder mehr drohend zusammengezogen, nach mittags ausgeheitert bis zu schönem Abend; nachts bedeckt mit Nieder schlägen, dabei windig, an den Küsten stürmisch, wahrscheinlich aus Südwestc». ZI Oktober. Mittwoch. Die Witterung ist noch unruhig, morgens auf Mittag zu bedeckt, örtlich Hagelböen, nachmittags aufgeheitert bis zu gutem Abend; nachts windig mit Niederschlägen, die nach Rordwesten zu gewitterhaft auftreten- Jenseits der Alpen dürsten die Nieder schläge jetzt und in den folgenden Tagen, zumal nachts, bedeutender fallen. Das Minimum liegt zwischen 2 und 4 Grad Celsius in günstigeren Lagen etwas höher; in exponirten Lagen dagegen mäßiger Nachtfrost; (in Süddeutschland Föhn?). Telegramme des Chemnitzer Anzeigers. Wernigerode. 26. Oktober. Se. Majestät der Kaiser traf heute Vormittag 10"« Uhr mit dem Grafen Stollberg und der Jagdge sellschaft am Hartenberge ein und wurde dort von dem Oberforst meister Müller und der Jägerei empfangen, welche den Fürstengruß blies. Um 1l Uhr wurde die Jagd angeblasen. Das erste Treiben, in welchem Se. Majestät 16 Sauen streckte war um 1 Uhr beendet. Nach dem Dejeuner im Jagdzelt am Klaußberge, wo die Gräfin Stoll berg an der Spitze der übrigen Damen Se. Majestät empfing, er folgte um 2 Uhr der Aufbruch zum zweiten Jagen am Hundsrücken. Um 7'/, Uhr findet im Schloßhof ein größeres Diner statt Wernigerode, 27. October. Nach Beendigung des Diners nahm -Se. Majestät der Kaiser die im Hofe des Schlosses bereitete, aus 112 Stücken Wild bestehende Strecke vom Fenster aus in Augen schein, der Hof war bengalisch erleuchtet, die Strecke war von Fackel trägern umstellt, von der Jägerei wurde der Kaiser mit dem Fürsten rufe begrüßt. In dem zweiten Jagen am Hundsrücken wurden von Sr. Majestät 1 Rothhirsch, 3 Stück Rothwild und 5 Sauen erlegt. Stockholm, 26. October. Gutem Vernehmen nach werden die Leichen des Königs Gustav IV. Adolf, sowie des Prinzen Wasa und des Sohnes des letzteren im nächsten Frühjahre nach hier überführt mnd in der hiesigen Ritterholmskirche beigesetzt werden. Wie es heißt, haben auch mehrere verwandte deutsche Fürstenfamilien diesen Wunsch geäußert. Paris. 26. October, Abends. Die äußerste Linke beschloß, ihre Interpellation über Tonkin erst nächsten Montag einzubringen. — Das Gerücht, daß zwischen dem Ministerpräsidenten Ferry und Won Say eine Besprechung statigefundcn habe und daß es sich um ei <e Wiederübernahme des Finanzministeriums durch Lion Say handele, wird von der „Agence Havas" als unrichtig bezeichnet. Ein wichtiges Reichsgesetz. Wichtig und werthvoll für den Staatsbürger ist im Allgemeinen Wohl jedes Gesetz, aber keins von unseren Reichsgesetzen hat Wohl die tiefeinschneidende und gerade die breitesten Volksmassen betreffende Wirkung wie das Gesetz bezüglich der Krankenkassenversicherung für die Arbeiter. Bekannt gegeben ist nun wohl schon des Oefteren das betreffende Gesetz, aber da Gleichgiltigkeit und irrige Meinungen hart näckige Gegner der richtigen Erkenntniß anch auf dem Gebiete der Gesetzeskunde sind, so dürfte die wiederholte Belehrung über die Grundzüge der Arbeiterversicherung Vielen sehr dienlich sein. Zunächst ist da hervorzuheben, daß das Krankenversicherungsgesetz für die be treffenden Personen zwingend ist und sich keine ausschließen kann, weil nur dadurch das Gesetz seine Wirkung genügend üben kann. Unbe dingt zwingend ist die Krankenversicherung aber nur für solche Per sonen, welche gegen Gehalt oder Lohn in Fabriken, Hüttenwerken, Eisenbahnbetrieben, Bauten, Gewerbebetrieben und solchen Gewerben oder Betrieben beschäftigt sind, in denen Dampfkessel unv elementare Kräfte zur Anwendung kommen. Auf Personen, welche voraussichtlich nur kurze Zeit in solchen Betrieben beschäftigt sind, findet die Krankenver sicherung keine Anwendung. Auf Antrag der Gemeindebehörden, und zumal in solchen Fällen, wo die den Antrag einreichende Gemeinde im Uebermaße von der Kranken- und Armenpflege in Anspruch genommen wird, können auch Handlungsgehilfen, Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Personen, die in Speditions- und Fuhrgeschäften Dienste leisten, fer ner auch kleinere Gewerbetreibende, welche für größere arbeiten, und auch die Arbeiter der Forst- und Landwirthschaft statutenmäßig zur Krankenversicherung herangezogen werden. Auf solche Personen, die in irgend einem öffentlichen Dienste festen Gehalt beziehen oder An spruch auf Pension haben und solche Personen, denen gesetzlich oder vertragsmäßig der Arbeitgeber oder Dienstherr mindestens 13 Wochen lang nach erfolgtem Krankheitsfalle Unterhalt oder Lohn gewähren muß, findet indessen die Krankenversicherung keine Anwendung. — Wo nicht durch bereits bestehende Krankenkaffen das Krankenver sicherungsgesetz zur Ausführung gebracht werden kann, müssen die Ge meinden durch entsprechende kommunale Einrichtungen dafür sorgen, daß jedem in ihrem Bezirke beschäftigten Arbeiter, der anderen orga- nisirten Krankenkassen nicht zugewiesen werden kann, im Krankheits fälle eine nach Höhe und Dauer gesetzlich bemessene Unterstützung zu Theil wird. Diese Unterstützung hat zu bestehen in kostenloser ärzt licher Behandlung und kostenfreier Gewährung der nöthigen Heilmittel, sowie auch in der Zahlung eines Krankengeldes in der Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes vom dritten Tage der Erkrankung an bis zur Dauer von dreizehn -Wochen. — Die Anmeldung der Ar beiter zur Krankenkaffe muß vom Arbeitgeber binnen 3 Tagen voll zogen werden. Unterläßt letzterer die Anmeldung, so hat er für den erkrankten Arbeiter selbst zu sorgen. Unternehmer, die 50 und mehr Personen beschäftigen, können zur Gründung einer eigenen Kranken kasse angehalten werden. Leisten sie der betreffenden Aufforderung keine Folge, so müssen sie 5 Prozent der Arbeitslöhne a, die Orts krankenkasse zahlen. Die Beiträge für die Krankenkassen haben die Arbeitgeber im Voraus zu entrichten und dazu noch Og, beziehentlich V, von dem Beitrage, den der Arbeiter zahlt, aus eigenen Mitteln hin- zuzufügen. Die Beiträge der Arbeiter zu den Krankenkassen sollen im Allgemeinen höchstens 2 Prozent des Tagcslohnes betragen, Erhöhung dieser Beiträge auf 3 Prozent kann nur dann stattfinden, wenn die Beitragspflichtigen, Arbeiter und Arbeitgeber zu je iner Cafse gehö rig, die Erhöhung selbst beschließen. Um Jrrthümer, Zeit und Kosten zu sparen, ist übrigens jedem Arbeitgeber anzurathen, sich das betref fende Reichsgesetz anzuschaffen. Dasselbe ist für nur 40 Pfg. von C. A. Koch's Verlagshandlung in Leipzig zu beziehen, welche über haupt das billigste aller Gesetzbücher, enthaltend sämmtliche Reichs und Justizgesetze, für nur 2 Mark verkauft, sodaß es sich Jedermann anschaffen und in seinem Berufsleben manchen Nachtheil vermeiden kann. Politische Rundschau. Deutsches Reick. Am Mittwoch hat eine Sitzung des preußischen Staatsministeriums stattgefunden, von welcher man die endgültige Festsetzung des Termins für die Einberufung des Land tages erwartete. Dies ist jedoch noch nicht geschehen, es heißt, daß sich Herr v. Puttkamer in den nächsten Tagen nach Friedrichsruh zum Fürsten Bismarck begeben werde und daß erst dann die Fest setzung des Einberufungslages zu erwarten sei. In der unter dem Vorsitz des Staatsministers von Boetticher am 24. October abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden den zuständigen Ausschüssen zur Borberathung überwiesen die Vor lagen betreffend die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen für 1882/83; die allgemeiner Rechnung über den Landeshaushalt von Elsaß-Lothringen für 1879 80. Dem Entwürfe von Ausführungsbestimmungen wegen Ausdehnung der Zollermäßigungen des deutsch-italienischen und deutsch-spanischen Han delsvertrages ertheilte die Versammlung die Zustimmung. Auch ge nehmigte dieselbe den Antrag wegen Erneuerung der auf Grund de« 8 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie für Hamburg Altona und Umgebung getroffenen Anordnungen. Nachdem der Vorfitzende über eingegangene, auf Grund früherer Beschlüsse den betreffenden Ausschüssen überwiesene Eingaben Mittheilung gemacht hatte, faßte die Versammlung schließlich Beschluß über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben von Privaten^- Wie auf allen Gebieten unserer innem Politik, so herrscht auch auf dem einem »frischen, fröhlichen Streiten" sonst so günstigen Ter rain der Kirchenpolitik eine merkwürdige Ruhe. Einzig und allem die Angelegenheit des Cardinals Hohenlohe wirft noch leichte Wellen auf, man kann es ihm, wie es scheint, in den vatikanischen Kreise« noch immer nicht verzeihen, daß er die Reise nach Deutschland so eigenmächtig angetreten hat. Namentlich haben aber die Besuche de» Cardinals Hohenlohe in München bei dem dortigen italienischen Ge sandten, Grafen Barbolani, und dem Führer der Altkatholiken >>r. Döllinger, in den genannten Kreisen offenbar verstimmt, was bei dem gespannten Verhältniß zwischen dem Vatikan und dem Quirinal, so wie bei der entschieden ablehnenden Stellung, welche man im Vatikan gegenüber dem Altkatholicismns einnimmt, auch begreiflich erscheint. Daß aber Cardinal Hohenlohe seine „Demission" gefordert habe, wird von unterrichteter Seite als völlig unbegründet erklärt; ob vielleicht der jüngste Besuch des Breslauer Fürstbischofs Robert in Rom mit dieser Angelegenheit in Verbindung steht, ist noch unentschieden. Eine äußerst empfindliche Strafe hat den fortschrittlichen Reichs tagsabgeordneten für Lüben-Bunzlau, Richter, betroffen. Richter war angeklagt, in einer 1877 gemachten öffentlichen Aeußerung die Prinzen des preußischen Königshauses beleidigt und im Frühjahr 1878 durch eine anderweitige öffentliche geschehene Aeußerung eine schwere Be leidigung seines Landesherrn begangen zu haben. Nach eingehender Verhandlung wurde Richter von der Liegnitzer Strafkammer am Donnerstag zu 2 7 Wochen Gefängniß und Mandatsverlust vemrtheilt, wobei noch als strafmildernd in Berücksichtigung gezogen würde, daß der Angeklagte die incriminirten Aeußerungen schon vor so langer Zeit und in erregtem Zustande gethan hat. Im Wahlkreise Deutsch-Kcone-Flatow hat am Donnerstag eine Ersatzwahl zum preußischen Abgeordnetenhause stattgefunden, welcher man deshalb mit Interessen entgegensah, weil die Conservatioen dieses Wahlkreises von ultramontaner Seite aufgefordert worden waren, mit für den polnischen Candidaten, Rittergutsbesitzer v. Komierowski, zu stimmen. Dieser Aufforderung entgegen stellten aber die Deutsch- Conservativen in der Person des Grafen Stolberg-Tütz einen eigenen Candidaten auf, welcher allerdings die wenigsten Stimmen, 58, er hielt. Der Candidat der Polen und Ultramontanen vereinigte 71 Stimmen auf sich und derjenige der Freiconservativen, Landes-Director vr. Wehr, erhielt 183 Stimmen; vr. Wehr ist somit gewählt. -Oesterreich-Ungarn. Kaiser Franz Josef empfing am Donnerstag Mittag die Delegationen und hielt hierbei eine Rede, welcher man unter andern Umständen die Bedeutung einer Thronrede nicht absprechen würde; wir heben aus derselben nur die markantesten Stellen hervor. In Bezug auf die auswärtige Politik betonte der Monarch das tiefe Frtedensbedürfniß der Völker Europas, welchem das loyale Bemühen der Mächte entspreche, ihnen die Segnungen deS Friedens zu erhalten und dazu werde seine Regierung unausgesetzt mit beitragen. Uebergehend zur inneren Politik, wies der Kaiseraus die Heeresreform und speziell auf die rasche Durchführung der terri torialen Corpsbildung, sowie auf die Ausbildung der Ersatz-Reservisten hin. Weiter hob der Kaiser die fortschreitende Consolidirung der Verhältnisse in Bosnien und der Herzegowina hervor, welche die Reduktion der dort stehenden Truppen gestatten werde. Die Ber- waltungsauslagen würden durch die Einnahme Bosniens und der Herzegowina gedeckt, ein Zuschuß zu den Lasten des gemeinsamen Staatshaushalts werde daher nicht in Anspruch genommen; schließ-' lich hieß der Kaiser die Delegationen herzlich willkommen. Dem Redakteur Julius Verhovay in Pesth muß man ein Pfui Teufel! ins Gesicht werfen. Seine Zeitung „bR^sutiensöL'