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f-tzte der mit Rußland, der dessen Ulbermacht begründete. Bald genug sollte flch Johann Kaflmir'S Prophezeiung erMen: Wenn ntgebt mit den innern Unruhen und Zwistigkeiten, wer- freniven Mächte "Polen unter flch theilen; die Russen werden Litthauen, Brandenburg Großpolen und Preußen, Oester reich Krakau nehmen. Nur einmal noch lebte Polens Glanz auf unter Johann Sobiesky, der die Kosaken schlug und Wien von der türkischen Belagerung befreite. Ihm folgten August II. und August !ll. von Sachsen, die keinen Dank ernteten für die Millionen, die sie aus Sachsen nach Polen brachten. Ihr Nachfolger war Stanislaus August (i. I. 1763).' Unter ihm erfolgte die erste Theilung. Rußland und Preußen ermuthigten die protestantischen Dissidenten, denen das sächsische Regiment die Religionsfreiheit entrissen, zur Durchführung ihrer Beschwerden. Der Gedanke der Theilung Polens gitU von Friedrich dem Großen äuS. Er schlug sie dem Petersburger Kabinet am 2. März 1771 vor. Ihn leitete dabei der Beweggrund, der drohenden Annexion Polens an das, in demselben übermächtig gewordene Rußland zuvorzukommen. Durch Theilung Polens wollte, wie ein großer Geschichtsschreiber sagt, Gott die Moralität der Großen zeigen. Das erste Abkommen über die Theilung Polens fand zwischen Preußen und Rußland am 17. Febr. 1772 statt. Nachdem im März auch Oesterreich zugestimmt, kam am 5. August 1772 der Desinitivtractat zu Petersburg zu Stande. Die drei Mächte leiteten die Theilung mit der Erklärung ein, sie seien entschlossen, die zweckmäßigsten und wirksamsten Maß regeln zu ergreifen, damit Ruhe und Ordnung in Polen herqe- stellt, und die alte Verfassung, sowie die Freiheiten des Volkes auf sicheren Grundlagen befestigt würden. Gleichzeitig nahmen fie die jedem vor? ihnen zugetheilten Landschaften mit Heeres macht in Besitz. Die Landboten widersetzten sich, aber von russi scher Gewalt bedrängt, mußten sie nachgeben. Preußen erhielt Polnisch-Preußen (ohne Danzig und Thorn) und den Netzdistrict, 630 Quadratmeilen mit 416,000 Einwohnern, Oesterreich 1280 QM. und 2,700,000 E., Rußland 1975 QM. und 1,800,000 E. Während nun die Polen für den ihnen verbliebenen Rest eine bessere Verfassung beriechen und endlich auch zu Stande brach ten, wußte die Kaiserin Katharina, unterstützt durch bestochene polnische Edelleute, nach der Heldenschlacht bei Dubienka die zweite Theilung herbeizuführen (1793). Es war zur Zeit des französischen ConventS. Die Jacobiner, welche in Frankreich das Königsthum gestürzt, gaben den drei Mächten den Vorwand, Polen zu theilen. Es kamen 1131 QM. mit 1,130,000 Einw. (Großpolen, Danzig, Thorn, Czenstochau) an Preußen, 4612 QM. mit über 3 Millionen Einw. (Lithauen, Ukraine, Volhy- nien u. s. w.) an Rußland. Der Rest blieb die Republik Polen. Der schwere russische Druck führte zu neuem heldenmüthigen Aufstande 1794, zur Schlacht bei Maciojowice, in der Kosciusko verwundet sein prophetisches Kois kolonise ausseufzte. Nun kamen die drei Mächte am 3. Januar 1795 zu Wien „in ihrer Weisheit aus Liebe zum Frieden und für das Wohl ihrer Unter- thanen" dahin überem, Hie Republik ganz zu theilen. Preußen erhielt 997 QM. mit 1 Mill. Einw., Oesterreich 854 QM. mit ebensoviel Einw., Rußland aber 2810 QM. Napoleon I. hielt die Polen mit Hoffnungen auf die Wiederherstellung ihrer Selbst ständigkeit hin, mißbrauchte sie aber nur für seine Zwecke. Das nach dem Frieden von Tilsit auS den von Preußen abge tretenen polnischen Landestheilen gebildete Herzogthum Warschau konnte die Wünsche der Polen nicht befriedigen und sich nicht halten? Nach dem Falle Napoleon's fiel auf dem Wiener Con- greß das Herzogthum Warschau größtentheils an Rußland, da- darauS das Königreich Polen mit 2293 QM. und 4 Mill. E. formte. Nur Krakau, über dessen Besitz die Nachbarstaaten sich nicht einigen konnten, blieb mit einem Gebiete von 20 QM. als Freistaat zum Andenken an daS ehemalige Polen. Kaiser Alexander gab dem Königreiche Polen am 27. November 1815 gemäß der dem Wiener C-ngreß ertheilten Zusicherung, ein Grundgesetz, welche- der vom König zu ernennenden Adelskammer Antheil an der Gesetzgebung, dem Richterstande Unabhängigkeit, Mini- sterverantwortllchkeit, Aburtheilung politischer Verbrechen durch den Senat, Sicherung des Eigenthums, Schutz der katholischen Kirche, polnische Beamte und ein polnische- Heer von 30,000 Mann verbriefte. De- Kaiser- Bruder, Großfürst Constantin, wurde Statthalter. Allein die despotischen Launen deS letzteren, die aristokratische Ungebundenheit der Polen, der Mangel de- bürger lichen, für die konstitutionelle Staatsform wesentlichen Element-, endlich Kaiser Alexanders eigne Sinnesänderung ließen diese Ver fassung wenig Wurzel schlagen. ES war die Zeit der offenen Reaction und der geheimen Verschwörungen. Auch in Polen fanden sie statt, wie sich nach Kaiser Alexanders Tode herauS- stellte. Der Senat sprach 1829 die Verschworenen frei, weil Bestrebungen zur Herstellung der Nationalität nicht strafbar seien. Und diese Freisprechung, wie das eiserne Regiment deS Kaiser- Nikolaus brachten unter den Auspicien der Julirevolution am 29. November 1830 die Revolution zum Ausbruch, in der sich die Uneinigkeit der aristokratischen und der demokratischen Part«, d. h. deS reichen und deS besitzlosen Adels, klar zeigte. Jene erstrebte nationale Selbständigkeit unter Rußlands Oberhoheit, diese Losreißung. Trotz einzelner Wunder der Tapferkeit zeigte sich der Fluch der Uneinigkeit. Die Polen verloren vollends den Schein von Selbständigkeit, ihre Verfassung wurde aufgehoben, das Land dem russischen Reiche ganz einverleibt, und das natio nale Heer aufgelöst. ' - . ' ? Louis Philipp ließ die Polen trotz anfänglicher Zusicherungen im Stich, er erkaufte damit die Anerkennung seiner Dynastie durch Nikolaus. Preußen verhielt sich zwar officiell neutral — also Polen günstiger als heutzutage — insgeheim ließ eS aber die Zufuhr von Waffen und Lebensmitteln für daS russische Heer zu. Oesterreich schien unter der Voraussetzung, daß ein Erzherzog dem polnischen Thron besteige, sogar Galizien aufgeben zu wollen. Das deutsche Volk hatte die lebhaftesten Sympathien für Polen, bat sogar den Bundestag um Verwendung und sammelte für die Polen. Aber eine solche diplomatische Intervention für Polen, wie heutzutage, trat damals, wo der thönerne Koloß Rußland noch nicht blosgelegt war, auch nicht ein. Seit Niederwerfung der Revolution von 1831 lagen die Fäden der polnischen Be wegung in den Händen der polnischen Flüchtlinge Die im Jahre 1846 von ihnen in Posen und Galizien versuchten Auf stände wurden unterdrückt, letztere insbesondere durch die galizischen Bauern. Sie führten zum letzten Raube, dem Krakau's. Die Bewegungen von 1848 spielten polnischerseits vorzugs weise in Posen, durch das eine Demarkationslinie gezogen werden sollte, zur Abgrenzung deutschen Gebiets von polnischem. Erst mit der Thronbesteigung Kaiser Alexanders und der aller dings von diesem zu Gunsten Polens ergriffenen Initiative erhob die Bewegung im Königreich Polen ihr entfesseltes Haupt. Die Unklarheit der unter dem milden Scepter Alexanders gegen Polen ergriffenen Maßregeln, in denen man bald schwächliche Con- cessionen, bald starre Weigerungen erblickte, trug die Hauptschuld an dem jetzigen Aufstande, dem eine baldige definitive Lösung der polnischen Frage im Sinne der schwer verletzten Gerechtig keit, aber auch des nicht minder schwer bedrohten Frieden- zu wünschen ist. Dre-de«, den 2. Juli. — Bekanntlich ist in § 56 de- Gewerbegesetze- vom 15. Oct. 1861 vorgeschrieben, daß in keiner Stadt unter 10,000 Einwohnern mehr als zwei, in keiner größeren mehr als drei Jahrmärkte stattfinden sollen, und es ist daher binnen längstens zehn Jahre« nach Einführung des gedachten Gesetzes auf Verminderung dieser Märkte hinzuwirken. Der Stadtrath hat nun vorgeschlagen, in Anbettacht der gegen die Zeit der Einführung der Jahrmärkte gänzlich veränderten Ver- kehr-verhältnisse und der namentlich in größeren Städten ein getretenen Entwickelung des gewerblichen Leben- die Zahl der Märkte in Dresden successive von fünf auf zwei herabzusetzen, dergestalt, daß im I. 1864 der Cantate-Markt, im I. 1865 der Mariä- Geburt-Markt und im I. 1866 der zuvor in der Neustadt abzu- haltende JohanniS-Markt in Wegfall kommen und von jenem Jahre an nur noch der Fasten-Markt in der Neustadt und der GalluS- Markt in der Allstadt alljährlich abgehalten werden soll. Gleichzeitig hat es aber der Stadtrath für räthlich erachtet, die Dauer der Märkte bi- Mittwoch, mithin mit Einschluß der Vormärkte auf fünf Tage au-zudehuen. Die Stadtverordneten sind jedoch in ihrer gestrigen Sitzung diesen Beschlüssen de- Stadtrath- nicht