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10. UpM 1SKZ. Nr. »S Irntag MchsOe DochckMg -kemstadt' Anstalte». , vierteljährlich ir^stgr. zu m der Espedi. twn, N.Meißn. Nr. S, -v hgdrn . beziehen durch * aUe tgl. Post- Fn unterhaltendes Wochmbl-tt für dm Würger und Landmann. Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. Ermäßigung deS Zolltarifs etwaö Wesent- Lannover, Mc< Lauenburg) mit und is kin schon nach sechs Monaten R-guürung der Slbschifffahrtsverhältn'iffe ,m «ommer 181 schUÄ^UL . Ueberemkommen, welches in seinen Luusundzwanzigster Jahrgang, n. Luartai. ehe die Commission zur e im Sommer 1819 zu Politische »eltscha«. Deutschland. Endlich haben die berechtigten Gesammt- interessen un^es deutschen Vaterlandes einmal auf votksEth- schastlichem Gebiete einen Sieg über die widerstrebenden ^articu- laristischen Sonderinteressen, welche sich seit einer langen Reihe von Jahren mit zäher Beharrlichkeit breit gemacht, davon getragen, einen Sieg, welcher nicht allein den zunächst betheiligten Staaten, die dafür gekämpft, sondern dem Handel und Verkehr von ganz Deutschland zu Gute kommen wird. Am 4. April, dem Tage vor dem Osterfeste, ist nämlich in Hamburg das schlußprowkoll der fünften Elbschifffahrts-Revisionscommisflon von den Bevoll mächtigten sämmtlichrr Slbuferstaaten unterzeichnet und oamit die schon lange erstrebte Vereinbarung über eine Ermäßigung der Elbzölle WM Abschluß gebracht worden. Die Elbe, welche von ihrer Quelle bis zum Einfluß in das Meer 112 Meilen deutsches Gebiet durchströmt und eine der wichtigsten Verbindungs- straßen mit dem überseeischen Verkehr bildet, ist dessen ungeachtet hon jeher in der stiefmütterlichsten Weise behandelt und dergestalt mit Zöllen überlastet worden, daß die Schifffahrt trotz aller Anstrengungen, namentlich seit Entstehung der Schienenwege, nicht gedeihen tonnte, sondern mit jedem Jahr mehr und mehr verkümmerte. Zwar wurden schon auf dem Wiener Kongreß praktischen Folgen dem Grundsatz« der Wiener Congreßacte, daß der Handel durch Erleichterung der Schifffahrt ermuntert werden solle, nur ungenügend entsprach. Es ward weder für ein besseres Fahrwasser, noch für Ermäßigung deS Zolltarifs etwas Wesent liches gethan, und nur durch die rationelle und liberale Auf fassuna der vorgenannten drei oberen Elbuferstaaten wurden später einige Erleichterungen der Schifffahrt durchgesetzt. Hannover, Mecklenburg und Dänemark aber weigerten sich beharrlich, ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung zur Herabsetzung des Tarifs nachzukommen und man wirft diesen Staaten vor, daß sie seit 1821 weit über 20 Millionen Thaler vom Handel aller Rationen, ohne dazu berechtigt zu sein, erhoben haben. Die Schifffahrt hatte darunter am schwersten zu leiden; denn wenn man erwägt, daß bisher die Zölle für normalpflichtige Güter der höheren Tarisklaffe zwischen Döhmen und Hamburg mehr als daS Doppelle der Fracht überstiegen und den Schiffern die lästigsten und aufhältlichstcn Verpflichtungen bei der Zollabfertigung auf erlegt waren, so darf man sich nicht wundern, daß verschiedene Waaren auf dem großen-Umwege von Hamburg über Stettin billiger nach Magdeburg gelangten, als auf dem direkten Elb- wege, und daß-Böhmen seine Waaren von Holland auf dem Rhein und Main über Bamberg und Pilsen wohlfeiler bezog, als auf der nahegelegenen Elbe. Oesterreich, Preußen und Sachsen gingen nicht nur mit der theilweisen Aufhebung ihrer Elbzölle voran, sondern di« sächsisch« Regierung vergütete ihren Unterthanen auch noch die anhaltinischen Elbzölle; außerdem brachte nach und nach der Zollverein mehrfache Erleichterungen; eS wurden die Recognitwnsgebühren, welche jedes Schiff zu zahlen hatte, beseitigt rc. Aber bei der steigenden Concurrenz, welche die Eisenbahnen machten, vermochte trotzdem die Schifffahrt nicht aufzukommen, und nachdem di« Durchgangszölle im Zollverein aufgehoben worden, machte sich daS Drückende der noch bestehen den hohen Elbzölle erst recht fühlbar. Seit 1821 haben fünf Revisionskommissionen getagt die ersten vier in mehr als 47 Monaten l2Z offizielle Conferenzen abgehalten; aber erst bei der fünften Zusammenkunft jener Com mission, welche Mitte November 1861 erfolgt« und seitdem mehr fache Unterbrechungen erlitt, ist es den Bemühungen Oesterreichs, Sachsens, Preußens und Hamburgs gelungen, wenn auch nicht eine gänzlube Beseitigung, so doch eine sehr bedeutende Ermäßig- nng Elvzölle burchzusetzen, ein Ergebniß, welches nunmehr in der Vereinbarung vom 4. April festgestellt worden ist und nur noch der Ratification der betheiligten Regierungen bedarf, um schon vom 1. Juli 1863 an in Kraft zu treten. Dieser neuen Uebereinkunfl liegt ursprünglich ein Vorschlag Sachsens zu Grunde, wie denn überhaupt der sächsische Finanz- mlmster, Freiherr v. Friesen, durch umsichtige und sachkundige Behandlung der vorliegenden, sehr verwickelten Frage um deren befriedigende Lösung sich nach dem Urtheile Sachverständiger ganz besondere Verdienste erworben hat. Nachdem Hannover, Mecklen- und Dane^ die Ablösung des ElbzolleS gegen eine ^„ ^ ^Entschädlgmmssumme vergeblich verlangt hatten, ist demWege deS Vergleichs zu einem Einser- welches allen Jnlere^n gerecht zu werden sucht. vom 1. Jul. d. I. ab die Elbe von Beginn ihrer Böhmen bl» nach Wittenberge, an der preußisch- hannoverschen Grenze, von i«dem Zolle völlig befreit. Nur allgemeine Bestimmungen über die freie Flußschifffahrt getroffen und dieselben haben für die deutschen Bundesstaaten in Artikel >9 der Bundesacte ihren Platz gefunden; allein sie sind, mindestens in Bezug auf die Elbe, wie so manches Andere, Rechte auf dem Papier geblieben. Denn obgleich die Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Preußei» und Hamburg den besten Willen bethätigten, jenen Bestimmungen gerecht zu werden und zur Erreichung dieses Zieles erhebliche finanzielle Opfer zu bringen, so hielten doch Lannover, Mecklenburg und Dänemark (letzteres für Holstein- Lauenburg) mit einer Zähigkeit an ihren vermeintlichen Rechten fest, welche einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Uebrrall sind im Laufe der Zeit die drückenden Zollschranken gefallen; der Rhein und seine Nebenflüsse wurden auf Andringen Frank reichs von lästigen Fesseln befreit, eilt Gleiches geschah infolge de» Krimkrieges durch den Pariser Frieden (1856) mit der deutsche« Donau; der Sundzoll siel durch die Bemühungen Nordamcrika's, und zur Ablösung des Stader Zolls hat sich infolge d" Nöchigungen Englands die hannoversche Regierung endlich (1861) gegen «ne Entschädigung von fast 3 Millionen Thalern bernt finden lassen. Ueberall aber gab fremder Einfluß den Anstoß zum volkswirthschaftlichrn Fortschritt; nur di« deutschen «Er stch blieben dgmit zurück, und, selbst die unter b"den Großmächte vermochten, obgleich sie von durch die lauten Forderungen des Handelstandes lebhaft unterstützt wurden, nichts aus- Umstaatm^" egoistische Begehrlichkeit einiger Mittel- und