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L8L richt ist im Princip und in seinen wesentlichsten Bestimmungen 1 tag trennt sich nunmehr mit dem Wunsche, daß ein zweiter, genehmigt worden, doch wurden auch hier einzelne Artikel, in sovald als Möglich folgend, alle Glieder deS großen Ganzen gleicher Weise wie mehrere^ andere vorhergehende Paragraphen vereinigen und unsere Bemühungen krönen möge. Der König der Reformacte den Mnisterconferenzen zur nachträglichen Ent- von Baiern antwortete in entsprechendem Sinne. Vorher waren schließuyg überwiesen. Auch wird versichert, daß in Betreff des die Beschlüsse zu Protokoll gebracht worden und zwar so, daß die in Bundesgericht- ein Zusatz beschlossen worden sei, welcher dahin der Specialdebatte beschlossenenen theilweise amendirten Artikel geht, daß durch die schiedsrichterliche Wirksamkeit jenes Gerichts- definitiv genehmigt und alle übrigen Artikel en dlov angenommen Hofs keine der jetzt bestehenden Verfassungen abgeändert werden wurden. Da somit das Werk vollendet, fällt die Nothwendig- darf. Hannover und Mecklenburg sollen sich für diesen reacti- keit von Mnisterconferenzen weg. Den Anschluß versagten Baden, onären Zusatz besonders verwendet haben, worüber man sich bei Weimar, Mecklenburg-Schwenn, Waldeck. Das Schlußresultat dem Gange, welchen da- Verfassungsleben in jenen Staaten wird mittelst eines Kollektivschreibens dem Könige von Preußen genommen, freilich nicht wundern darf. mitgetheilt. Nachdem Ende voriger Woche der österreichische Entwurf Nach einer anderen Nachricht sollen sechs nicht namentlich nach den bisherigen Beschlüssen zusammengestellt worden, bezeichnete Staaten gegen die Reformacte gestimmt haben, scheint die Modalität der Schlußabstimmung noch auf vielfache Im Uebrigen stimmen die meisten Berichte darin überein, Schwierigkeiten gestoßen zu sein. Oesterreich soll auf einen daß der Kaiser von Oesterreich, welcher die Verhandlungen mit raschen Abschluß der Verhandlungen hingedrängt, eine Abstim- vielem Geschick geleitet, zu manchen liberalen Concesfionen sich mung mit Ja und Nein verlangt und weitere Vorbehalte als geneigt gezeigt hat, welche auf der anderen Seite, namentlich die Feststellung des Verhältnisses zu Preußen und die nach- von Mecklenburg, den lebhaftesten Widerspruch zu erfahren trägliche Zustimmung der einzelnen Ständekammern für nicht hatten. Ferner wird allgemein die hervorragende Thätigkeit zulässig erachtet haben. Dagegen wurde in der Sitzung vom rühmend anerkannt, welche der König von Sachsen, unterstützt 29. Aug. von dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin der von einer tiefgehenden Rechts- und Geschäftskenntniß, auf dem Antrag gestellt, .daß die gesammten Conferenz-Verhandlungen Fürstentage entwickelt hat; die Ausgleichung so mancher diffe- Preußen zur Aeußerung überwiesen und die vorgeschlagenen rirenden Ansichten und schroffer Gegensätze, welche sich in der Mnisterconferenzen erst infolge der gemeinsamen Einladung erlauchten Versammlung geltend machten, soll vorzugsweise dem der beiden deutschen Großmächte zusammentreten sollten. Dieser vermittelnden Auftreten dieses Fürsten zu danken sein. Der .Anttag wurde einem aus mehreren Fürsten, zu denen auch der liberale Standpunct wurde am entschiedensten vom Großherzog König von Sachsen gehörte, gebildeten Ausschüsse überwiesen, von Baden gewahrt, dem die österreichische Reformacte vom welcher sich für die Annahme desselben erklärt haben soll. Anfänge an nicht genügte. Der badische Minister des AuS- Oesterreich dagegen hatte gleichzeitig in einer an die sämmt- wärtigen, Herr v. Roggenbach, hat auch eine Circularnote an lichen Fürsten gerichteten Denkschrift den sofortigen Beginn sämmtliche m Frankfurt versammelte Minister gerichtet, worin der Mnisterconferenzen befürwortet. In diesen Conferenzen er zunächst eine Verwahrung gegen die von Oesterreich angr- sollen die noch der Erledigung bedürfenden Artikel der Reform- kündigte Art der geschäftlichen Behandlung des Reform-Pro acte dergestalt festgestellt werden, daß sie nur noch der Rati- jects einlegte. Baden behielt sich das Recht vor, auch gegen fication der Souveräne bedürfen, während alle diejenigen Be- das System und gegen die leitenden Gedanken des Entwurfs stimmungen, welche bereits die Zustimmung der Fürsten gefun- auftreten zu dürfen und erhob namentlich Protest dagegen, daß, den, in den ministeriellen Conferenzen nicht einer abermaligen im Falle keine Einigung zu Stande komme, der Entwurf Discussion unterworfen werden dürfen. Die zur Herbeiführung Geltung haben solle. Auch hält die badische Regierung daran einer Verständigung mit Preußen erforderlichen Schritte seien fest, daß, abgesehen von der nöthigen Genehmigung der Kam- erst dann vorzunehmen, wenn die Mnisterconferenzen einen, mern, jederzeit die Contrasignatur der verantwortlichen Minister Abschluß der Gesammtberathunaen herbeigeführt hätten. Dieser erforderlich sei. Diesen Bedenken ist der sächsische Staats- Abschluß, heißt es in der österreichischen Denkschrift, sei in Minister v. Beust entgegengetreten. Derselbe sagt in seiner hohem Grade wünschenswerth. Deutschland sehe einem bal- Herrn v. Roggenbach ertheilten Antwortnote: Die Fürsten seien digen ganzen Resultate mit Spannung entgegen; diese Er- auf Basis Hr Reformacte vertrauensvoll und entschlossen in Wartung auf das in nahe Aussicht Gestellte sei eine berechtigte Verhandlungen getreten. Volle Genehmigungs-Freiheit sei ge- und die Aufforderung unabweisbar, Alles aufzubieten, um Ent- wahrt. Das österreichische Promemoria habe vollkommen be- täuschungen zuvorzukommen. ruhigende Erläuterungen gegeben. Diesmal handle es sich Dieser Widerstreit der Ansichten gab einzelnen Gruppen darum, den Völkern Gewißheit zu geben, daß es mit der der versammelten Fürsten Anlaß zu vertraulichen Besprechungen Einigung der Fürsten und den Zugeständnissen Ernst und es wurde deshalb die für Montag anberaumte Schluß- sei. Einsichtsvolle Patrioten werden beschränktere Zugeständnisse sitzung auf den folgenden Tag verschoben,, um wo möglich bis der vereinigten Fürsten weitergehenden Verheißungen einer ein- dahin eine Verständigung zu erzielen. Dieses Ziel ist jedoch zelnen Regierung vorziehen. Die Unverantwortlichkeit der Fürsten nur annähernd erreicht worden, da mehrere Regierungen ihre sei kein Hinderniß für eine unmittelbare Verständigung. Die Stimme gegen die Annahme der Reformacte abgegeben haben. Minister des Aeußern seien anwesend zur Wahrung derVerant- Auch scheint man in der letzten Sitzung beschlossen zu haben, Wörtlichkeit, welche gegenüber den Landesvertretungen, deren von der Abhaltung der Mnisterconferenzen ganz abzusehen und Zustimmung Vorbehalten ist, zur Geltung kommt, das con- das Werk als ein vollendetes zu betrachten. stitutionelle Princip sei nicht verletzt. In Ermangelung genauer Berichte theilen wir nachstehend Nach den neuesten Nachrichten war bei der Schlußabstimmung die (über Berlin kommenden) telegraphischen Depeschen mit, der Herzog von Altenburg bereits wieder von Frankfurt abgereist, welche über den Schlußact des Fürstentags Folgendes berichten: Dem König von Preußen ist ein von den sämmtlichen noch Frankfurt, 1. Sept. Die Conferenz ist heute feierlich anwesenden Fürsten unterzeichnetes Schreiben zugestellt worden, geschlossen worden, nachdem der Kaiser eine Ansprache etwa folgen- worin sie ihn ersuchen, das Gesammtergebniß der Berathungen den Inhalts gehalten hatte. in freundliche Erwägung zu ziehen und demselben beizutreten. „Unser aller Opferwilligkeit hat sich bewährt. Es erscheint mir dies als eine große Thatsache; und wenn wir gewiß alle Der in Mainz versammelt gewesene Juristentag, über mit hoher Genugthuung auf so viele Beweise von Eintracht und dessen Berathungen wir weiter unten berichten, hat kurz vor Selbstverleugnung, von welchem die neuesten Beschlüsse Zeugniß seinem AuSeinandergehen noch ein unangenehmes Intermezzo . ablegen, zurückblicken, darf ich vielleicht selbst eine Regung von erlebt. Der Großherzog von Hessen hatte nämlich die Mrt- Stolz mir verzeihen, indem ich gewahre, wie vollständig meine glieder der Versammlung zu einer im Hoftheater zu Darmstadt Hoffnung.auf ein unmittelbares Zusammenwirken der deutschen veranstalteten Festvorstellung eingeladen und zugleich den Prinzen . Kürsten sich gerechtfertigt hat." Nach dem Ausdruck des Dankes Alexander beauftragt, die ständige Deputation des Juristentags an die Kürsten schloß der Kaiser: Unser erster deutscher Fürsten- I im großherzoglichen Schlosse im Namen des Lande-Herrn, zu