Volltext Seite (XML)
1S. Itömar 1864 «r. 8. ti«, Lin unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. auch dieses Herzogthum dort befindlichen Bunde, spalt nimmt immer bedrohlichere Dimensionen an und nament lich ist eS das rücksichtslose Vorgehen Preußens, welches nach dem Ausspruche des Herrn v. Bismarck „Macht geht vor Recht" jenen Zwiespalt immer mehr auf die Spitze treibt. Die neuesten Vorgänge in Holstein liefern hierzu einen sprechenden Beleg und es ist durch sie der wobl nickt aam unbearündete Verdackt reae Hänge in Holstein liefern h st durch sie der wohl nicht ganz unbegründete Verdacht rege geworden, daß eS in der Absicht Preußens und Oesterreichs liege, auch dieses Herzogthum in ihre Hände zu bekommen und die tag Anlaß zu einer abermaligen außerordentlichen Sitzung geben werde, hat sich nicht bestätigt. — vierteljährliche ir^Agr. S» beziehe« durch § Me kßl. Post- ' Anstalt«. Vom Bodensee geht die Nachricht ein, daß am 12. Febr. Vormittags bei einem überaus starken Nebel das Dampfboot „Stadt Zürich" mit dem bairischen Dampfer „Jura" so heftig zusammengestoßen ist, daß daS letztere SM sofort in den Fluthen versank. Passagiere und Mannschaft des untergegangenen Schiffes konnten glücklicherweise gerettet werden, doch wurde einer der Mattosen bei dem heftigen Zusammenstöße getödtet. Die „Stadt Zürich" ist dasselbe Schlff, welches den „Ludwig" in den Grund gebohrt hat. r - Aus Mecklenburg wird berichtet, daß an der mecklen- burgscken Küste Strandbatterien errichtet und zu deren Anlegung und Besetzung preußische Soldaten verwendet werden sollen. — In Mecklenburg-Schwerin ist die Bildung von schleSwig-hol- steinschen Vereinen, sowie jedwede Kundgebung zu Gunsten der Elbherzogthümer streng verpönt. Nicht einmal die Auf forderung zu Geldbeiträgen ist gestattet; nur Charpie für die Verwundeten zu zupfen oder zum Charpiezupfen aufzufordern, gehört noch zu den erlaubten Kundgebungen der Sympathie. Durch mehrere Zeitungen geht die Nachricht, daß Dänemark den in dänischen Häfen liegenden deutschen Schiffen eine Krist von sechs Wochen zum Auslaufen gestattet habe und für dänische Schiffe, welche sich in deutschen Häfen befinden, eine gleiche Ver günstigung in Anspruch nehme. Diese Nachricht hat sich jedoch als eine völlig unbegründete dargestellt. Die dänischen Kriegs schiffe haben vielmehr den Befehl erhalten, die Schiffe sämmt- licher deutschen Bundesstaaten aufzubringen, eine Anweisung, der sie denn auch nach Kräften nachkommen. Bereits sind viele deutsche Fahrzeuge von ihnen weggenommen worden. Einige der kleineren Küstenstaaten haben sich deshalb beschwerend an den Bund gewendet; dieser wird ihnen aber schwerlich helfen können. Schleswig-Holstein. Dazwischen den beiden deutschen Großmächten und der Majorität des Bundes herrschende Zwie Politische Weltschau. Derrtschla«-. In der letzten ordentlichen Bundestags- Sitzung, welche am 11. Februar abgehalten wurde, hat Herr v. d. Pfordten im Auftrage der vereinigten Ausschüsse den ersten Theil seines Berichts über die schleSwig-holsteinsche Frage vor- gettaaen. Die hierher gehörigen Anträge find negativer Natur und beziehen fich lediglich auf daS Londoner Protokoll, dem eine verbindliche Kraft für den deutschen Bund nicht zuerkannt wird. Die Versammlung beschloß mit einer Majorität von 10 Stimmen über diese längst spruchreife Frage in 14 Tagen abzustimmen. Oesterreich und Preußen beantragten, um die Sache noch weiter zu verschleppen, eine vierwöchentliche Abstimmungsfrist, und Kur- Hessen, Hannover und Mecklenburg schloffen fich diesem Anttage an; hieraus erhellt, daß Hannover und Kurhessen noch immer mehr zu den beiden Großmächten, als zu den übrigen Mittel staaten halten. Der Anfang mit der Abstimmung über die schles- wig-holsteinsche Angelegenheit wird sonach den 2V. Febr. gemacht werden; wenn aber die Behandlung der Sache in der bisherigen säumigen Weise bettieben wird, so können noch Monate vergehen, ehe man damit zum Ziele kommt. — In derselben Sitzung gaben Oesterreich und Preußen die Erklärung ab, daß die gegenwärtige Besetzung der ursprünglich holsteinschen, von den Dänen zu Schleswig geschlagenen Ortschaften nördlich von der Eider, den Rechten des Bundes und Holsteins nicht präjudicire, sondern lediglich durch „strategische Gründe" geboten sei. — Am 13. Febr. fand infolge der vom General v. Hake und den beiden ELvilcommissaren über den unerwarteten Einmarsch preußischer Truppen in Holstein erstatteten Berichte eine außerordentliche BundeStags-Sitzung statt, auf deren Ergebnisse wir weiter unten bei Besprechung der Vorgänge in Altona zurückkommen. Von Seiten Oldenburgs wurde m dieser Sitzung eine Beschwerde gegen Preußen (in Betreff des gewaltsamen Durchmarsches durch oldrnburgsches Gebiet) eingebrächt und von der Versammlung den vereinten Ausschüssen zur Berichterstattung überwiesen. Die Erwartung, daß der zwischen Preußen und den Bundesorganen auSgebrochene Conflict (s. unten) schon den nächstfolgenden Mon- werde, hat sich nicht bestangt. — Im Großherzogthum Hessen forderte die Abgeordneten kammer in ihrer Sitzung vom 16. Febr. die Regierung auf, bei dem Bunde auf Erledigung der unverantwortlich ver zögerten Erbfolgeftage zu dringen, jedenfalls aber den Herzog Friedrich selbständig anzuerkennen. Kerner verlangte die Kammer, daß die Regierung, in Gemeinschaft mit den bundestreuen Re gierungen, die Rechte des Bundes, sowie die der Herzogthümer und ihres Fürsten selbst mit den äußersten Mitteln wahren möge. Schließlich forderte die Kammer eine stärkere Besetzung Holsteins, sowie Mitbesetzung Schleswigs durch Bundesttuppen. Auf Anregung Baierns sind die Vertreter der Mittel und Kleinstaaten am 18. Febr. in Würzburg zu einer Conferenz »usammenaetteten, um sich unter den gegenwärtigen kritischen Verhältnissen über ein gemeinsames Handeln zu verständigen. Ihre Lheilnahme haben zugesagt: Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Weimar, Meiningen, Koburg und Nassau. Man vermuthet, daß diese Rmisterconferenzen nur von kurzer Dauer sein werden. dort befindlichen Bundesttuppen zu verdrängen. Bekanntlich haben die beiden deutschen Großmächte in der Bundestags-Sitzung vom 19. Jan. erklärt, daß'die von ihnen beabsichtigte Besetzung deS HerzogthumS Schleswig in keiner Weise die Ausführungen derjenigen Anordnungen beeinträchtigen werde, welche durch den Bund in Betreff der executionSmäßigen Besetzung und Verwaltung der Herzogthümer Holstein und Lauenbura getroffen worden sind. Ebenso wurde als selbstver ständlich festgestellt, daß eine bleibende Besetzung holsteinscher Gebiete den Bundestruppen allein Vorbehalten bleibe, und eS sind daher die beiden in Holstein befindlichen Civilcommiffare in diesem Sinne mit Instructionen versehen worden. ES ist hierauf dem Durchmarsch der verbündeten Truppen durch das holsteinsche Gebiet keinerlei Hinderniß in den Weg gelegt worden und von österreichischer Sette wurde vielmehr wiederholt lobend anerkannt, daß sowohl das hannöversche, als auch insbesondere daS sächsische Militär der durchziehenden verbündeten Armee daS bunde-fteund- Kechou«dZWan)igster Jahrgang. I. Quartal. -