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Nr. 40 M unterhattendes Wochenblatt für den Würger und Landmann Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. die einzelnen Bestimm ormacte die Verständigung über drei 40 In Baiern ist die Kammer der ReichSräthe dem Anträge der Abgeordnetenkammer auf allmählige Heranbildung eineS VoltSwehrsystemS (s. Nr. 39) nicht beigetreten. Auch die Be schränkung des vom Kriegsministerium geforderten Kredit- auf nur zwei (statt vier) Jahre ist von den ReichSräthen nicht ge nehmigt worden. Wenn in diesen Lagen die in Frankfurt stattgefundene Generalversammlung der katholischen Vereine in Deutschland sich da rüber beschwert hat, daß imGroßherzogtbum Hessen schreiende Un gerechtigkeiten gegen die katholische Kirche Vorkommen und daß die dasige Abgeordnetenkammer die Gewissensfreiheit beschränken wolle, so spricht schon das unbehinderte Gebühren der ultramon tanen Partei in jenem Lande dafür, daß es damit nicht so schlimm steht. Aber auch unter der Bevölkerung feiert die klerikale Partei, wie nachfolgendes Beispiel zeigt, ihre Siege: In Gernsheim hatte kürzlich der Gemeinderath zwischen der beabsichtigten Gründung einer Realschule und dem Project der Errichtung eines Klosters zu wählen. Für die Realschule be mühte sich natürlich der vernünftige Theil der Bevölkerung und auch die vorgesetzte großherzogliche Behörde. Für das Kloster wirkte dagegen der ultramontane Bürgermeister mit seinen Ge sinnungsgenossen, und siehe da, die Mehrheit des Gemeinderaths entschied sich für die Errichtung eines Klosters! — Außer den bereits genannten Städten haben die Be theiligung an der Feier der Leipziger Schlacht abgelehnt: Augs burg, Landshut, Nürnberg, Prag (wo die Mehrzahl des Stadt raths aus Czechen besteht), Bremen und Lübeck. In letzterer Stadt fand es der Senat nicht für angemessen, daß er, nachdem er als Träger der Souveränität am Fürstentage theilgenommen, sich nun an einer Versammlung von „Unterthanen" betheiligen solle. Die dasige Bürgerschaft theilte diesen Hochmuth nicht, sondern beschloß, sich an der Feier zu betheiligen. In Kurhessen wie mHannover werden die seit einiger Zeit vertagten Ständeversammlungen am 7. October ihre Be- rathungen wieder eröffnen. Am 24. Sept, hat in Hamburg die feierliche Einweihung der St. Nicolaikirche stattgefunden. Es wurde bekanntlich dieser alte ehrwürdige Dom durch die große am 5. Mai 1842 ausge brochene Feuersbrunst in Schutt und Trümmer verwandelt. Seitdem ist ein ungleich schönerer Bau entstanden, der nach siebzehnjähriger Bauzeit endlich seiner Bestimmung übergeben werden konnte. Die neue Nicolaikirche, ein Meisterstück christ licher Baukunst, ist im englisch-gothischen Style nach den Ent würfen Gilbert Scotts erbaut; der durchbrochene Thurm, welcher dem Münster zu Freiburg ähnlich werden soll, ist noch nicht fettig; die Höhe desselben wird 464 Fuß betragen und zu seiner Vollendung werden noch mehrere Jahre erforderlich sein. Preußen. Das Schreiben, welches der König von Preußen in Betreff der deutschen Reformfrage unter'm 22. Sept, an die deutschen Fürsten gerichtet hat, ist nun ebenfalls veröffentlicht worden. Es stimmt in der Hauptsache mit dem in dieser An gelegenheit erstatteten Berichte des Staatsministeriums überein; der in Frankfurt angenommene Entwurf wird als Grundlage einer neuen Bundesverfassung zurückaewiesen und als VorR- dingung jedes weiteren Eingehens auf die einzelnen Bestimm ungen der österreichischen Refi Puncte gefordert, welche letzteren daS Veto Preußen- in der tterteljLhrttch 3», beziehen durch 2. Hclobei 1863. Politische »eltfchav- Deutschland. AuS dem nunmehr vollständig veröffent lichten Berichte, welchen die vereinigten Ausschüsse der Bundes versammlung über die Holstein-lauenburgische Angelegenheit er stattet haben, ist zu ersehen, daß über die Zeitdauer der Erecution eine Bestimmung nicht getroffen werden konnte, obgleich m der Regel beim Eintritt des ErecutionsverfahrenS auch die Dauer desselben bestimmt werden soll. In dem vorliegenden Falle wird die Erecution erst dann ihre Erledigung finden, wenn die neuen Verfassung-Verhältnisse in Holstein nach den Anforderungen der Bundesversammlung in rechtsgiltiger Weise hergestellt sein werden. Während der Dauer der Erecution bleibt der Einfluß der dänischen Regierung auf die Herzogthümer Holstein und Lauenburg völlig sistirt und die Verwaltung derselben wird an statt und im Namen des König-Herzogs durch den Bund selbst und durch die mit der Erecution beauftragten Civil-Commissare geführt. Diese Commissare sollen, wie schon früher bemerkt wurde, zwar zunächst nur von den Königreichen Sachsen und Hannover, welche die beantragten 6600 Mann Executionstruppen zu stellen haben, abgesendet werden; allein da nach den bisherigen Aeu- ßerungen der dänischen Regierung die Möglichkeit nicht ausge schlossen ist, daß von derselben dem Executionsverfahren gewalt samer Widerstand entgegengesetzt wird und in diesem Falle auch österreichische und preußische Truppen in den Herzogtümern einrücken sollen, so haben die vereinigten Ausschüsse zugleich be antragt, daß auch Oesterreich und Preußen je einen Civil-Commissar zu ernennen berechtigt sein sollen, sobald flch die Mitwirkung ihrer Truppen nothwendig macht. — Am 1. Oct. sollte die Bundesversammlung über die Anträge der vereinigten Ausschüsse abstimmen und die Annahme derselben ist als gewiß zu be trachten. An Sachsen und Hannover wird demgemäß schon jetzt der Auftrag ergehen, ihre Truppen zum Ausmarsch bereit zu halten, und wenn Dänemark nicht nachgiebt und der Bund an seinen Beschlüssen festhält, so kann dieser Ausmarsch noch vor Ablauf des Monat October erfolgen; denn nach dem bis herigen langsamen Verlaufe der Erecutionsfrage und bei der vorgerückten Jahreszeit wird von der Gewährung einer nochmali gen dreiwöchentlichen Frist, welche nach Ablauf der ersten gestellt werden kann, sobald eine Gefahr nicht im Verzüge ist, wohl abgesehen werden. Es ist der dänischen Regierung bisher Zeit genug gelassen worden, um sich auf das, was ihr bevorsteht, ge hörig vorzubereiten. In mehreren Blättern war behauptet worden, daß die An wesenheit der Fürsten während der Dauer des Congresses der Stadt Frankfurt die Summe von 130,000 Gulden gekostet habe; dem wird jedoch mit dem Bemerken widersprochen, daß der Repräsentations-Aufwand der Stadt nur 50,000 G. betrage. Dagegen hat natürlich der 14tägige Aufenthalt der hohen Gäste den Bewohnern der freien Stadt erheblichen Nutzen gebracht. -- Ende voriger Woche ist zu Frankfurt a. M. der zweite deutsche Handwerkertaa abgehalten worden, dessen Tendenzen durch den Beschluß hinreichend gekennzeichnet werden, daß die Versammlung unter Ablehnung de- PrincipS der freien Genossen schaften sich für daS Princip der Zwangsinnungen ausge sprochen hat. Fiuchmr-wauzigster Lahrgang. I V. Quartal. ZMWHt DochtLbmA