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rs7 ausgegangen, dem zweiten gehe als solche- der aus. — Ein deutsches Parlament — und der den. Der Umstand, daß Prinzipfrage nur 81 Absti ' In die ständige Deputation wurden au- Sachsen gewählt: General-Staat-anwalt Vr. Schwarze (die-mal Bicepräfident) und Advocat vr Schaffrath. vr. Berger's Hoch zum Festbanquet galt dem zweiten deutschen Parlament: dem ersten sei ein Vorparlament der Män ner des Volks vor Fürstencongreß voraus. Juristentag hat sein Ziel erreicht: einheitliches Recht, recht mäßige Einheit! Dre-den, den 3. September. — Der heutige Tag war für Dresden ein Festtag im vollsten Sinne de- WorteS; denn eS galt, unserm hochverehrten König, welcher auf dem Fürstentage zu Frankfurt a. M. eine so hervor ragende Stellung eingenommen, bei der Rückkehr in die sächsische Heimath freudig zu begrüßen. Nachdem sich der hierauf gerichtete Wunsch der Einwohnerschaft mehrseitig kundgegeben, hatte der Stadt- rath, um eine einheitliche Leitung deS festlichen Empfang- zu ermög lichen, die Vorbereitungen hierzu in die Hände eines aus Mitgliedern der beiden städtischen Collegien und der Bürgerschaft zusammengesetzten Festcomito's gelegt, welches in den letzten Tagen die erforderlichen Bekanntmachungen erließ und dem bereitwilligsten Entgegenkommen der Residenzbewohner begegnete. Nach dem festgestellten Programme versammelten sich heute früh gegen S Uhr die sämmtlichen Theilneh mer des Festzuges in der folgenden Ordnung an nachstehenden Plätzen: 1) Die Abtheilung für Handel und Gewerbe, einschließlich der Bo genschützen, der Kaufmannschaft, der Innungen, die unzünftigen Gewerbe und Handwerker, die Fabrikarbeiter rc. am Gewandhause; 2) die Abtheilung für Wissenschaft und Kunst, zu welcher die Sach walter, Aerzte, die k. Kapelle, das k. Hostheater, die Vereine der Künstler, Vertreter der Presse, Buchhändler, Buchdrucker, mehrere wissenschaftliche und gcsellige Vereine rc. gehören, auf dem Theaterplatze; 3) Die Abtheilung für die Geistlichkeit aller Confessionen, die Vor stände der kirchlichen Gemeinden und die Staatsbeamten in der Neustädter Allee; 4) die Abtheilung für Studirende der Universität und der hiesigen höhern Schulanstalten und ihre Lehrer am Jüden- hofe. Von diesen Sammelplätzen begaben sich sämmtliche Ab- theilungen in geordneter Reihenfolge nach dem Leipziger Bahnhofe, um von dort bis an das Neustädter RathhauS eine Haye zu bilden. Einer jeder; Abtheilung waren Musikchöre beigegeben und zu diesem Zwecke außer den hiesigen Chören die Musikchöre aus Meißen, Pirna, Freiberg, Burgk und Zaukerode herbeigezogen worden Ferner ward jeder Abtheilung ein Zug der Turner beigegeben, welcher für Auf rechthaltung der Zugordnung trefflich sorgte. Am Leipziger Bahn hofe hatten sich die Herren Staatsminister, die Vorstände der k. Behörden, die Spitzen der Geistlichkeit, sowie die Gene ralität, das Offiziercorps rc. eingefunden und sich mit den städtischen Collegien, den Vertretern der Städte Meißen, und Pirna im Halbkreise aufgestellt, um Se. Majestät ehrfurchtsvoll zu begrüßen. Der Ausgang des im Bahnhofe befindlichen Wartesalons war mit einem aus dichten Laubgewinden gebildeten Baldachin ge ziert, an dessen Seiten sich umkränzte, mit Blumenvasen geschmückte Säulen anschlossen. Gegenüber erhob sich der von der Stadt auS- geführte Festbau, welcher in sinniger Weise dem schönen Gedan ken: „Der König schmückt die Krone" bildlichen Ausdruck gab. Der Bau besteht aus einem mit den Worten „Heil dem König" und der königlichen Krone gezierten Postamente, auf welchem die vom Bildhauer Broßmann ausgeführte Büste de- Königs ruht, während den Hintergrund eine riesige schwarz-roth-goldene Cocarde bildet und die Fahnen der sämmtlichen deutschen Bundesstaaten den Festbau krönen. Nachdem gegen 11 Uhr Ihre Majestäten die Königin Amalie, die Königin Marie, Ihre k. k. Hoheit die verwittwete Herzogin von Toskana, Ihre k. HH. der Kronprinz, Prinz und Prinzessin Georg und Prinzessin Amalie auf dem Leipziger Bahn hofe eingetroffen, langte eine Viertelstunde später Se. Majestät der König daselbst an und wurde bei dem Heraustreten aus dem Salon von einem dreifachen jubelnden Hoch begrüßt, während eine festlich gekleidete Schaar von fünfzig Mädchen im Alter von 6- 14 Jahren den Weg mit Blumen bestreute. Hierauf hielt jHerr Oberbürger meister Ritter Pfotenhauer folgende Ansprache an Se. Majestät: .»Freude und Jubel erfüllt heute das Vaterland, denn sein treuer und geliebter König kehrt glücklich heim zu den Seinen. Heiße Wünsche, frohe Hoffnungen für die gesegnete Erreichung eine- langersehnten hocherhabenen stühung) und Anwaltschaft (die persönliche Vertretung vor Te- vkcht) find untrennbar. Ein Antrag auf Trennung de- Nota riat- von der Advocatur wurde verworfen Grundzüge der allgemeinen deutschen GerichtS- organisation: Vorbedingung einer einheitlichen Prozeßgesetz gebung ist Einheit in folgenden Grundzügen der Gerichtsver fassung: 1) Für wichtige bürgerliche und Straf-Sache): sollen schon m erster Instanz Richtercollegien bestehen, Einzelrichter nur für geringfügige und dringliche Sachen. 2) Die Richter find unabsetzbar, sie dürfen nur durch Strafgerichtserkenntniß abge setzt, oder zurückgesetzt, und nur in dem, der Regel nach von einem höheren Gerichte auszusprechenden Interesse der Rechtspflege aus dringenden Gründen auf eine andere Richterstelle mit gleichem Range und Gehalt versetzt werden. Die Pensionirung eines Richter- wider seinen Willen kann nur nach dem Ausspruch eine- höheren Gerichts eintreten. Das juristische Studium: 1) Wegfall des Kollegien- rwangs, der Erlaubniß zu Vorlesungen (venia le^emli) auf Widerruf, beschränkender Regierungsconcessionen und zwangs weisen Erfordernisses von Flelßzeugnissen der Zuhörer. 2) Die erste Prüfung ist nöthig, außer ihr ist höchstens noch eine (zweite) zulässig. 3) Jene erste Prüfung soll von akademischen Lehrern und Praktikern (Richter, Advocaten) abgehalten werden. Zulässigkeit des Personalarrestes: Bekanntlich kann in Preußen, wie vor dem Leipziger Handelsgericht aus jeder rechtskräftigen Forderung die Personalhaft nachgesucht werden, während dies bei uns, beziehentlich vor den übrigen inländischen Ge richten. in der Regel nur aus Wechseln möglich ist. Ein preu ßisches Mitglied hatte nun beantragt: der Personalarrest wegen Schulden findet nur statt in Wechselsachen, wegen verweigerter Offenlegung des Vermögens, und bei nachgewiesenem Betrüge. In Gemäßheit der eingeholten beiden Gutachten sprach sich die Abtheilung unter Zustimmung des Plenums gegen den Antrag und für Beibehaltung der Personalhast aus. Handelsgesetzliches: Das allgemeine deutsche Handels gesetzbuch möge in den deutschen Bundesstaaten, wo es noch nicht gilt, baldigst eingeführt werden. Ebenso die Novelle (Nachtrags gesetz) zur Wechselordnung, welche einige Streitfragen, die sich bei deren Anwendung herausstellten, regelt, und auch in Sachsen noch nicht publizirt ist. Die Errichtung eines allgemeinen ober sten Gerichtshofs für ganz Deutschland ist im Interesse der Rechts einheit im Gebiete des Handels- und Wechselrechts ein Bedürfniß. Rücksichtlich der Paternitätsklage (Alimentenklage) stehen sich bekanntlich zwei Ansichten schroff gegenüber, die eine (fran zösische), welche dem außerehelichen Kinde das Klagrecht gegen den Vater entzieht, die andre, gemeindeutsche auch sächsische, welche diese lästige Art von Klagen mehr oder weniger begünstigt. Das Plenum entschied sich mit, wiewohl geringer, Mehrheit für folgenden Beschluß: Diejenigen deutschen Staaten, welche diese Klage noch anerkennen, sollen sie nur in möglichst engen Schran ken anwenden. Das künftige deutsche Civilgesetzbuch soll sie nur ausnahmsweise zulassen. — Dies die wesentlichsten Beschlüsse des Juristentags, der die-mal 805 anwesende Mitglieder, darunter 87 aus Sachsen zählte. Diese Ziffer ist groß, verglichen .mit den Anderen: gegen über den 105 Oesterreichern, 161 Preußen, 39 Baiern, 23 Han noveranern, 29 Würtembergern, 43 Badensern. Selbst das Großherzogthum Hessen, in welchem der Juristentaa stattfand, ist mit 188, selbst daS nächstbenachbarte Frankfurt mrt 23 Theil- Habern nicht zu stark vertreten. Weit geringer aber noch als die Zahl der Theilnehmer war die der wirklich Theilnehmen die strafrechtliche Abtheilung bei einer immende zählte, giebt Gelegenheit, die Bemerkung jene- Schulmeisters zu wiederholen, der Viele sah, die nicht da waren. Die (wie wir hören, übrigens nicht allent halben erfüllten) billigen Eisenbahnbedingungen mögen dem Juristentage manche Mitglieder zugeführt haben, die nur billig reisen wollen, die herrliche Umgegend von Mainz mag ihm Viele vorzeitig entzogen haben, die sich nicht bloS auf die Ausfahrt nach Wiesbaden, und die Luftfahrt nach St. Goar, welche die JuristentagSgenossen gemeinschaftlich unternahmen, wollten ver trösten lassen. Sie entgingen auch dem Skandal in Darmstadt.