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Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. — 22. Januar 1864. ^Vreir» vieüeljähüich rr^Ngr. bezieh« d alle lgü Pofl^ Anstatten.' ßl'MWVMI! « !^! - Politische Weltschau. Deutschland. Die schlimmsten Befürchtungen find in Erfüllung gegangen; Preußen und Oesterreich, vereint auf ihre Macht pochend, lehnen sich auf gegen die Beschlüsse deS deutschen Bundes und schicken fich an, durch die Wucht ihres militärischen UebergewichtS die Sache der Elbherzogthümer in ihrem Sinne, da- heißt dem guten Rechte und den Wünschen der gesammten deutschen Ration entgegen, zu regeln. Dieses verhängnißvolle Gebühren der beiden deutschen Großmächte birgt eine doppelte Gefahr. Einerseits droht dasselbe jene schwer heimgesuchten Länder zum zweiten Male mit gebundenen Händen dem Reichs feinde auszuttefern; andererseits aber wird durch solche Gewalt schritte die Erhaltung des inneren Bundesfriedens in der be- svrgnißerregendsten Weise gefährdet und es droht das letzte Band zu zerreißen, welches Deutschland noch zusammenhält und ihm ln den Lagen der Gefahr dem äußeren Feinde gegenüber allein Macht und Ansehn zu verleihen im Stande ist. Diese bedrohliche Krisis, an welche trotz aller bedenklichen Anzeichen bisher noch immer Niemand glauben wollte, ist in der Bundestags-Sitzung vom 14.Jan. beiBeräthung deS österreichisch preußischen Antrags, die Besetzung Schleswigs betreffend, zum vollen Ausbruche gekommen. Wir müssen daher auf die Gefahr hin, früher Gesagtes zu wiederholen, mit einigen Worten auf die eigentliche Bedeutung dieses verfänglichen Antrags zurück kommen. Derselbe war von den beiden Großmächten am 28. Dee. v. I. gestellt worden und ging in der Hauptsache dahin: „Die Bundesversammlung wolle von der dänischen Regierung die Aufhebung der Verfassung vom 18. Nov., durch welche das Herzogthum Schleswig dem Königreiche Dänemark einverleibt wird, verlangen und mit dieser Forderung die Erklärung ver binden, daß im Falle der Weigerung der deutsche Bund im Gefühle seines Rechts und seiner Würde die erforderlichen Maß regeln ergreifen müßte, um sich durch eine militärische Besetzung des Herzogthum- Schleswig ein Pfand für die Erfüllung seiner gerechten Forderungen zu verschaffen. Der Vorbehalt einer recht lichen Prüfung der Erbfolgefrage solle selbstverständlich durch die Annahme des vorstehenden Antrags nicht geändert werden." Dieser Antrag, welcher zwei Monate früher ganz an seinem Platze gewesen wäre, hat aber jetzt eine ganz andere Bedeutung. Da mals Lebte der König Friedrich VII. von Dänemark noch, dessen Herrschaft über die Herzogthüm wnnte und durste man die Rü< Lin unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. gierungSgewalt innerhalb diese- Lande- anerkennen würde; eben so klar ist, daß, wenn der Dänenköniq die Forderung de- BundeS schließlich erfüllte, die Besetzung Schleswig- dann unter bleiben müßte und er im Besitze diese- Herzogthum- nicht mehr angefochten werden könnte. Die Bundesversammlung würde sich demnach durch Annahme de- österreichisch-preußischen Antrag- ganz auf den Boden deS für sie nicht vorhandenen Londoner Protokoll- gestellt und fich damit, trotz de- obigen Vorbehalt-, des Rechts einer freien Entscheidung über die Erbfolgefrage m den Elbherzogthümern im Voraus begeben haben. Der fragliche Antrag konnte daher folgerichtig nur erst nach Erledigung der Erbfolge zur Berathung gelangen; Preußen und Oesterreich wußten es aber in einer am 11. Jan. gehaltenen Ertra-Sitzun« der Bundesversammlung durchzusetzen, daß darüber schon am 14. Jan. abgestimmt wurde. Die Sitzung war eine sehr bewegte; aber fle bekundete zu gleich ein erfreuliches Zusammenhalten der Mittelstaaten und der meisten kleineren deutschen Regierungen zu Gunsten der ge rechten Sache der Herzogthümer, denn eS wurde schließlich tev Antrag Oesterreich- und Preußen- mit 11 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten außer den beiden Regierungen nur Kurhessen, Mecklenburg und die 1A. Turke /Lichtenstein, Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe, Detmold, Waldeck und Hessen-Homburg). Die übrigen Regierungen stimmten theiks ablehnend, IheilS traten fie der Besetzung Schle-wigS durch Bundestruppen nur unter Bedingungen bei, welche von dem österreichisch-preußischen Anträge erheblich adweichen. Letztere- geschah namentlich von Sachsen, Baiern, KürteMdetb^Lkassaü, Braunschweig rc. und wir führen de-halb die fächftfchL^Abstimtst- ung zum besseren Verstandniß ihrem wesentlichen MhiM nach an Die sächsische Regierung erklärte sich nämlich deM Anträge Oesterreich- und Preußen- gegenüber bereit, einer Besetzung Schleswigs durch Bundestruppen zuzustkmmen, jedoch unter der Bedingung, daß von jeder Aufforderung an Dänemark wegen Abänderung seiner Verfassung abgesehen und au-gesprochen werde, daß die Besetzung zur Sicherstellung aller vom deutschen Bunde in Bezug auf Schleswig zu wahrenden Rechte, namentlich auch derjenigen erfolge, welche der Bund infolge seiner bevorstehenden Entscheidung über die rechtmäßige Regi^rung-nachfylge kn He^- zogthum Holstein geltend zu machen sich veranlaßt Wen sollte. Mit diesem Votum, welche-, wie schon bemerkt, die Zustimmung mehrerer Regierungen fand, eine Majorität aber nicht erlangte, verband der sächsische Gesandte den Antrag: „daß, um die Be- theiligung des gesammten Deutschlands an dieser chatsächlichen Vertretung der nationalen Sache erkennbar werden zu lassen, auch die Betheiligung sämmtlicher Bundes-Armeecorp- daran beschlossen werden möchte." Nachdem der Präsidialgesandte die erfolgte Ablehnung df- österreichisch-preußischen Antrag- verkündet hätte, erklärte derselbe im Namen Oesterreichs und Preußen-, „daß nunmehr, nachdem die gehoffte Verständigung über die von ihnen „zur nnverweilten Sicherung der Rechte de- deutschen Bundes" ist Bezug auf Schleswig vorgeschlagenen Maßregeln nicht erzielt worden, dte beiden deutschen Großmächte in der ihnen durch ihre Dazwischerj- kunft bei Herbeiführung her seNe Rechte feststehenden SkiptÜa- tionen von 1851^1882 erwachsenden befvndeden Stellzckg A für ihre Pflicht'erLchtetenr,> die TvlNstbcknchaüV^EnH Irnt-g, Herrschaft über die Herzogthümer eine legitime war. Von ihm konnte und durste man dre Rücknahme der Gesammtverfassung, welche noch in feisten letzten Regierungstagen zum Abschluß gebracht wurde, mit allem Fug verlangen. Seitdem ist aber an seine Stelle der sogenannte Protokoll-Prinz als König Ehristian IX. getreten, dessen Herrschaft über dre Herzogthü mer sich lediglich aus die Satzungen des vielbesprochenen Lon doner Vertrags vom 8. Mail 1852 gründet, welche letzteren weder vom deutschen Bunde, noch von den in den Herzog tümern erbberechtigten Agnaten, noch von den schleSwig- holsteinschen Ständen anerkannt, sondern vielmehr ausdrücklich als nicht zu Recht bestehend bezeichnet worden find. Run liegt es aber doch auf der Hand, daß der deutsche Bund, sobald er vost dem jetzigen König von Dänemark die Vornahme eines rWvgjpvrm--ach«, wie die Aufhebung der November-Verfassung tuvHetzogchUm Schleswig veHattge- woMe, Mch dessen Re Sechr«nd)wan)igster Jahrgang. 1. Quartal.