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. * . Politische Weltschau. Deutschland. Hie' dänische Regierung hat, wie im Voraus angekündigt wurde, in der Bundestags-Sitzung vom 27. Aug. ihre Erklärung über den Bundesbeschluß vom 9. Juli abgegeben. Diese Erklärung ist glatt und höflich abgefaßt, aber sie lautet trotzdem entschieden ablehnend. Die dänische Regierung behauptet nach wie vor, durch die Bekanntmachung vom 30. März d. I. nicht in Widerspruch mit den Bundesbeschlüssen getreten zu sein, da sie die Selbständigkeit der deutschen Herzogthümer vollkommen anerkannt und gewahrt habe; sie befinde sich daher nicht in der Lage, die bezeichnete Bekanntmachung, wie es die Bundesversammlung verlange, zurückzunehmen, doch sei sie nichts destoweniger bereit, alle Vorschläge des Bundes zu erwägen, sogar alle Bundesbeschlüsse zu vollziehen, die mit der unver äußerlichen Souveränität des Königs und mit der ausübenden und gesetzgebenden Gewalt in den nichtdeutscheu Ländern der dänischen Monarchie vereinbar wären. Die Erklärung schließt: Wenn der Bundesbeschluß vom 9. Juli die Möglichkeit einer unmittel baren Bundeserecution andeute, so müsse die dänische Regierung sich auf ihre in derselben Bundestags-Sitzung abgegebene Er klärung beziehen; wie aber auch der Bundestag die Grenzen seiner Competenz beurtheilen möge, darüber könne kein Zweifel sein, daß, nachdem die politische Selbständigkeit der deutschen Herzogthümer anerkannt und die Bereitwilligkeit zur Verwirk lichung derselben in Unterhandlungen zu treten, ausgesprochen sei, die Erecution aus dem Gesichtspunkte des internationalen Rechts beurtheilt werden müsse. — In dieser Erklärung ist nur der letzte Passus von Interesse, wonach Dänemark die angedrohte Bundes- execution aus völkerrechtlichem (internationalem) Gesichtspunkte aufzufassen gemeint ist. Das heißt mit anderen Worten, die dänische Regierung erkennt in der Erecution nicht eine einfache und berechtigte Bundesmaßregel, sondern sie ist bemüht, indem sie auf die Unterstützung Frankreichs, Englands und Schwedens baut, das Einrücken von Bundestruppen in Holstein zu einer europäischen Angelegenheit zu erweitern und als einen Angriff auf Dänemark aufzufassen. Die Bundesversammlung hat die dänische Erklärung den vereinigten Ausschüssen zur Bericht erstattung überwiesen und die fragliche Angelegenheit wird dem nach in nächster Zeit wieder zur Berathung kommen. Wenn nun auch angenommen werden darf, daß die Bundesversamm lung nach so vielen vergeblichen Versuchen, den Herzogthümern ihr gutes Recht zu sichern, endlich doch noch zur Erecution ver- schrettet, so steht doch die Ausführung dieser Maßregel keines- weHs in so naher Aussicht, als dies nach den Mittheilungen eimger Blätter oen Anschein Hewinnt. So meldet z. B. der Wiener Botschafter, daß nach einem bereits getroffenen Ueberein kommen das Haupt-Executionscorps aus den Truppenkontingenten der Mittel- und Kleinstaaten, wie Hannover, Mecklenburg rc. gebildet, und die Reserve aus österreichischen und preußischen Truppen zusammengesetzt werden solle. Alle diese Angaben sind indessen als verfrüht zu betrachten. Es steht vielmehr zu be fürchten, daß die gegenwärtig zwischen den beiden deutschen Großmächten obwaltende Spannung auch ihren lähmenden Ein fluß auf die weitere Entwickelung der deutsch-dänischen Streit- ftage äußern werde. Fünsundzwanzigflrr Äahr-ang. III. ELuartal. Die Nachrichten von dem bis zum Anfänge dieser Woche in Frankfurt versammelt gewesenen Fürstentage lauten weniger hoffnungsreich als vor acht Tagen, und die Erwartungen, welche sich an das Endergebniß dieser Berathungen knüpften, sind mittlerweile mehrfach herabgestimmt worden. Bei alledem ist es unmöglich, schon jetzt einen klaren Ueberblick der stattgefun denen Verhandlungen zu geben, da die letzteren geheim gehalten werden, und dasjenige, was darüber in die Oeffentlichkeit gelangt, theils zu unvollständig und wenig verbürgt, theils aber nach bei den Richtungen hin nicht ganz parteilos erscheint. Während nämlich die österreichischen Organe den Fortgang der Berathung im günstigsten Lichte darzustellen bemüht sind, gefallen sich die Gegner des Reform-Projects in Uebertreibungen im entgegenge setzten Sinne. Soviel steht indessen fest, daß die in der ersten Woche auf dem Fürstentage hervorgetretene Einmüthigkeit bei den weiteren Verhandlungen wiederholt gestört worden ist. Es konnte dies bei der Wichtigkeit der Vorlage und bei den verschiedenen politischen Grundsätzen der an jener Versammlung theilnehmenden Fürsten kaum anders erwartet werden, und wenn, wie versichert wird, doch noch eine Einigung über den gesammten Entwurf erzielt worden ist, so bleibt dies immerhin ein bedeu tungsreicher Erfolg, so vielen Wandlungen das Reform - Project auch noch ausgesetzt sein mag. Was die getroffenen Abänderungen der österreichischen Vor lage anbelangt, so beschränken wir uns, bis darüber authentische Berichte vorliegen, auf wenige Andeutungen. Zunächst hat eine Erweiterung des Directoriums stattgefunden, dergestalt, daß sel biges nicht aus fünf, sondern aus sechs Mitgliedern bestehen und somit den Mittel- und Kleinstaaten eine bessere Betretung gesichert werden soll. Den Vorsitz im Bundesrathe hat Oester reich als ein ihm gehöriges Vorrecht festgehalten, obgleich es nicht an Stimmen fehlte, welche für die Gleichberechtigung Preußens eintraten und einen Wechsel des Präsidiums zwischen den beiden Großmächten befürworteten. Ferner erregte der Artikel 8, welcher vom Krieg und Frieden handelt, mehrfache Bedenken, welche schließlich dle Streichung der Worte zur Folge hatten, wonach das Direktorium zur Ergreifung militärischer Maßregeln befugt sein soll, „sobald das europäische Gleichgewicht in einer die Sicherheit des Bundes bedrohlichen Weise gefährdet wird." Wichtiger ist eine zweite auf denselben Artikel bezügliche Aenderung. Nach dem österreichischen Entwurf soll bekanntlich der Bundesrath mit einfacher Stimmenmehrheit entscheiden, ob im Fall der Gefahr eines Krieges zwischen einem Bundesstaat, welcher zugleich außerhalb des Bundesgebietes Besitzungen hat, und einer auswärtigen Macht der Bund sich am* Kriege be theiligen wolle. Hier wurde die einfache Stimmenmehrheit in eine Mehrheit von zwei Dritttheilen verändert und somit die Entscheidung über die Kriegsfrage in dem angezogenen Falle von einem ausgedehnteren Einverständnisse des Bundesraths abhängig gemacht. Der dritte Abschnitt des Entwurfs, welcher von der Versammlung der Bundesabgeordneten und ihrer Zusammen setzung handelt, ist leider in der Hauptsache unverändert ange nommen worden. Die Delegation aus den Vertretungskörpern der einzelnen deutschen Staaten wurde adoptirt und das Ver langen nach einer Abänderung diejer wichtigen Bestimmung im liberalen Sinne von der großen Mehrheit der Fürstenversamm- lung zurückgewiesen. Der fünfte Abschnitt über das BundeSge- se Nr. 36. 4. September 1863. Iretlag, Anstalten. zu Haden. Kn unterhaltendes Wochenblatt für den Würger und Landmann. Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. MertellLhrli* 3» l., beziehen durch V alle kgl. Post« GMHIllche DarsMmlA