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lgen die im Marktflecken Staaten, Luxemburg) zählt im Ganzen 38,697,344 Seelen. — In Königsberg starb am 15. d. M. der Chefpräsident desost- vr. v. Zander. — Aus Gumbinnen preußischen Tribunals, vr. v. Zander, berichtet man von Arbeiterunruhen, für das Publikum überhaupt erhebliche Nachtheile, Gefahren -der Belästigungen herbeiführen können, mußte aus gleichen Gründen und vorwiegend im Interesse der Gewerbetreibenden selbst ein förmliches Verfahren den Hauptgrundsatzen nach vor geschrieben werden. Da gleiche und gesetzlich gesicherte Be dingungen der Gründung einer Betriebsstätte zu den Erfordernissen der gewerblichen Freizügigkeit gehören, so werden auch diejenigen Staaten sich der Gemeinsamkeit anschließen müssen, welche diesen Zweig der Konzessionirung bisher in formloserer Weise handhabten. Am 27. d. M. tritt in Berlin das Zollparlament zusammen. Preußen. In neuerer Zeit soll zwischen Preußen und einzelnen thüringischen Staaten die Frage wegen Accession in Anregung gekommen sein. Die Accession ist bekanntlich die neueste Form der Annexion, wie sie Preußen bereits in Waldeck vollzogen hat. Der Fürst behält dabei seine Einkünfte und seine Souveränetät, tritt aber die Verwaltung des Landes an Preußen ab. Ob man in Berlin auf diesem Wege die Einheit Deutschlands, d. h. den deutschen Einheitsstaat nach und nach auszubilden gedenkt, wird vorerst noch abzuwarten sein. Denn sofern noch mehrere Re gierungen ein ähnliches Geschäft mit Preußen abschließen, wie Waldeck, sv möchten wir wissen, wo dann der Bundesstaat bliebe. Uebrigens wird von officiösen Blättern dieses Accessions- gelüste in Abrede gestellt, was freilich nicht viel, sagen will. Dagegen bestätigt die in Regierungskreisen gut unterrichtete „Kreuzztg.", daß die süddeutschen Staaten an das Bundesprä- fidium Anträge gerichtet haben, um die Freizügigkeit für ganz Deutschland durch besondere Verträge mit Süddeutschland herzustellen. Die stattgehabten Vorbesprechungen haben nach diesen Mittheilungen zu dem Vorschläge geführt, daß die Ver träge mit der ausdrücklichen Klausel abgeschlossen würden, daß etwaige Aenderungen, die sich für den norddeutschen Bund auf H»ein Gebiete der Freizügigkeitsgesetzgebung während der Vertrags periode als nothwendig oder wünschenswerth herausstellen sollten, ohne Weiteres und ohne Rücksicht auf die Verträge mit den süddeutschen Staaten sollen getroffen werden können. Ein Ab schluß der Angelegenheit auf dieser Grundlage kann nach der „Kreuzztg." als gesichert betrachtet werden. — Angestellte. Er mittelungen haben ergeben, daß sich seit der Herabsetzung des Briefportos auf 1 Sgr. der Briefverkehr innerhalb des norddeutschen Bundes um 4 Procent vermehrt hat. Der Verkehr zwischen Norddeutschland, Süddeutschland, Oesterreich und Luxem burg, für welchen auch der Silbergroschentarif gilt, ist um 16 Proceni gestiegen. Während früher nur 66 Prvcent der ge- sammten Korrespondenz frankirt wurde, werden jetzt 95 Procent frankirt. — Nach einer Mittheilung des königlichen statistischen Bureau ist das vorläufige Ergebniß der Volkszählung vom 3. December 1867 im norddeutschen Bunde folgendes: 1) Preußische Monarchie 23,965,198; 2) Herzogtum Lauen burg 48,567; 3) Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin 560,732; 4) Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz 99,433 ; 5) Stadt Lübeck 49,183; 6) Stadt Hamburg 306,507; 7) Stadt Bremen 111,411; 8) Großherzogthum Oldenburg 315,936; 9) Fürsten thum Schaumburg-Lippe 31,814; 10) Fürstenthum Lippe-Detmold 112,062; 11) Fürstenthum Waldeck57,509; 12) Herzogth. Braun schweig 301,966; 13) Herzogthum Anhalt 197,050; 14) Fürsten thum Reuß ä. L. 43,889; 15) Fürstenthum Reuß j. L. 88,012; Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen 68,076; 17) Fürsten thum Schwarzburg-Rudolstadt 75,149; 18) Herzogthum Sachsen- Altenburg 141,399; 19) Herzogthum Sachsen-Meiningen 181,483; 20) Herzogthum Sachsen - Koburg - Gotha 164,527 (hier liegt jedoch die Zählung von 1864 zu Grunde; die von 1867 ist noch nicht beendet); 21) Großherzogthum Sachsen-Weimar 282,165; 22) Königreich Sachsen 2,426,193; 23) Großherzogthum Hessen (nordwärts des Mains) 257,899; preußische Besatzung von Mainz und Castel 8697; im Ganzen 29,894,857. — Außerdem ergab die Zählung in den andern Zollvereinsländern: Großherzogthum Luxemburg 199,958; Großherzogthum Hessen (südwärts des Mains) 565,745; Großherzogthum Baden 1,434,699; Königreich Würtemberg 1,778,479; Königreich Baiern 4,823,606: im Ganzen 8,802,487. Der Zollverein (Nordbund, süddeutsche Schmalleninken dieser Lage stattgefunden haben. Die Tumul tuanten suchten höheren Lohn, zu erzwingen. Gegen die Rädels führer ist die Staatsanwaltschaft eingescyritten. Baiern. Der Minister des Innern hat an die Verwal tungsbeamten seines Ressorts ein Cirkular über deren Verhalten erlassen, welches gewissermaßen ein Programm des gesammten Ministeriums enthält. Es wird nach demselben von der Regie rung eine äußere Politik angestrebt,, welche die Selbständigkeit des Königreichs nach jeder Richtung aufrecht erhält. Die mit Preußen abgeschlossenen Verträge sollen auf loyale Weise erfüllt und jede undeutsche Politik soll vermieden werden. Diejenigen Beziehungen, worin das Interesse Baierns mit dem gesammten Interesse Deutschlands zusammenfällt, sollen vertragsmäßig ge ordnet werden, um Baiern vor jeder unheilvollen Jsolirung zu bewahren. — Auch die liberale Mittelpartei hat jetzt ihr Pro gramm aufgestellt, in welchem es u. A. heißt: Der gegenwärtige Zustand Deutschlands gilt der Partei als Uebergangsstadium zu einem definitiven Zustande, und als solchen bezeichnet sie eine die nationalen Interessen sichernde Einigung zwischen Süddeutschland und Norddeutschland, sowie eine möglichst innige Allianz mit Oesterreich als Ergänzung. Der Eintritt Baierns in den nord deutschen Bund erscheint nicht zweckmäßig, vielmehr muß, bei einer endlichen Umgestaltung Deutschlands, die Erhaltung der Selbständigkeit Baierns angestrebt werden, insoweit dadurch die - Gesammtinteressen nicht geschädigt werden. Das Programm schließt mit . dem Versprechen, dem jetzigen bairischen Ministerium in dessen Thätigkeit nach den bisher sestgehaltenen Grundsätzen, die Unterstützung der Partei zu gewähren; dieselbe müsse aber auch dringend verlangen, daß die Solidarität zwischen ihr und dem Mimsterium sich bewähre. Baden. Der Erzbischof von Freiburg, Herrmann von Vicari, ist am 14. April an einer Lungenentzündung gestorben. BÄürfniß voller Einheitlichkeit der Gesetzgebung in allen Details in den Hintergrund. .Die Frage, ob eme Charaktereigenschaft vorhanden ist, läßt sich nicht im Voraus für alle Zeiten beant worten und muß deshalb in einem Einzelstaate, wie in einem Bundesstaate in jedem Falle geprüft werden, wo Jemand ein solches Gewerbe betreiben will, gleichviel, ob er dasselbe bereits an einem andern Orte betrieben hat, oder nicht. Hier kann also die gewerbliche Freizügigkeit in ihrem vollen Umfange nicht zur Anwendung kommen. Andererseits kann aber auch aus Rücksicht auf die Sicherheits- und Sittenpolizei auf die Prüfung der sittlichen Zuverlässigkeit bei einer gewissen, wenn auch auf das engste Maß zu beschränkenden Anzahl von Gewerben nicht verzichtet werden. Jndeß Ist die Frage, ob bei diesen Gewerben eine Prüfung der sittlichen Zuverlässigkeit unerläßlich, bei ver schiedenem Stande der gewerblichen- und Kultur-Entwickelung, der Volksdichtigkeit und vorwiegenden Beschäftigung oder Neigung der Bevölkerung, endlich bei verschiedenem Stande der sonstigen Gesetzgebung verschieden zu beantworten. Es konnte daher bei der Mehrzahl dieser Gewerbe die Konzessionsfreiheit, wo sie gesetzlich bestand, erhalten bleiben. Dagegen war es im Interesse der Freizügigkeit wie der Gewerbefreihett unbedingt nothwendig, die Gewerbe bestimmt zu bezeichnen, wo eine Prüfung der sitt lichen Zuverlässigkeit zulässig ist, ferner das Verfahren der Konzessionsentziehung im Interesse der Sicherung des Nahrungsstandes der Gewerbetreibenden den Hauptgrundsätzen nach zu regeln. Bei einigen dieser Gewerbe faßt der Entwurf eine Konzessionsentziehung nur auf Grund oder als Folge eines gerichtlichen Straferkenntnisses unter bestimmten objektiven Vorbedingungen in's Auge. Wo die Möglichkeit der Konzessions entziehung im Verwaltungswege unerläßlich ist, ordnet er eine kollegialische Entscheidung und einen gesicherten Jnstanzenzug an. Im Interesse möglichster Einschränkung des Konzessions- «esens sind Versicherungsagenten, Kommissionäre und Konzipi enten von dem Erforderniß der polizeilichen Genehmigung befreit. Auch bei der Konzessionirung solcher Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebstätte für die Besitzer oder Bewohner benachbarter Grundstücke oder