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Ireiiag, Sächsische DorsMmg Vre«»» Hedigirt mster DerantwortltchkeU des Verleger» T. Heinrich. /! ay dem ortent- iedeneS end einige Rechtsverhältnisse der Bundes- VS angspatente, g) jugendlicher Arbeiter, M Dres den, in der Szp-di- tion^ Gasse Str. 8, . -u haben. ir>St-r. gu Le-iehen durch alle k-l. Po^. -nftaUev. desselben: ' . tz 1. Das den Zünften und den kaufmännischen Korporationen jussehende Recht, Andere vom Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, h 2. Für den Betrieb eines Gewerbes ist eis Befähigungs nachweis nicht mehr erforderlich. Diese Bestimmung findet jedoch bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb der Aerzte, Apotheker, Hebammen, Advokaten, Notare, Seeschiffer, Seesteuerleute und Lootsen. — So weit in Betreff der Schiffer und Lootsen auf Strömen in Folge von Staatsvertra'gen besondere Anordnungen ge troffen find, behält es dabei sein Bewenden. h 3. Die Unterscheidung zwischen Stadt und Land, in Bezug auf den Gewerbebetrieb und hie Ausdehnung desselben, hört auf. — Die Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waaren wird aufgehoben. — Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe, sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- und Ver kaufslotalen, ist gestattet. ß 4. Jeder Gewerbtreibende darf Hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Ge- Em unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. 17. Juli 1868 selten und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister und Arbeitgeber unbeschränkt. h L. Der Betrieb eines Gewerbes, zu dessen Beginn nach Maß gabe der bestehenden Landesgesetze eine polizeiliche Genehmigung nicht erforditlich ist, kann fortan nur im Wege der Bundesgesetzgebung von einer solchen Genehmigung abhängig gemacht werden. § 6. Da- gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf die Bestimmungen der Landesgesetze 1) über Erfindungspatente, 2) über das Bergwesen, 3) über die Beschäftigung 4) über den Verlust der Befugnis zum Halt des Prinzen im Jahre 1866 rühmte und sodann fortfuhr: „Aber wir wissen auch, daß die letzten Ziele, denen Ew. Königs. Hoheit nachstreben, nicht in dem Ruhme liegen, der auf Schlachtfeldern gewonnen wird; wir wissen, daß Ew. König!. Hoheit in warmer Hingebung an die Bedürfnisse der Gegenwart Ihren vollen Antheil m Anspruch nehmen an der ersten gemeinsamen Arbeit der ganzen Nation, das Errungene für die Zukunst auSzubauen, und zwar so auSzubauen, daß der neue Aufschwung, daS neue Leben nicht resultatlos verkümmere, sondern zu einer segensreichen, einheitlichen und volksthümlichen Entfaltung aller der Freiheitskeime und Impulse geleitet werde, die unsere Lebensatmosphäre erfüllen/' Der Kronprinz ging in seiner Entgegnung mit keiner Silbe auf diese Sätze ein. — Graf Henckel v. Donnersmarck, Vertreter de-Beuthener Kreises im norddeutschen Reichstage, hat sein Mandat nieder gelegt und diesen Schritt folgendermaßen motivirt: „Zum Ent schluß der Mandats-Niederlegung hat mich die Ueberzeugung ge führt, daß einerseits der heutige Leiter des preußischen und nord deutschen StaatSwesens in der vorliegenden Situation unentbehr lich ist, also wir unS während der bevorstehenden Jahre de- UebergangS seiner Führung uns unbedingt fügen und von jeder entschlossenen Opposition gegen denselben Abstand nehmen müssen, andererseits ich mcht in Freude und Eifer als Volksvertreter mit- Politische Weltscha«. Deutschland. Die Organe der preußischen JunkcrMtei trösteten sich bis jetzt noch immer mit der Hoffnung, daß cs chncn gelingen werde, den Grafen Bismarck zur Verweigerung er Kontrasignatur des Rothgewerbegesetzes zu bewegen. „Bedenken > Sie, Herr Bundeskanzler," nefen sie schmerzerfüllt aus, ,,wte d > schlichte Handwerker zu Manteuffels und Ahrer Zeit stets die sichMt Stütze des Thrones gewesen ,st. Sollte er für seine Königstreue heute mit Undank belohnt werden. Auch knie letzte Hoffnung ist nunmehr geschwunden und die Herren Wagener und Genossen werden wohl endlich begreifen müssen, daß die -Wlt- geschichte auch über Loyalitäts-Fracks hinwegschreitet. Das Nothgewerbeaesetz ist vom Bundeskanzler kontrasignirt und vom Bundespräsidium bereits publicirt worden. Hier der Wortlaut führt, daß einerseits de deutschen Staatswesens lich ist, i Uebergangs seiner Führung entschlossenen Opposition ah andererseits ich mcht in Fr< , . wirken kann unter Verhältnissen, welche lediglich eine F Wicklung auf wirthschaftlichem Gebiet, nicht aber ein entschi Vo^ehen in liberalen Institutionen oder einheitlicher Gestaltung in Aussicht stellen." — Er ist für eine StaatSform allerdings kein günstige« Proanostikum, wenn sie nur auf zwei Augen gestellt ist, mit denen sie stehen und fallen kann. Doch wird die That- sache selbst Niemand in Abrede zu stellen vermögen. — Der Kron - prinz und dieKronprinzessinvon Italien trafen am 14. d. M. m Frankfurt a. M. ein, woselbst sie acht Tage zu verweilen - gedenken. Während dieses Aufenthalt» werden sie dem Könige von ! »en Verlust d« Befugnlk zum Halte« von Lehrlingen al« »18« strafserichtlichen Erkenntnisse«, b) über di« Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehrlinge anjunehme», tz) über den Betrieb öffentlicher Fähren, 7) über da« Addeckereiwesen. »?! Bundeskanzler erhobene Nachforderung von 2,700,600 Thlr. an Matrtkularbriträgen wird gegenwärtig mder grsammten norddeutschen Presse lebhaft angefochten Ziemlich allgemem ist man ,edoch der Ansicht daß dieses Vorgehen der Regierungen zwar den Keim eines Konfliktes mit dem Reichstage m sichtrage der sich aber mttHilfe verMational-Liberalen durch eine Forderung E ausgleichen lassen. — Bekanntlick Vrrißtgstrr Jahrgang Itl. «nar »al. beamten, wie dasselbe vom Reichstage beschlossen, resp. amendirt worden ist, vom BundeSrathe nicht genehmigt worden. Dieser Beschluß des BundeSratheS ist zuntckzpführea auf den vom Reichstage zum 8 2 de» gedachte« Gesetzentwurfs beschlossenen Zusatz, nach welchem persönliche Befreiungen oder Bevorzugungen der aktiven oder aus dem Dienst geschiedenen Bundesbeamten bei ihrer Heranziehung zu den Tememdeabgaben nicht stattfinden sollen; denn cS ist dieser Zusatz eben da» einzige Amendement von Bedeutung, welches vom Reichstage zu dem fraglichen Gesetzentwürfe beschlossen wurde. Die nothwendige Regulirung der Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten bleibt also vorläufig und jedenfalls bis zur nächsten Session des Reichstags noch hinausgcschoben. In Folg« dieser Lage der Dinge ist hmausgcschoben. In Folg« dieser Lage ver Dinge ist nun Seitens des Bundespräsidium» dem BundeSrathe ein« Vorlage gemacht worden, in welcher vorgeschlagen wird, die Bundes regierungen möchten sich über den gemeinsam zu befolgenden Grundsatz einiarn, daß die Heranziehung der BundtSbeamten zu direkten persönlichen Steuern allerdings ausschließlich Orte stattfinden soll, wo dieselben ihren dienstlichen Wohns Preußen. Bei der jüngst erfolgten Truppenrevifion kn der Provinz Preußen wurde dem Kronprinzen von der Stadt Danzig ein Festmahl gegeben, wobei Oberbürgermeister v. Winter die militärische Wirksamrei WWWWW«