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1- 7 ' - ' r - - ' ' . . dtss«lb« «ich« al« drtogende« B«bürft»tß «»scheint, daß ad« ein« «eiter« Dmchfühmu- und Au-breittu»- der bestehenden Go- »eindekrankenkasieneüirkhtunAtN in der Weis« chunllchst zu fßrdern sei, daß für Dienstboten und laad»irthschafNich« Arbeiter der BeittittSzwaag, sowie nicht minder die Beitrag«- Pflicht der Dienstherren und Arbeitgeber und zwar höchsten« hi« »ur Hälfte eine« Betttag« bestimmt, und daß endlich dir BeittittSfähigkeit möglichst erweitert «erd«. Kerner wurde ««schlossen, einen Ehrenpreis für die zweite Schlachtviehs»«' strilung zu Druden im Werthe von 100 M. mit der Be stimmung zu verwilligen, daß zur Konkurrenz um denselben «ur sächsische Laudwinh«, die wenigsten« 3 Monat« im Be sitz« de« zu prämttrrnden Stücke- find, zugelaffen werden sollen, sowie zur Gewährung von Ehrenpreisen für besonder- hervorragend« Leistung«« auf d«r landwirthschaftlichen LandeS- au-st«llung zu Zwickau im September 1882 die Summe von 500 M. zu verwilligen; die nähere Feststellung der Brr» Wendung dieser Summe jedoch einem späteren Beschlusse borzub«halten. I« dem Entwurf eine- Gesetze-, betreffend die Versicherung d«r in Bergwerken, Fabriken und anderen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen dl« Folgen der beim Betrieb« sich ereignenden Unfälle erkannt« d«r LandeSkulturrath mit ziemlicher Stimm »nein Helligkeit eine« willkommenen Bei trag zur Lösung der socialen Frag« an, sofern e- gelingt, die landwirthschaftlichen Arbeiter in angemessener Welse in den Bereich desselben zu ziehen; er erachtet e« indessen für wesentlich, daß durch ein Unfallve^icherung-gesetz die Selbsthilfe auf diesem Gebiete nicht lahm gelegt werde und de-halb den Au-bau de- HaftpflichtgesetzeS vom 7. Juni 1871 durch entsprechende Ab änderung de- h 2 und Einfügung von Bestimmungen Über obligatorisch« Arbeiter Versicherung für einen geeigneteren Weg. Sollte indessen die Durchführung der obligatorischen Arbeiter- versichwung ohne staatliche Versicherungsanstalt nicht zu er möglichen sein, so ist e- zweckmäßig, die Errichtung und Ver waltung derselben den Lande-reglerungen zu überlassen und da- ReichSgesetz lediglich auf Feststellung der allgemeinen Be stimmungen zu beschränken, welchr dabei zu Grunde zu legen find. Nach Feststellung de- Voranschlag«- für 1881 und Genehmigung de- Anträge-, di« f«rn«rhin fortzuführenden Wrtterprognosrn nunmehr lediglich auf die Staatskasse zu übernehmen, wird der Anttag auf Einführuug eine- be stimmten Tage- auf die LandeSkulturrathSwahlen in jedem einzelnen Bezirke abgelehnt. Erledigte SchslsteUrn Die Rebeufchulstelle zu Mutzfcheroda bei Rarsdorf. Koll.: ! die oberste Schulbehörde. Einkommen neben freier Wohnung und I dem Honorar für den Fortbildunasschuluutrrricht 1000 M. Gr- ! such« bi» 2. April au drn Bez.-Schulins-. Echulrath Kretzschmer tu Rochlitz. — Die zweite ständige Lehrerstelle an der Schule zu vriesuitz bei Dresden. Koll.: da« Mimst, de« Kultu«. Ein- komme» außer steter Wohnung 1050 M. Gesuche bi« 22. März au deu Brz.-Schuliusp. für Dre«deu-Laud, Schulrath vr. Hahn. E i n g esa ndr. In einem Aussatz« d«r Nr. 5 d«r „Sächs. Dorfzeitung" d. I. «urd« d«n Ehrischwitzern b. Plaum i. V. nach gerühmt, daß dieselben tro vorigen Jahr« , durch vertheilung von Prämim und d«rgl., die rrsp«ktabte Zahl von 1828 Maulwürfen vvn chrm Flurm weggefangen und dadurch, «ach einer ungefähren Berechnung deren Nachkommenschaft, die dafige« Fluren im Vorau- für diese- Jahr von nicht »miger al- 2400 Stück dieser so lästigen Thier« befreit hätte«. Gewiß wäre zu wünsch««, daß sowohl die Ehrtschwttzer, al- auch ander« Gut-befitzer, eh« sie einen Vernichtungskrieg gegen die, erwiesen ermaßen in vieler Beziehung für die Land- «irthschaft so nützliche«, leider so rücksicht-lo- verfolgten Lhtere, wie auch die Maulwürfe e< sind, beginnen, sich erst vorher eingehend von dem Wesm und den Eigenschaften derselben bespr überzeugte«. — E- ist nicht zu leugnen, daß di« Maul würfe auf Rasenplätzen, namentlich an fruchten Stillen au- leicht erklärlichen Gründen, wegen der großen Massen von Würmern, besonder- zu Anfang de- Herbste- und zur Zeit d«r Grummrternt«, durch da- Aufaerfen von Erdhaufen, so manchem Landmann und Gärtner lästig werden. Der Maulwurf ist aber kein Ragethier, da- den Pflanzen und Wurzeln der selben Schaden zufügt, er ist vitlmehr eine- der gierigste«, nur fleischfressenden Raubthiere und lebt einzig und allein von Würmern, Ackermadm, Larven jeder Art, von Engrrlingen, Mäusen und allem solchen Ungeziefer, welches dem Landmann« oftmal- btdtuttndm Schaden zufügt. Durch genau angestellte Beobachtung von naturwissenschaftlichen Autoritäten ist festgestellt worden, daß ein Maulwurf in einem Tage mehr al- da- Drei-, ja Vierfache seine- eigenen Ge wicht» von vorgenanntem Ungeziefer zu seinem Fortleben nölhig hat und in kurzer Zeit stirbt oder den Platz v«rläßt, sobald er daselbst seine au-schließliche Nahrung nicht mehr auS- kömmllch findet. Berechnet man nun, wie viel ein solche» gierige- Raubthier, wie der Maulwurf, da» Jahr hindurch von solchem Ungeziefer, da- nur von Pflanzen und zarten Wurzeln lebt —, nöthig hat, dann ist eS gewiß zu beklagen, wenn, wie vr. Brehm sich ausspricht: „der Landmann den besten Freund der Landwirthschaft, zum Dank für s«in nütz liche- Wirken unbarmherzig verfolgt." vr. Gloger, Professor der Naturwissenschaft, sagt in seiner Schrift „Ermahnungen zum Schutze nützlicher Lhiere": „Das Naturwidrigste und Un- natürlichste von Allem, was der Landmann thun kann, ist jedenfalls da» dauernd« Verfolgen der Maulwürfe." Von Herzen wollen wir den Ehrischwitzern, wie allen denen, wrlche ! mit ausdauerndem, einer besseren Sache würdigen Fleiße, di« " natürlichen Vertilger der Feinde ihrer Pflanzen und Feld- ' früchte zu vernichten streben, wünschen, daß sie den dadurch , leicht entstehenden Schaden, bei etwa kommenden trockenen Jahren ! nicht gar so empfindlich fühlen mögen. Alle Land- und Forst- ! wirthe und Landbewohner sollten sich mit den Eigenschaften ' der für die Landwirthschaft und das Forstwesen so nützlichen § Geschöpfe recht eifrig bekannt machen, damit die Verfolgung ' derselben aufhöre. Zu den Thieren, welche die gütige Natur ! gleichsam zum Schutz und zur Abwehr gegen di« durch zu- j sammtnttefftnd« Umstand« zuwtilen wiedcrk«hr«ndrn Ver- ! Wüstungen von Ungkjlefer geschaffen hat, gehören bekanntlich i auch der Igel, der Iltis, das Wiesel, die Spitz- und Fleder- ' mau«, der Bussard, bi« Eule, sowi« all« Arten von Sing vögeln, uwlch' tttzttr« glücklicher Wesse einigermaßen durch dl« Gesetz« grschützt, leider b«m »hageachtet immer «och auf uu- »erantwortlich« W«ss« verfolgt werden. Mögen vorstehend« wohlgemeinte Zeilen nicht ganz auf unfruchtbaren Boden fallen. 0. o. Sächsische Staatspapiere, LanüwiNhschastt. 41« und 4'/, °/o Pfandbriefe, sowie all« andern Effekten verkaufen und kaufe« wir j«d«rz«tt zu günstigen Koursen. Auch löse« wir sämmt- llch« Koupon- «in und sehen die Brrloosung aller Wetthpaptere nach; alle- auch auf schriftlichem Wege. Koppel k Co., Bankgeschäft, VresÄS», Schlohftrabe 19, Ecke der Sporergafse. Getreide- und SpirituSpreise. Name» der Otte. Datam. Preis. S«t»ni «vggen «erste § 4 vautze« März von w 27 10 7 61 7 — — 12. sbi« 11 31 11 8 8 33 770 — Pirna 12. fvon 10 85 10 60 8 — 7 40 — — I bis 11 50 10 80 8 75 790 — —— Uatzwet« 15. von I bis 15 21 — 15 18 —- 10 11 6 7 30 17 19 Nahe»««« 9. von ! bis 18 50 1880 17 17 30 40 12 — 7 7 50 — — Chemnitz 12. von fbi- 990 11,75 w 50 10 7 10 50 7 30 9 10 2b 50 OrrSben, deu 14. März, pro 1000 Kilogr.: Wetze« weiß 23O—23K, brau» 215—23( Mark. Roggen 210—215 Mart. Gerste 160-175 Mart. Hafer 144—158 Mart. Aus de» Markte, pro Hektoliter: Hafer 7 Mark 40 Pf. bi« 8 Mark 80 Df. KartoW« 6 Mark 50 Ps. bis 8 Mark - Pf. Stroh per Schock 26 Mark — Pf. bis 28 Mark — Pf. Hen pro Etr. 3 Mark - Ps. bi« 4 Mark — Pf. Dresden, den 14. März, Spiritus pro 10,000 Lilerproceut 54 Mark 50 Pf. Leipzig, den 15. März, pro 1000 Kilogr..' Weizen 220—227 a?nnger160 - 200 M. Roggen 216—2Ä) M. fremder —M. Gerste 160—180 Mark. Hafer 140-162 Mark. Leipzig, deu 15. März. Spiritus pro 10,(XX) Literprocert 54 Mart 30 Pf. Naveburg, Haidelsrv 12 Mark 50 Pf. bis 13 Mark — Pf. Berlin, den 15. März, pro lOOO Silogr. : Weizen 170—228Mart Roggen 188-210 Mark. Gerste 145—200 Mark. Hafer 150-172 Mk. Erbsen, Kochwaar« 178—215 Mark, Futterwaare 158—177 Mark. Rüböl 52F Mark. Leinöl 65 Mark. Petrolenm 27 M. Spiritus pro 10,000 Literproceut 54 M. 8 Pf. — 55 M. 1 Pf. vutt«rpreisr. Dresden: 2 Mark 20 Pf. di« 2 Mark 70 Pf. Piram 1 Mark 80 Pf. bi, 2 Mark 20 Pf Roßwein: 1 Mark 96 Pf. bi« 2 Mark 12 P. Bautzen: 2 Mark — Pf. bi« 2 Mar! 40 Pf. Ehemnitz: 2 Mart 30 Pf.bi« 2 Mart70 Pf. LeiP,ig:2Matt 40 Pf. bi« 2 Mark 80 Pf. Amtliche Bekanntmachungen 5,4 Wellmhlmdert hatte- Reisig, weichet - in den Ab« theilunge«: 1», 13, 2« und -3, einzeln und partieenweise gegen sofort nach dem jede-maligen Zuschläge zu leistend« B«zahlung und unter de« vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werde«. Wer die zu versteigernd«« Hölzer vorher besehen will, hat sich 8 Tage vor der Auktion zwischen früh 7 und 8 Uhr an d«n mltunterzeichneten Forstinspektor zu Moritzburg zu wenden. Königl. Forstrentamt und König!. Forst-Revierverwaltung Moritz burg, den 10. März 1881- Michael. Zimmer. ' (39) Bekanntmachung. In der Brauschänke zu Gisenberg sollen Mtwood, Lea 30. aaL vooasraMe, Lea 31. »irr 1881 von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitet« Hölzer, al-: ül«» SO. MLr» e., Bekanntmachung. Die wegebaupflichtigen Gemeinden und Besitzer «xemter Grundstücke im hiesigen Ver waltungsbezirke werden hindurch veranlaßt, bei jedesmaligem Eintritt nasser Witterung unverzüglich auf den Kommunikations-Wegen kleine, nach den Stltengräben führend« Rinnen Herstellen zu lassen, damit da- sich ansammelnde Tagewasser schnell abfließen kam» und nicht in größeren Tümpeln längere Zeit stehen bleibt. Königl. Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt, am io März 1881. s35) Ör. Schmidt. Hde. Dresden, am 12. März 1881. Der Eivil-Borsttzende des Aushebungsbezirks in der Amtshaupt mannschaft Dresden-Altstadt. s29) I)r. Schmidt. Sch. — . - . ... Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll SS» 1. I88L bas der Marte Therese Kührt geb. BorSdorf in Striesen zugthörig« Villengrundstück, Nr. 589 d«S Brandkatasters, Nr. 232p des Flurbuchs und Fol. 559 de» Grund- und HypothekenbuchS für Striesen, «elcheS Grundstück am 2. März 1881 ohne Berücksichtigung vor Oblasten auf 125,0 ? L4HOO M-prlt gmürdert wordm ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa- unter Bezugnahme auf tze» an hiesiger G«richtSstelle auShängendrn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dresden, am 5. März 1881. Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung Id KH Geuder. Kühne. von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll «len S1. Bl»l 1881 ba» dem Zimmermann Oswald Wilh«lm Beper in Leutewitz zugthörige Haus- und Garten- Grundstück Nr. 1»O de« Brandkatasters, Nr. 31k d,S Flurbuchs und Fol. 58 des Grund- »md Hppothttenbuch» für Leutrwitz, welche» Grundstück am 28. Februar 1881 ohne Be rücksichtigung d«r Oblaste« auf IOHOO Marit ^würden worden ist, nothwendiger Weise versteigett werdm, wa- unter Bezugnahmt auf den an hiesiger Gericht-steile au-hängende« Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dre-den, am 7. März 1881. Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung Id (4V) Geuder. Kühn«. Bekanntmachung. Di« Etgenlhümrr, beziehentlich Pächter von Gärten und Obst-Plantagen im hiesigen Verwaltungsbezirk« w«rd«n hiermit aufgeford«rt, beim Eintritt« günstiger Witterung ohne Verzug di« Bäume, Sträucher, Hecken und so weiter von Raupennestern gründlich zu stkudern und letzter« zu vertilgen. Besitzer und Inhaber von Grundstücken, welch, dieser Anordnung nicht nachkommen, sind in Gemäßheit von h 368,s de- Reich-strafgesetzbuchrS mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen zu bestraft«. Dit Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher haben darüber zu wachen, baß der vorstehenden Anordnung gehörig nachgrgangen werde, und Diejenigen, welch« solche» bi- zum IS. April dieses Jahres unterlassen haben sollten, hier anzuzeigen. Königl. Amtshaupkmannschast Dresden-Altstadt, am 8 März 1881. (27) vr. Schmidt. Sch. «nm Bezugnahme auf di« unteren 20. vorigen Monats erlassene öffentliche Bekannt machung, da» diesjährige Ersatz-Geschäft bett., wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Musterung der In den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Döhlen angemeldeten Militärpflichtigen nicht im Gasthofe zur rothen Schänke in Döhlen, sondern im SlKStllvtS LMM «Lei»« In IdSMvS» 424 Stück 1 kieferne Stämme, von 11 dis 37 Eentlm. Mittenstärke, 600 - - Klötzer, -16-58 - oberer Stärke, und 4,s Meter Länge, 10 - - Röhrklötzer, von 20 bis 25 Centim. oberer Stätte und 3,e Meter Länge, 5 - - Derbstangn», von 11 Eentimeter unterer Stärke und 11 Meter Länge, 75 - - - von 13 bi» 15 Centim. unterer Stärke un 10 bis 12 Meter Länge, 300 - - RtiSstangen, von 2 Eentimeter unterer Stätte und 4 Meter Länge, 456 - - - von 5 Eentim«M unterer Stärke und 5 Meter Länge, 100 - - - von 8 Eentim. unterer Stärke und 6 bis 7 Meter Länge, sßv» SR a. 8 Raummeter hatte Brennscheite, 200 weich« » 22 - hatte Rollen, 16 «eiche » 34 - ««ft«, Druck der E. Heinrich'schrn Duchdruckeret in Dresden. Hierzu eine Inseraten-Beilage.