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»KEthrltch tt^Rgr. S» beziehen dmch alle kgl. Post^ »*«»»«» llr^ro? L« uaterh«llmtxs Mchmiktt fül dm Aükgn Md Landmann. »kl -^?kr »s ««MMV4) U d s d I < "" -SSI-' "1-^' 'IN' v.m«WN8^sMsM^ Politische »eltfcha^ Deutschland. Die schleSwig-holsteinsche Angelegenheit ist in den letzten acht Tagen in ein neues, keineswegs erfreu liches Stadium getreten. Oesterreich und PreuAn haben dem Andrängen Englands nachaegeben und sich zur Beschickung von (Konferenzen bereit erklärt, deren Endziel kein anderes ist, als die Elbherzogthümer entgegen dem lautausgesprochenen Willen ihrer Bevölkerung gegen papierne Garantien wieder unter das ver haßte Joch de^Dänen zu beugen. Wir kommen auf diesen Plan, dessen Ausführung gleicherweise noch wenig gesichert ist, in einem besonderen Artikel zurück, worin auch die damit in Verbindung stehenden letzten Beschlüsse der deutschen Bundes versammlung ihre Besprechung finden (s. S. 78), weshalb wir un- an dieser Stelle nur auf eine kurze und summarische Er wähnung dieser Beschlüsse beschränken. Die BeWrchtuna, daß eS dem Einflüsse Oesterreichs; und Preußens gelinge^werde, die Majorität der bundeStreuen Re gierungen in eine Minorität zu verwandeln, ist leider in Er füllung gegangen, wenigstens insoweit als sich die Beschlüsse der Bundesversammlung auf die Rechtsverbindlichkeil des verrufenen Londoner Protokolls tezichen. ES gelangten nämlich in der Sitzung vom 25.'Febr. Vie hierauf bezüglichen Anträge der vereinigten Ausschüsse zur Abstimmung, von denen die beiden ersten dahin gehen, daß der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852 keinerlei verbindliche Kraft für den deutschen Bund habe und daß die Ausführung des * Vertrages nicht blos unmöglich ge- worden, sondern der Bund auch nicht in' der Lage sei, denselben jetzt zur Grundlage seiner Entschließungen zu. machen. Diese beiden Anträge wurden, den Wünschen Oesterreichs und Preußens gemäß, abgelehnt. Hannover und Kurhessen stimmten da gegen und gaben somit den Ausschlag, obgleich der hannöversche BundeStagsgesandte noch kurz vorher in den Ausschüssen für jene Anträge gestimmt hatte. Der dritte und vierte AuSschuß- antrag gelangten dagegen mit einer geringen Majorität (9 gegen 7 Summen) zur Annahme. Sie gehen , dahin, daß die Voll macht deS von Dänemark ernannten Bundestagsgesandten nicht angenommen werden könne, daß vielmehr über die Erbfolge in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg mit möglichster Beschumnigung weiterer Vortrag erstattet werde, ohne dabei den Londoner Vermag zur Grundlage zu nehmen. Noch vor Er ledigung dieser Abstimmung waren zwei andere wichtige Anträge eingebracht worden, die jedoch eine sofortige Erledigung nicht fanden. Sachsen und Würtemberg beantragten nämlich dle Ein berufung der holsteinschen Stände und verlangten dabei Abstim mung m acht Lagen. ES erklärten fich aber nur 8 Stimmen für eine beschleunigte Behandlung dieses Antrags, während fich 8 Stimmen dagegen aussprachen, worauf dann beschlossen wurde, die Abstimmung darüber erst in vierzehn Tagen vorzunehmen. Der zweite Antrag wurde von Oesterreich und Preußen gemein sam eingebracht und geht in der Hauptsache dahin, daß die Bundesversammlung beschließen möge, den Oberbefehl über die in Holstein aufgestellten sächsischen und hannöverschen Exe- cutionstnrppen nunmehr an den preußischen Feldmarschall Wrangel zu übergeben und gleichzeitig die Bestellung zweier weiteren Eivilcommiffare für Holstein durch Oesterreich und Preußen zu genehmigen.- Dieser weitgehende Anttag, welcher da- Ziel ver- Sechrnndzwanzigster Jahrgang, l. Quartal. folgt, die Autorität des Bundes in dem Herzogthum Holstein zu verdrängen oder mindestens zu schwächen! um auch dort den beiden Großmächten da- Ueber-euncht zü sichern, soll schon in der nächsten, am 3. März stattfindenden Sitzung zur Abstim mung gebracht werden, nachdem darüber JnstructionS-Einholung erfolat ist. Die Minorität wollte den Anttag an den vereinigten Ausschuß zur Begutachtung überwiesen wissen. — Die von uns angezwelfeue Nachricht, daß Sachsen seinen Anttag auf Ver mehrung der Bundestruppen in Holstein zurückgezogen oder der selbe seine Erledigung im Ausschüsse gefunden habe, wird jetzt als unbegründet bezeichnet. > Die Mitcheilunaen, welche der N. W. Zeitung über die auf der Würzburger Minister-Conferenz gefaßten Beschlüsse gemacht worden sind (s. Nr. 9), werden von den officiellen Blättern als unge- hau bezeichnet; zugleich wird hervorgehoben, daß unter den in Würz burg vertretenen Regierungen vollständige Uebereinstimmung ge herrscht habe und weder von Baden noch von anderer Sttte weitergehende Anträge, als die zur Annahme gelangten, gestellt worden seien. Aus de» Erkürungen.- Kelche der Minister v. Hügel in der würtembrrgischen Abgeordnetenkammer abgegeben hat, ist indessen zu entnehmen, daß in Würzburg die erforder- Üchkn Schritte verabredet worden sind,'welche nöchig erscheinen, um einen positiven Ausspruch deS Bundes über die Erbfolge- ftage so rasch als möglich herbeizuführen; ein weiterer Punkt betrifft hie mittlerweile bereits beantragte Berufung der holstein schen Stände, und ebenso hat man sich über die Verstärkung der Bundestruppen in Holstein, welche bereits von Sachsen angeregt worden, verständigt. Bei der BuMes-Abstimmung am 25. Febr. haben die in Würzburg vereirrM gewesenen Regierungen fest zusammengehalten, doch fehlt ihnen leider die Majorität. Die selben haben ferner an dem genannten Tage beim Bunde die Erklärung abgegeben, daß sie, falls der Bundesausschuß binnen acht Tagen, mithin bis zum 3. März, nicht über die Erbfolge frage Bericht erstatten sollte, sie sich weitere Anträge zur sofortigen Herbeiführung eines definitiven Beschlusses über diesen Cardinal- puükt Vorbehalten. Unsere sächsische Regierung, welche während des ganzen Verlaufs der schleswig-holsteinschen Angelegenheit beim Bunde die meiste Festigkeit und Eonseauenz bewiesen hat, ist auch hierbei mit anerkennenswerthem Äser den übrigen Bundesregierungen vorangegangen... Im Herzogthum Nassau scheint die ^Regierung in Betreff der Wahlfreiheit dem Beispiele Preußens nachcifern zu wollen. ES sind dort neuerdings die Bürgermeister deS Lande-, welche freisinnig gewählt haben, vor die Behörde geladen worden, um sich deshalb zu verantworten. Die meisten dieser Gemeinde beamten haben indessen jedwede Rechenschaft verweigert, sondern darauf hingewiesen, daß die Wahl zum Landtage nicht Dienst-, sondern Gewissenssache sei, die sie nicht als Beamte, sondern als Bürger zu vollziehen haben. Infolge dessen ist mehreren Bürgermeistern die Amtsentlassung angedroht worden. Im Großherzogthum Baden hat Geh. Rath vr. Bluntschli einen Antrag auf Reform der ersten Ständekammer eingebracht, welcher in der Hauptsache daS Ziel verfolgt, den seit Begründung der Verfassung vielfach veränderten staatsrechtlichen Verhältnissen gerecht zu., werden und namentlich die Vertretung des großen Grundbesitzes zu Gunsten der großen Industrie zu modificiren. Der Anttag wurde einer Eommisfion zur Begutachtung über- io W