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Keilag, Nt. 58. 26. Juk 1872. ZMWr ocheitmA «ast-ltr». „erteWWch 15 R,r. Z« bezikhev durch Ein unterhaltendes Blatt für dm Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag »nd Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum «b« «spalt«« A»il« 1^ R-r. Unur .ringrsandt" s Rtk. vrmutwmtttch« «tdaltmr und.Verl««»: -«um»«« MAR« i» D««drn. Politische Wettsthau. Deotsthe-Meith Im Mai diese» Jahre» bestand di» dentsch« Flott« einen Seeßrieg mit der Republik der Insel Hayri im westindischen Archipel. Die Sache war aber nicht »sehr Wimm und glich mehr einem Sturm im Wasserglase, al» eurem wirklichen Seekriege. Hayti schuldete nämlich seit Langem eine MA ^wollwrnicht zahlen. Da erhielten die deutschen Schiffe „Vineta" und ^Gazelle" Ordre, al- Exekutoren die biederm Republikaner auf jHchM an ihre Pflicht und Schuldigkeit zu erinnern. Nach jetzt verMntlichteu amtlichen Mitteilungen verließen beide Schiffe am 2. Mai Havanna und trafen, durch fortgesetzte konträre Winde und Windstillen aufgrhatten, am 11. früh Morgens vor Pott au Prime ein. In Anbetracht, daß die Reklamation trotz aller, Verhandlungen seit Jahren schwebte, daß ferner auf die im Januar dem Kommandanten der „Gazelle" seitens der Regierung Mnachte Zusage bis dato eine Regelung der Sache nicht erfolgt «ar^Olgubte dex Kapitän Batsch ein Ultimatum stellen zu müssen, in welchem er der Haytianischen Regierung Krist ließ, sich bis Sonnenuntergang zu entscheiden. Da nun 5 Uhr Rach- MttagS eine ausweichende Antwort der Regierung eintraf, ließ Kapitän Batsch nach Sonnenuntergang Ke beiden vor der Stadt ankemden haytianischm Kriegsschiffe „Union" und „Mont ojeganisS^l mittelst BootSangriffS entern, von den Schiffen Besitz epgreifen, die deutsche Kriegsflagge anfhiffen und die Besatzungen der Schiffe mit l ihrem Privateigenthum ans Land setzen. E- war Befehl ertheilt worden, von den Waffen nur im Kalle de- Widerstande- Gebrauch zu machen, die Besatzungen der haytia nischen Schiffe waren indeß so überrascht, daß ein ernstlicher . Widerstand nicht versucht: worden ist. Der deutsche Konsul wurde von dem Vorgefallenen durch einen Brief in Kenntniß Mketzt, gleichzeitig mit der Erklärung, daß Kapitän Latsch nun mehr zu jeder Konferenz mit der Regierung am Bord seines Schiffe- boreit sei. Die Dampfpinnaß der „Bineta" mit 6 Mann be setzt, sämmtlich bewaffnet, brachte den mit Besorgung dieses «riese- beauftragten Offizier an- Land und wartete dessen Rück kehr an . der Landungsbrücke ab. Hier wurde da- Boot etwa M.10 Uhr Abends von einem geschloffenen Trupp von ca. 80 Woldaten attaquirt und mußte sich unter lebhaftem Gewehrfeuer, ..WÄches.aber außer einer Durchlöcherung des Boote- keinen -Wchabey, anrichtete, Mückziehen. Von Neuem wurden nun die schweren Böte armirt und bemannt, als Deckung für die Dampf- wmraß,, welche Mr Abholung des Offizier- wiederum an-Land r Mhütz. wmde. Derselbe kam bald darauf an Bord, nachdem die. Hwftnliche Uebergabe der Bri-ßv- in- Werk gefitzt hatte. Um 2 Uhr Nacht- rrsHn der als Vermittler der haytianischen Regierung fungirmde belgische. Konsul, Herr/.Hartmann, am Bord her Mmftr", mm im AuftzUge derselben die geforderte -Summe de, Stelle zu zahlen, .beschwor; aber gleichzeitig, den KWbdchn ZntetMkder m Pott au.Pnnce wobneptze» Lmchhtn rEDremden, dieZmütkgqbe der haytianischen Schiffe.womöglich ckoch^pr dem yN-ch-m Lage: zu vElaffen. Die- zu thun, Mm Kgpftßu Oatsch inachj Erfüllung- stiner Korderung keinen -Mkud^nd Evn a« beiden Dchche den Vierunddret-igster Lahrgang. III. Ruartal. haytianischm Kommandanten wieder übergeben. Nachdem^ die 'Sache auf diese Weise eine zufriedenstellende Lösung gefunden, wurde am 12. die Haytianische Klagge salutirt und dieser Sa lut sofort erwiedert. Am 13. ging „Bineta" nach Kap Haytten, „Gazelle nach Port Royal in See. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Instruktion Ive- ReichSkanzlerS vom I. Mai 1872, betteffend dielErtheSüng^e- von den kaiserlich deutschen Konsularbehörden zu ge währenden Schutzes im türkischen Reiche mit Einschluß von Egypten, Rumänien und Serbien, sowie in China und Japan. Darnach zerfallen die deutschen Schuhgenoffen in drei verschiedene Kategorien, welchen allen der einmal ihnen zukom mende Schutz gleichmäßig gewährt wird, nämlich: 1) Rttjhs- angehörige; 2) Angehörige solcher Staaten, welchen durch StaatS- verträge oder sonstige Verabredungen mit dem deutschen Reiche oder einem der zu demselben gehörigen Staaten der Schutz ber deutschen Konsularbehörden für ihre Nationalen zugesagt ist; 3) Personen, welche ohne ein bestimmtes Anrecht auf den deut schen Schutz zu haben, denselben vergünstigung-weise erhalten. Die Reichsangehörigen, welche in dem Konsularbezülke wwhmn, find verpflichtet, unter dem deutschen Schtch W Oetzen. Die anderen Personen werden nur auf ihren Antrag in dm Schutz ausgenommen. Der deutsche Kronprinz verweilt gegenwärtig in Ischl, wo selbst er am 23. d. M. vom Kaiser Franz Joseph empfaryen wurde. Wie üblich, trug der Kaiser beim Empfange die preu ßische Uniform. Wenn in Preußen die Schritte der Regierung gmen den Bischof von Ermland auch noch zu keinem unmittelbarm Erfolge geführt haben, so scheinen fle demselben doch wenigsten- eine ge wisse Mäßigung gegen die exkommunizirten vr. Micheli- und vr. Wollmann autzuerlegm. Bekanntlich wurden beide Männer, so ost sie versuchten, dem öffentlichen Gottesdienste bei- zuwohnen, „amtlich" au- der Pfarrkirche gewiesen und her fungirmde Geistliche unterbrach die Keier der Messe, wmn der Aufforderung nicht Folge gegebm wurde. Wie man nun aber meldet, besucht Professor Micheli- in Elbing Wickler dm Pfarrgottesdienst ohne alle Anfechtung und ohne daß derselbe seinetwegen unterbrochen wird. Dieser Umstand ver anlaßte vr. Wollmann, bei dem Erzpriester in BraunSberg schriftlich»anzufragen, ob daS veränderte Verfahren die Folge eirttr zeitweiligen Duldung oder einer Aufhebung des bezüglichen Kirchengesetzes sei, und erhielt die Antwort: eS sei durch-Di-- peusattprv Vorsorge getroffen, daß durch den Besuchter Er- rommumzirten ider Gotte-dienff fortan nicht gekört werde. Man i fleht also, dich die Staatsregierung nur Ernst zu zeigen braucht, »und der römische KleruS weiß zu rechter Zeit einzulmken. Die Drohungen der ultramontanen Blätter von der bitteren „Reue", weiche bei der StaatSregierung auf den bitteren „Emst" folgen werde, sind eitle Renommisterei. Daß Bischof Kremmtz im vb^en Falle nur „mittckst Dispensation", also nur auSnahmS- Wesse, weil die böft Zett eS nun einmal so fordert, mildere ^Seiten^allfaezogen, grundsätzttch dagegen alle Ansprüche fH- » hält, imtspricht nur dem alten Brauch der römischen Kirche Gd Hmttchchhalb nicht befremden. LS