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interessant-sein, in ! Organe näher kennen zu lernen. — „Augsb Allg. 3tg.",-sagt m lhren Betrachtungen über das IM 1867: „Stellt man sich rücksichtlich der deutschen Frage einfach auf den Standpunkt Preußens, so wird das Urtheil darüber schwanken: ob Preußen klüger gehandelt hat, nicht gleich nach dem Endziel zu greifen, sondern stetig und Schritt für Schritt nach demselben vorzudringen, um es zuletzt wie eine reife Frucht gezeitigt sich in den Schooß fallen zu lassen, oder ob es klüger oder gefahrloser gehandelt hätte, wenn es unter besonders günstigen Verhältnissen, wie sie sich in der Geschichte nur selten zurecht legen, gleich den Wurf im Großen gethan hätte, sei es nach dem ganzen deutschen Kaiserreich als Einheitsstaat, mit Ausdehnung der Eroberungspolitik über die Grenzen Hannovers und Kurhessens hinaus, sei es nach dem allgemeinen Bundes- oder Ober hoheitsstaat mit Unterlassung aller Annexionen. Die Zukunft allein wird d e Antwort darauf gebcn. — Für die gemeinsam deutschen Ver hältnisse begab sich in diesem Jahre nichts wichtigeres, als die unzer trennliche Verbindung, in welche die Fortdauer des Zollvereins für die südwestdeutschen Staaten mit den Schutz- und Trutzbündnissen durch Preußen gebracht worden ist. Die Bedeutung des Zollparlaments greift natürlich weit über seine technische Aufgabe hinaus. Die weit verbreiteten Bestrebungen, die südwestdeutschen Staaten vollständig in den Nordbund — sei es mit, sei es ohne Modifikationen desselben — hinüberzuführen und damit einen großen Schritt nach dem Ziel eines gesammtdeutschen Nationalstaats zu thun, können sich daran anlehnen, sich in ihm konzentriren und organisiren, und so den Schutz- und Trutzbündnissen eine erhöhte Bedeutung geben. In bewegten Zeiten kann das Zollparlament auch einmal über seine formelle Kompetenz wenigstens durch Manifestationen oder Petitionen hinausgreifen. Auch abgesehen davon, tragen die Zollparlamentsmitglieder Süddeutschlands nicht nur ein Stück von dem öffentlichen Geist ihrer Länder nach dem Norden, sondern sie nehmen von der politischen Atmosphäre, die dort weht, auch etwas auf, und führen es mit sich in die Heimath zurück. Was aber die Hauptsache ist, man hat nun bereits gesetzliche Organe, an welche zu jeder Zeit etwa beliebte weitere Beziehungen zwischen dem norddeutschen Bund und den südwestdeutschen Staaten in einzelnen Stücken sehr leicht durch Spezlalgesetze angeschlossen werden können. Der Gedanke, die Sphäre des norddeutschen Bundes stetig und all- mälig zu erweitern, erhält dadurch einen bedeutenden Stützpunkt, seine Ausführung wird sehr erleichtert. Hauptaufgaben des norddeutschen Bundes sind jetzt: 1) Die Ausbildung der Bundesmarine. 2) Die Stellung dec Kontingente der Einzelstaaten unter preußischem Ober befehl auch m Frieoenszeiten, entsprechende Organisation des gesamm- tm Bundesheeres w. 3) Die gemeinsame Organisation des Zoll- und Handelswesens, theilweise auch 4) des Eisenbahnwesens bis Segen den Widerspruch eines Bundesmit- ^senbahn durch dessen Territorium gessthrt werden kann. 5) Konzentrirte Administration des aesammten Vrrtßrgster Jahrgang. I. «kuartal. Politische Wettschau. Deutschland. An politischen Neuigkeiten herrscht äugen-, blicklich großer Mangel; die Presse behilft sich zum großen Theil mit Rückblicken auf das vergangen- Jahr, und obschon dies unsererseits bereits geschehen ist, durste es dem ^ftr nicht un- interessant-sein, in dieser Beziehung die Anschauung suddeutscher Oraano naber kennen tu lernen. Eins der hervorragendsten, die Post- und Telegraphenwesens als einheitliche StaatsverkehrSanstalten in der Hand des Bundespräsidiums, d. h. der Krone Preußen. 6) Auswärtiges, Krieg und Frieden, Recht des Vertragsabschlusses für das ganze Bundesgebiet und dessen diplomatische Vertretung durch die Krone Preußen. 7) Endlich ein Theil der innern Staatsgesetz gebung nach Maßgabe der in Artikel 4 der norddeutschen Bundes verfassung unter Nr. I bis 15 der aufgeführten Kategorien. Die Bundesfinanzeinrichtungen, der Apparat der Bundesbehörden und de5 Reichsraths erscheinen neben dem Bundeöoberhaupte selbst als die Mittel zur Erreichung obiger Zwecke. Nach der gegenwärtigen Lage der Dinge stehen Staaten, wie Baiern und Wärtemberg der Ver schmelzung mit dem Bunde, namentlich rücksichtlich der unter 2, 4, 5 und 6 genannten Bundeszwecke, noch ziemlich fern. Weit weniger ist dies rücksichtlich der unter 7 bezeichneten gesetzgebenden Thätigkeit der Fall. Die „Zoll- und Handelsgesetzgebung" ist einer der im Art. 4 der Verfassung des norddeutschen Bundes aufgesührten Zweige der gemeinsamen Gesetzgebung. Diese ist nun bereits auch für die deut schen Südweststaaten eim gemeinsame geworden. Prüft man aber die übrigen Zweige der innern Staatsgesehgebung, die dem Bund insoweit überwiesen sind, daß die Bundesgesetzgebung der Landes- gesetzgebung vorgeht, so kann die innere Verwandtschaft nicht entgehen. Es handelt sich meistens um Gegenstände, die den Verkehr betreffen; sie stehen mit der Entwickelung des Handels und der Gewerbe in un mittelbarer oder in mittelbarer Beziehung. Die Hauptpunkte sind Frei zügigkeit, Kolonisation, Heimaths- und Niederlassungs-Recht, Gewerbe- be.rieb, Paß- und Fremdenwesen, Maß, Münze und Gewicht, Emission von Papiergeld, Gesetzgebung über Eisenbahn-, Post- und Telegraphen wesen, über Flößerei und Schifffahrtsbetrieb auf gemeinsamen Wasser- kraßen, Bankwesen, Patente, Schutz des geistigen Eigenthums, Voll- kceckung von Erkenntnissen, Beglaubigung öffentlicher Urkunden, Pro zeß- und Obligationenrecht und einiges mehr. Man sieht, um die Gemeinschaft auch auf dieses Gebiet oder doch auf einen Theil des selben überzuführen, dafür kann bei Gelegenheit der schon vorhandene Zollbundesrath nebst Zollparlament eine geeignete Handhabe, eine na türliche Brücke abgeben. — So scheint in der That der Weg geebnet für ein allmähliches und stückweises Hinüberführen der südwestdeutschen Staaten in den norddeutschen Bund, oder, wenn man lieber will, in den sich entwickelnden deutschen Nationalstaat. Dieser Weg ist nicht ohne Geschick und bereit- mit namhaftem Erfolg betteten. Doch scheint in den diesfä'lligen Bestrebungen zur Zett eine Pause eingetreten zu sein, und darüber was man eigentlich will, scheint es an einigen Otten noch gar sehr an der wünschenswerthen Klarheit zu fehlen." Preußen. Die preußischen Botschafter und Gesandten in London, Paris, Petersburg, Wien, Florenz u. s. w. haben sämmt- lich in den ersten Tagen des neuen Jahres ihre Beglaubigungs schreiben als Vertreter des norddeutschen Bundes an den be treffenden Höfen überreicht und diese Uebergabe hat aller Orten unter Bezeugungen friedlicher und freundschaftlicher Gesinnungen Seitens der betheiligten Regierungen stattgefunden. Die völker rechtliche Vertretung Norddeutschlands ist damit geordnet, und wenn sie überall mit friedlichen Versicherungen begrüßt wurde, so bleibt uns nur der Wunsch übrig, daß in Zukunft die Thaten auch den Worten entsprechen mögen. — Vor Kurzem ist ein - neuer Mobilmachungsplan für das Bundesheer zur Ver- theilung gelangt. Nach der „Prov.-Korr." steht diese Maßregel ag» MlMe DocheitMA . Anstalt«» R-digirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers E. Heinrich. ««r-ljthrlich An Kosta»«- Dr,«»«"- In d«r tUm, ««'ißn. «aff' «r. ,, zu haben. beziehen durch * «s« k,l. P»ft. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh.