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Nr. 4» ÜA», kl. Meiß» Gaffe Nr. » . z» hake». - beßtehev dArch alle k-l. Poß. AsßRlt«. aber gerade den Zweck gehabt, in dem oben angedeuteten Sinne den Anforderungen der Bundesversammlung Genüge zu leisten und es sei durch dasselbe namentlich den al- im Voraus angekündigt wurde; allein sie enthält durchaus km genügendes Zugeständniß und ist lediglich darauf berechnet, einen neuen Boden für Unterhandlungen zu gewinnen, durch welche die angedrohte Erecution abermals hinausgeschoben werden soll. Die dänische Regierung wiederholt nämlich die schon ost gehörte, aber wenig bethätigte Versicherung, daß sie stets bereit sei, die freie und selbständige Entwickelung der deutschen Herzogthümer zu fördern und ein freundschaftliches Verhältniß zu Deutschland werden solle, während Alle-, was die streitigen internationalen Fragen (die Beziehungen Holsteins zu Schleswig) betrifft, der Vermittelung befteundeter, nicht deutscher Mächte zu über weisen sei. Auch diese Depesche wurde den vereinigten Aus schüssen zur Begutachtung überwiesen. Von der sächsischen Regierung ist nunmehr der Bundes versammlung die Mittheilung gemacht worden, daß ihrerseits für den Fall einer BundeSerecution in Holstein der KreiSdirector v. Könneritz zum BundeScommiffar ernannt worden sei. Hannover hat zu gleichem Zweck den früheren Stsatsminister v. Münch hausen ernannt. Es ist sonach zur Ausführung der Erecution Alles vorbereitet und die nächste Bundestags-Sitzung vom 5. Nov. wird vielleicht schon darüber entscheiden, ob es wirklich dazu kommt. In Kopenhagen scheint man allerdings noch immer darauf zu hoffen, daß abermals Unterhandlungen angeknüpft und damit neue Wege zur Verzögerung der angedrohten Bundes maßregel gefunden werden. Die Dänen haben damit bisher viel Glück gehabt, denn bekanntlich wurde die Einleitung deS ErecutionsverfahrenS schon in der Bundestags-Sitzung vom 12. August 1858 beschlossen. Seitdem sind mehr als fünf Jahre verflossen und Dänemark hat mittlerweile den deutschen Herzog- thümern gegenüber seine Rechtsverletzungen ungestraft fort setzen dürfen. In Frankfurt a. M., wo bisher das Zunftwesen seine eifrigsten Vertheidiger fand, sind endlich vom Senat Schritte geschehen, um die von dem gesetzgebenden Körper beschlossene Gewerbefreiheit am 1. Mai k. I. ins Leben treten zu lassen. In Mainz hat der Gemeinderath gegen die Verwaltung einer dafigen Pfarrei durch Jesuiten Protest erhoben und die Vorschlag Englands bertiK abgelrhnt hat. Lord John Russell hat übrigen- eine dritte Depesche nach Frankfurt a. M. gesandt, worin er verschlägt: daß Alle-, wa» sich auf dre Kmanzen und die Gesetzgebung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg be- echten der Herzog- thümer in Gesetzgebungs- und Kinanzangelegenheiten vollständig entsprochen worden. Die dänische Regierung glaube daher an nehmen zu können, daß der Bund gegen die eigentlichen Grund bestimmungen jenes Patentes nichts einzuwenden habe, sondern daß es sich mehr um die darin enthaltenen Nebenbestimmungen weigerte, dek Landtagsabschied zu unterschreiben. Nachmittags traten die Stände wieder zusammen und warteten bis Abends gegen neun Uhr auf die Entschließung deS Lande-Herrn; als aber die Nachricht emtraf, daß der hohe Herrr in'S Theater gefahren, ohne den Landtagsabschled zu unterschreiben, begab sich die Ver sammlung, der Einladung ihres Präsidenten zu einem Abschied-- weitere Auszahlung des städtischen Zuschusses zu den Pfarrei kosten verweigert. Die Regierung nimmt sich aber der Jesuiten an und will den Gemeinderath zur Zahlung nöthigen, obgleich die Niederlassung jenes Ordens im Lande nicht erlaubt ist. Der Gemeinderath wird sich nun beschwerend an den Landtag wenden. In Kur Hessen stößt die Entwickelung des Lerfaffungs- leben- noch immer auf Hindernisse, welche zur Genüge beweisen, wie wenig man sich höchsten Orts mit dem conMtutionellen Regiment zu befreunden vermag tag verß Landtag handele; wegen Abänderung der letzteren sei nun die dänische Regierung gern bereit, mit dem Bundestage in Unterhandlungen zu treten und das Patent solle daher bis zu Erreichung -einer Verständigung lediglich als ein provisorisches betrachtet werden. Auf diesem Wege der Verständigung werde für die Herzogthümer sicherlich mehr erreicht, als durch die Erecution, und daS dänische Kabinet hoffe deshalb mit Zuversicht, der Bundestag werde die vorliegende Angelegenheit einer neuen Prüfung unterwerfen, ehe derselbe zu der angedrohten äußersten und verhängnlßvollen Maß regel schreite. Diese Erklärung, in welcher formt die dänische Regierung ihren bisher behaupteten Standpunct im Wesentlichen festhält, wurde von der Bundesversammlung an die vereinigten Ausschüsse zur Begutachtung überwiesen, obgleich die Gesandten von Hannover und Oldenburg die sofortige Berathung derselben befürworteten; man erwartet nunmehr, daß schon in der Sitzung vom 5. November darüber Bericht erstattet werden wird. Eine weitere, in derselben Sitzung abgegebene Erklärung des dänischen Gesandten ging dahin, daß die Forderungen des Bundes, soweit sie über das Verlangen, den Herzogthümern Holstein und Lauen burg ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu sichern, hinaus gingen, einen internationalen Character trügen und nur auf dem Wege gütlicher Unterhandlung gelöst werden könnten. Die dänische Regierung pflichte in dieser Beziehung dem kürzlich von dem englischen Kabinet gemachten VermittelungSvorschlage vollkommen bet, wonach zu diesen Unterhandlungen dir Unterzeichner des Londoner Vertrags zugezogen werden sollten, welche sich bekanntlich verpflichtet hätten, die Integrität und Unabhängigkeit Dänemarks zu respettiren. Diese zweite Erklärung konnte einen weiteren Erfolg nicht haben, da bekanntlich die Bundesversammlung den Fünsuudzwanzigstcr Jahrgang. IV. «Quartal. Politische «eltschav * t t s . 44 DeutfehlchNd ^Die Antwort Dänemarks auf den Bun- de-beschluß vom 1. Oetober lautet zwar nicht so kurz abweisend,