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re- lichen Bunde-fürsten^b^dem Kaiser unterzeichnet. Darauf fand da- glänzende Galadiner statt, welche- die Stadt Frankfurt dm Souveränen zu Ehren gab. Bei der Auffahrt V-ch dem pracht voll geschmückten RÄner Erden der König von Sassen und der Herzog von Koburg besonders lebhaft begrüßt, am lebhaftesten der Kaiser von l Oesterreich, dem, ! in Er mangelyNE Anderer Sträuße, die Damen die Bouquet- von ihren Hüten zuwarfen. Bei der Tafel saßen dem Kaiser die Könige von Baiern und Sachsen zur Seite, der regierende älteste Bürgermeister von Frankfurt, Or.^Müller, gegenüber. Dieser Beachte den ersten Lrinkspruch^auS t auf dm Kaiser, von dem die ebenso ernste, at- große und schöne Mahnung ergangen,. auf die Hohm Herren, die der kaiserlichen Mahnung gefolgt sind, „die Alle gememsame Hoffnungen für da- Gedeihen unsere- großen Baterlande- hegen". Darauf ergriff der Kaiser da- Wort,_ um im Namen der hier versammelten Fürsten dem Senat und der Bürgerschaft dieser freien Stadt für dm gastlichen Empfang zu^ dankens Diesen Dank, fuhr er mit"Wobener Vtim fort/ können wir nicht würdiger abtragen, al- wenn wir, Deutschland- Fürsten, Zeug- niß davon ablegen, daß un- Alle eine herzliche Liebe zum ge meinsamen Baterlande vereinigt. Sein Hoch galt der „ehrwürdigen und erinnerung-reichen" Stadt Frankfurt. Das Diner mit seinen 27 Gerichten dauerte von 6 bi- 9 Uhr. Eine Stunde später ward am Main ein glänzende- Feuerwerk abgebrannt, dessen Schluß eine flammende, 62 Fuß hohe Germania mit Schwert und Fahne bildete. *— Am 18., dem Geburtstage de- Kaiser-, reiste dieser früh nach Darmstadt und dir Conferenzen ruhten. Am 19. Bormittag- ist der König von Sachsen mit dem StaatS- minister Freiherrn v. Beust nach Baden-Baden zum König von Preußen gereist, um diesem da- Einladungsschreiben versönlich zu überbringen. Die Stimmung und die Physiognomie Frank furts schildert der Bericht eine- Augenzeugen im heutigen Beiblatte. Die kaiserlichen Reformvorschläge find zwar noch nicht amtlich veröffentlicht. Die Darstellung derselben in der Frank furter Postzeitung kann indeß für officiöS und darum glaub würdig gelten. Hiernach handelt eS sich um folgende vier Haupt gesichtspunkte: Da- konstitutionelle System wird auf die Bundesverfassung übertragen, um einen sicheren Weg für deren konstante zeitgemäße Fortentwickelung herzustellen. An Steve de- di-herigen Erfordernisse- der Stimmeneinhelligkeit in wich tigen Fällen, Ausdehnung de- Grundsätze- der MehrheitS- entfcheidung. Möglichste Wahrung de- föderativen (staaten- bundlichen) PrincipS, das nm insoweit beschränkt wird, als kräftiger Schutz nach außen und freier Verkehr im Innern die- erfordern. Beharren auf dem bestehenden BundrsrechtS- boden. Die Reformacte zerfällt in 5 Abschnitte, deren erster eine allgemeine Ueberflcht, deren übrige vier die specielle Aus führung der Reform enthalten. Als solche bezeichnet der Ent wurf: erstens ein Direktorium als BundeSexecutivgewalt, mit einem BundeSrath, »weiten- als konstitutionelle Vertreterin des deutschen Volke- eine Bunde-abaeordnetenversamm- lung von 200 Mitgliedern, dritten- eme Fürstenversamm lung zur unmittelbaren Bestätigung der von den Abgeordneten gefaßten Beschlüsse. DaS Direktorium bilden: der Kaiser von Oesterreich, die Könige von Preußen und Baiern und zwei der am 9., 9. und 10. ArmeecorvS betheiligten Souveräne. Die an einem dieser Armeekorps betheiligten Regierungen wählen ein Directorialmitglked, dessen Thätigkeit indeß in jedem dritten Jahre ruht. Den BundeSrath bilden die Bevollmächtigten der 17 Stimmen de- engeren RatbeS, jedoch unter Erhöhung der Stimmen Oesterreichs und Preußens von 1 auf 3, mithin der Gesammtstimmenzahl auf 21. Den formellen Vorsitz im Direk torium und Bundesrath hat Oesterreich. Das Direktorium entscheidet stet-, der BundeSrath regelmäßig nach einfacher Stim menmehrheit. Directorialbevollmächtigte vertreten die Directo- rialhöfe im BundeSrathe. Dem Direktorium stehen al- Hilfs behörden zur speciellen Vorbereitung des BundeSanaelegenheiten Fachmännercommissionen, gleichsam al-Bundesministerien, zur Seite. Das Direktorium übt die vollziehende Gewalt selbstän dig, daS Recht der Bundesgesetzgebung aber nur auf Beschluß des Bunde-rath-, beziehentlich der Fürstenversammlung. Es vertritt den Bund als Grsammtmacht völkerrechtlich nach Außen, für internationale Verträge ist die Genehmigung der Fürsten- Versammlungbeziehentlich de- Bunde-rath- und (soweit ste in die BundeSgefttzgebuna etnschtagen) der ^tbgeordnetmversamutz- lungnbtbig.HDas iDrrectorium beschließt über Kriegsbereitschaft lund Mobilmachung des Bundesheere-, ernennt den Bunde-- MÜdherrM ri. s. w. Im Bundesdienste trägt das Bunde-Heer schwars-roth <golvne Abzeichen. Zur Kriegserklärung de- ^BundeS, wie zur Annahme von Friedensverträgen, ist ein zu stimmender Bunde-rath-beschluß erforderlich. ^sDDrLOOMbqeordneten werden von)den Vertretungskörpern (Landtagen) der Bundesstaaten au- ihrer Mitte gewählt, jedoch von Oesterreich au- den Provinziallandtagen. Die zweiten Kammern wählen H, die ersten der Mitglieder. E- kommen auf Oesterreich und Preußen je 7b, Bayern 27, Sachsen, »Würtemberg, Hannover je 15, Baden 12, die beiden Hessen je 9, Holstein 5, Luxemburg und Nassau 4, die beiden Meck lenburg zusammen 6, Braunschweig, Weimar, Oldenburg je S, Meiningen, Koburg, Altenburg je 2 Abgeordnete, auf die übri gen je I Abgeordneter. Sie werden von jeder Landesvertretung sofort nach deren Zusammentritt auf Dauer de- Mandat- ge wählt und aller 3 Jahre im Mai nach Frankfurt einberufen. Sie haben da- Recht des Vorschlag- von Bundesgesetzen und beschließender Mitwirkung bei denselben. In Angelegenheiten der Einzelstaaten können sie indeß gemeindeutsche Maßregeln nur Vorschlägen und anempfehlen. Sie haben da- BundeS- budget zu bewilligen und da- Recht der Vorstellung und Be schwerde. Die Fürstenversammlung tritt am Schluffe jeder Abgeordnetenversammlung auf Einladung der Monarchen von Oesterreich und Preußen zusammen. Sie besteht aus den Bün- deSfürsten, den 4 Bürgermeistern der vier freien Städte und 2 Bevollmächtigten der 1806 mediatisirten Reichsfürsten. Ver tretung durch einen Prinzen de- Hause- ist ertaubt. Die Fürstenversammlung entschewet über die Beschlüsse, Beschwer den und Vorstellungen der Abgeordneten und kann über jeden für Deutschlands Wohl wichtigen Beschluß berathen. Endlich das Bunde-gericht soll bestehen au- einem Präsidenten, zwei Vicepräfidenten und zwölf BundeSrichtern, von denen O"» Richter von Oesterreich und Preußen, 1 von Baiern, 7 von den folgenden 17 Stimmen de- Bunde-rath- abwechselnd, au- deren obersten Gerichtshöfen, 8 Richter vom Direktorium und Bun- desrath, aus der Zahl der deutschen Universität--Rechtslehrer, sämmtlich auf Lebenszeit ernannt werden. Au- diesen 15 Rich tern ernennen Direciorium und BundeSrath die drei Vorsitzen den auf Lebenszeit. Sie sind unabsetzbar und dürfen nach ihrer Ernennung von keinem Bundesgliede Ehrenauszeichnungen oder Geldbezüge annehmen. Für VerfassungSstreitigkeiten wird da- ständige Richtercollegium in seiner Anwendung vermehrt durch 12 außerordentliche, von den Regierungen auf Vorschlag und aus der Mitte ihrer Ständeversammlungen ernannte Richter. DaS Bundesgericht hat auch für möglichste Gleichartigkeit ge meindeutscher Civil- und Strafgesetze zu sorgen. Die Großherzoge von Baden, Weimar und der Herzog von Koburg sollen ttnen Anttag auf direkte Wahlen zum Ab geordnetenhause beabsichtigen. '' , " . Ak In Weimar ist der StaatSminister v. Watzdorf, der ety- zige deutsche Märzminister, der mit gleicher Gesinnung noch heute im Amte ist, bei seiner Genesung von einer geftlPÄch« Krankheit durch einen solennen Fackelzug der Bürgerschaft W- glückwünscht worden. Er dankte mit der trefflichen BemerkiW: da- Regieren werde immer leichter, je mehr eS nm noch gelte, Hemmnisse zu beseitigen, im übrigen aber die tüchtige Kraft deS Volkes selbständig walten zu lassen. Auf der Durchreise durch Stuttgart erwiderte der Kaiser auf die BeqrüßungSanrede deS Bürgermeisters Sick: „Ich bin auf dem Wege, den Hoffnungen und Wünschen deS deutschen Volke- entgegenzukommen und ein Werk in Angriff zu nehmen, daS hoffentlich von gutem Erfolg begleitet sein wird. — Seien Sie von meinem guten Willen m der Sache versichert." Die Königin von England ist mit den königl. Printen und Prinzessinnen am 15. in Koburg einaettoffen und hat sich von da nach dem Lustschloß Rosenau begeben. Ihre Reise erfolgte in dem Galareisewagen de- König- der Belgier.