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Nr. 47 19. Kovemkn 1863 v<«ttlta«ch Üm,v.«eiß». Lin nnterhaltmdes Wocheublatt für dm Aürga »nd Landmann. Nedatteur und «erleg«: Friedrich »alther. stig unterstützt, welche die Machtstellung Deutsch geschwächt als gestärkt sehen. So kam am 8. Mai gestalt geregelt Krone Dänem -r nnt- Donnerstag, der agnatischen * * in den in Schleswig-Holstein, die agnatische Linie, das Haus Augusten burg, zur Herrschaft gelangte. Hiermit würden die Herzog tümer zu einem selbständigen, von Dänemark völlig getrennten Staate gemacht; aller Streit wäre zu Ende, es stünde dem Eintritte Schleswigs in den deutschen Bund nichts mehr ent gegen und Deutschland würde auch hier seine unbestrittene Grenze bis an daS Meer ausgedehnt sehen. Gegen eine solche für Deutschland günstige Wendung der Dinge hat aber die europäische Diplomatie schon vor länger als zehn Jahren einen Riegel vorzuschieben gesucht, und die beiden deutschen Großmächte, Oesterreich und Preußen, find ihr dabei leider behilflich gewesen. Dänemark fürchtete schon längst die Eventualität, durch Aussterben des königlichen Mannesstammes die schönen Herzogthümer Schleswig und Holstein zu verlieren und dadurch seine staatliche Macht geschwächt zu sehen; eS ar beitete daher mit allen Mitteln auf eine Abänderung des Lhron- folgerechts hin und wurde darin namentlich von denjenigen Mächten kräftig unterstützt, welche die Machtstellung Deutsch ¬ burg zum Herrscher aller, wenn auch nur vorübergehend, unter Dänemarks Scepter befindlichen Landesthesse ein Att der ärgsten Willkür^'Bei alledem hielten die Großmächte diesen Attctzn fie stehen in demselben Verhältnis, wie früher Hannover zu England. Die Erbfolgeordnung in beiden Ländern war aber eine verschiedene; während nämlich im Königreiche Dänemark nach dem Königsgesetze von 1665 nicht allein die agnatischen (männlichen), sondern auch die cognatischen (weiblichen) Mitglied« der Königsfamilie zur Thronbesteigung berechtigt waren, blieben in Schleswig-Holstein nach deutschem Rechte und kraft des zwischen den Ständen der Herzogthüm« mit dem König Christian und dem dänischen Staatsrath i. I. 1460 abgeschlossenen Ver trags nur der Mannsstamm des Oldenburg« Haufes nach dem Rechte der Erstgeburt und beim Erlöschen dieses Stammes die Nebenlinie des dänischen Hauses, die Augustenburg«, d« in Dänemark kein Erbrecht zusteht, thronberechtigt. Hiernach würde jetzt nach dem Aussterben der männlichen Linie in Dänemark die Vatersschwester des eben verstorbenen Königs, die Landgräfin Charlotte von Hessen den dänischen Thron besteigen, während lands lieber geschwächt als gestärkt sehen. So kam am 8. Mai 1852 das vielbesprochene und vielangefochtene Londoner Protokoll zu Stande. Durch diese- Protokoll ist nun die dänische Erbfolge der gestalt geregelt worden, daß die Herrschaft aller unter d« Krone Dänemarks vereinigten Landestheile mit Ausschluß d« Frauen der Hauptlinie anheimfällt und durch Verzichtleistung, beziehentlich Ausschließung der älteren berechtigteren Linien der Prinz Christian von Glücksburg als legitimer Thronfolger nach dem Absterben des Königsstammes aufgestellt wurde. Der Zweck dieses Vertrags ging somit, wie schon oben angedeutet, dahin, zu verhindern, daß in Dänemark ein cognatisch« Ver wandter den Thron besteige und gleichzeitig die Herrschaft der Herzogthümer an einen selbständigen, von d« Krone Dänemark unabhängigen Regenten falle. Gegen die Ausschließung der weiblichen Linie in Dänemark läßt sich nun nicht- einwenden, da es sich dabei lediglich um Vie Herrschaft innerhalb deS König reichs handelt; wohl aber war die Ausschließung der ag Linie (des Hauses AugustMöürg) von der Thronfolge Herzogtümern und die Deflgnirung de- Prinzen von Glücks Politische »eltfcha« Die Bundesversammlung hat in voriger Woche ch^gelmäßig- Sitzung ausfallen lass«» und ^ Sonn abend« ein« Extra - Sitzung abgehalten; '» d"s<Ken wmde von dem -Gesandten Dänemarks em neuer LusgleichungsvorMag eingereicht, welcher den h°lsteimschen Ständen nn« Mitwirkung bei Feststellung des Normal-Budgets in Aussicht stell^ Auch dies« Vorschlag ist den vereinigten Ausschüssen zur Berichter stattung überwiesen worden. Die bisherigen Eröffnungen Däne marks find übrigens, wie versichert wird, für unzureichend be funden worden, um den Vollzug der Bundesexecutwn zu beseitigen. Durch diese Zwischenverhandlungen wird aber vor der Hand die BundeSmaßregel hinausgeschoben und das ist es eben, wonach man in Kopenhagen strebt. Die Zwischenzeit wird mittlerweile dort trefflich benutzt. Der dänische Rumpf-Reichsrath hat am 13. Nov. die neue Verfassung mit 41 gegen 16 Stimmen m dritter Lesung angenommen und hierdurch ist die Einverleibung des Herzogthums Schleswig in das Königreich Dänemark voll endet, eine Thatsache, welche den Conflict mit Deutschland un ausgleichbar zu machen droht. Das dänische Ministerium hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Annahme jenes Ent wurfs zu erzielen, und der Ministerpräsident Hall soll die bedächtigen Reichsräthe sogar mit der Zusicherung getröstet haben, daß « volle Gewißheit darüber habe, es werde schließlich nicht zur Bundesexecutwn kommen; Preußen sei dieser Zwangsmaßregel entgegen und werde die Ausführung derselben zu vereiteln wissen. Der dänische Minister soll sich dabei sogar auf positive Zusicher ungen de- Herrn v. Bismarck berufen haben, eine Angabe, die freilich in Berliner Correspondenzen als grobe Verleumdung zu rückgewiesen wird. Das dänische Ministerium hat aber, mögen diese Versicherungen begründet sein oder nicht, mit Hilfe der selben sein langerstrebtes Ziel erreicht: die neue Verfassung, welche Schleswig dem Königreiche überliefert, soll am 1. Januar 1864 in Kraft treten, und ist einmal der Eiderstaat fertig, so hofft man in Kopenhagen, daß diese Thatsache, welche den Bruch der 1852 getroffenen Vereinbarungen vollendet, durch weitere Ver handlungen nun und nimmermehr wieder rückgängig gemacht werden kann. Mitten in diese Berechnungen ist aber ein un erwartetes Ereigniß von großer Tragweite getreten, ein Ereig- niß, welches nicht allein für Dänemark, sondern auch für Deutsch- land von außerordentlicher Bedeutung ist. Ein plötzlicher Lod hat den König Friedrich VU. von dieser Erde ab berufen; er starb im besten Mannesalter nach nur drei tägig« Krankheit am 15. Nov. auf dem Schlosse Glücksburg, A m»t« Dänemark). Hierdurch ist die ganze Sachlage nnt emem Schlage verwandelt und die deutsch-dänische Frage tritt itl em ganz neues Stadium. Um die Bedeutung dieser Veränderung anschaulicher zu machen, müssen nur auf die früher ausführlich erörterte Erbfolqe- ffrage m der Kü^ zurückkommen. König Friedrich VII. war , nachdem sein einziger noch vorhan. dewer männllcher Settenverwandter, der Erbprinz Ferdinand ongen Königs Friedriche Vt'). am, ^gegangen ist. r Nun find beka -/eswrg-Holstein lediglich durch ore Person des Regenten vorübergehend mit Dänemark verbunden- FunsuLdWaryiAster Jahrgang. 1V. Quartal. « Sohn des ehevorigen Avniys Friedrich VI 29. Ium d. I. Evde " ttch di« Herzogthümer Schles lediglich durch die