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Nr. 46. 13. Uovemöer 1863 Redacteur und Verleger: Friedrich Walther Geft»«dte FiinsundManzigster Jahrgang. iV. (Luartai viertchährltch 3» tezie-en durch alle tgl. Pach' Aachalt«. VkeRftidt» Dre^dev/ t» dtl Lp-rdi- »i«, N. Meißu. »affe Ar. » Deutschland. Die Erwartung, daß die Bundesver sammlung schon in der am ö. Nov. abgehaltenen Sitzung sich mit den neuesten dänischen Anträgen beschäftigen werde, hat sich nicht bestätigt. Man vernimmt vielmehr, daß mittlerweile von Seiten Dänemarks weitere Verhandlungen mit Preußen und Oester reich eingeleitet worden find, welche wahrscheinlich nicht ohne Rückwirkung auf die Arbeiten der vereinigten Ausschüsse, denen die dänische Eingabe zur Berichterstattung vorliegt, bleiben wer den. Jedenfalls wird der definitive Beschluß über den Voll zug der Erecution nicht so rasch erfolgen. Die Zwischenzeit wird von der dänischen Regierung in einer Weise benutzt, welche deut lich genug zeigt, daß dieselbe nicht im Entferntesten an eine Erfüllung der gerechten Ansprüche Deutschlands denkt, sondern vielmehr bemüht ist, die Ausgleichung des vorhandenen Conflicts zur Un möglichkeit zu machen. Bekanntlich würde unter Anderem die Zuülckziehung des neuen Verfassungs-Entwurfs für Dänemark- Schleswig nothwendlg erfolgen müssen, ehe von wirksamen Unter handlungen die Rede sein könnte. Hieran denkt aber die dänische Regierung nicht; sie sucht nicht allein die Annahme des Ent wurfs durchzusetzen, sondern strebt auch darnach, die neue Ver fassung so rasch als möglich' in's Leben treten zu lassen. Daß die Annahme des Entwurfs in letzter Lesung vollständig gesichert ist, wurde bereits erwähnt. Mittlerweile sind auch alle Amendements, wird der ganze deutsch-dänische Conflict schon in nächster Zeit einer entscheidenden Krisis entgegengeführt; denn mit dem Voll züge jener Verfassung ist die Verschmelzung des Herzogthums Schleswig mit dem Königreiche Dänemark eine vollendete That- sache, und gegenüber einem solchen Vertragsbrüche können sich die drvtsch-n Mächte füglich nicht, auf neue Verhandlungen ein- laffen, ohne daS gute Recht Deutschlands völlig preiszugeben. Neben dem lebhaften Interesse- mit welcher allerseits der endlichen Entscheidung der Erecutionsfrage entgegengesehen wird, ist es die französische Thronrede und die darin angekündigte Berufung eines europäischen Congresses, welche die öffentliche Aufmerksamkeit im hohen Grade in Anspruch nimmt. Wir verweisen aus den Wortlaut jenes inhaltreichen Documents (s. G. 364.) und wollen hier nur erwähnen, daß der Kaiser Napoleon bei der sofort in Angriff genommenen Ausführung seines groß artigen Planes, die streitigen europäischen Fragen auf einem Con- gresse einer Lösung entgegenzuführen, auch die deutsche Bundes versammlung ins Auge gefaßt hat. Noch ehe nämlich die Ein ladungen zur Beschickung des Congresses an die beiden" deut schen Großmächte gelangt waren, überreichte am 6. Nov. der Gesimdte Frankreichs beim Bundestage, Graf Saligna^FönLlon dem Präfidiälgesanden, Frhrn. v.^Kübeck, ein Schreiben deS Kaisers der Franzosen, in welchem der deutsche Bund zu dem proponirten Congresse nach Paris eingeladen wird. Die Bundes versammlung trat infolge dessen am 9. Nov. zu einer außer ordentlichen Sitzung zusammen, in welcher daS kaiserliche Schreiben zum Vortrag gelangte und der Beschluß gefaßt wurde, dasselbe einem besonderen Ausschüsse zur Berichterstattung zu überweisen. Vorläufig wird durch diese Einladung die wichtige Lhatsache constatirt, daß nach der Ansicht deS Kaisers Lapoleon der pro- jectirte Congreß nicht blos die Mächte der Wiener Congreß-Acte umfassen soll. In voriger Woche sind in der Bunde-stadt Frankfurt wieder einmal die Preußen und Oesterreicher hart an einander gerathen. Es fand vor dem Taunusthor eine blutt'ge Schlägerei mtt blanker Waffe zwischen preußischen Husaren und österreichischer Jnfan-' terie statt. Im Großherzogthum Hessen hat die zweite Kammer am 10. Nov. mit großer Majorität und unter dem Widerspruche der Regierung jede fernere Verwilligung für die Ablösung der standesherrlichen Grundrenten wegen deS aufgehobenen Steuer privilegiums abgelehnt. In Hannover, wo bekanntlich jetzt eine Borsynode tagt, welche den Entwurf einer Kirchenvorstands- und Synodal-Ord- nung in Berathung genommen hat, will diese Arbeit nicht recht gedeihen. Das geistliche Element und noch dazu das orthodoxe behauptet in der Versammlung ein entschiedene- Uebergewicht und tritt jedem Verbefferungsantrage, sei er auch noch so ge mäßigt entgegen. Infolge dieser Haltung wird der von der Regierung vorgelegte Entwurf ohne wesentliche Abänderung an genommen werden, obgleich die Kirchengemeinden mehrfache Ver besserungen desselben dringend wünschen und befürworten. Preußen. Die Anordnung, daß der Ministerpräsident v. Bismarck den Landtag am 9. Nov eröffnen sollte, ist wenige Tage vorher zurückgenommen und die Vornahme dieses feierlichen Actes durch den König beschlossen worden. Wie eS heißt, wurde dieser Beschluß erst in Folge der französischen Thronrede gefaßt und man glaubt überhaupt, daß durch das neueste Vorgehen Frankreichs das Verhältnis der Regierung zu der Kammer eini germaßen modificirt werden wird. Gewiß ist, daß der Ton der preußischen Thronrede versöhnlicher lautet, als man nach den bisherigen Vorgängen erwarten durste, obgleich der Inhalt der selben nichts enthält, was eine gedeihliche Lösung deS vorhandenen Verfaffungs-Conflicts hoffen läßt. Es heißt in der Thronrede: „Es ist Mein dringender Wunsch, daß den zwischen Meiner Regierung und einem Theile der Landesoertretung entstandenen Zer würfnissen ein Ende gemacht werde. Meine königliche Pflicht gebietet Mir, die Macht und die Rechte Meiner Krone nicht minder wie die verfassungsmäßigen Befugnisse der Landesvertretung hoch zu halten und zu schützen." „Ueber den Umfang und die Grenzen deS an sich unbestrittenen Rechtsder Lande-vertretung zur Mitwirkung bei der gesetzlichen Feststellung des StaatShauShaltS-EtatS haben sich ' entgegengesetzte Auffassungen geltend gemacht. Um zur Ausgleichung derselben zu gelangen, wird Ihnen elne Vorlage gemacht werden, welche bestimmt ist, die Befugnisse der Regierung für den Fall, daß der Staats-' hau-haltö - Etat nicht zur gesetzlichen Feststellung gcl.mgt, zu regeln und der Befürchtung entgegenzutreten, daß Meine Regierung in welche darauf abzielten, eine Verständigung mit Deutschland zu erleichtern und namentlich den Vertretern Schleswigs eine ent scheidende Stimme über das neue Grundgesetz zu sichern, ver worfen worden.' Mit alledem hat sich aber die dänische Re gierung nicht begnügt; der Conseilpräsident Hall stellte vielmehr ganz unerwartet den Antrag, daß der Schlußparagraph des neuen Gesetzes folgende Fassung erhalte: „Dieses Grundgesetz tritt den 1. Januar 1864 in Kraft." In seiner Sitzung vom