Volltext Seite (XML)
Bezugsbedingungen: vt, ..vorfzetmng" erschein« jeden Wochentag Mchmttiag» d Uhr mit dem Datum d«, folgenden Tage, Di« vezu,»gebühr beträgt 1^0 Mart Mneljährlich oder bv psg. für jeden Monat. Di» ^»orfzettung" ist zu beziehen durch dt« katferltchen Poftanitalien, di« Landdrirfträger und durch «ftr» Voten. Sei freier Lieferung in» hau» erhebt die Polt noch di« 2ust«llung»g«bühr von 4S pfg. ltlegramm-Kdr.: vorszeitung vrerden. M. 187. 67. Jahrgang. Dresden, Sonntag, den 13. ttugust 1905. Anzeigen-Preise: Vie ^nfttaltig. 2^le l» Pf^ unter 4V pfg Knzeioen-Unnahm« erfolgt dt, mma^ ,2 Uhr —*Mnnahm^lt«llen ^i^: Uns« Leichäftrstell«, Nein« Metftner «aff« Ur. t. Znoalidendan», kaasenst ch. L. Doud« 8r Lo. in t ch tlohl tn t<«isel»dors: k broda. Dtto Ditirich in k Leubnttz-Neuoftra, tmll Lrtmm in vre»d«n.l0ölfnttz, Zr^drtch <leu^« tn LoNebaud«, Dtto ltunath in Lotta, Ma, Zeurich in Loschmttz. Telephon: Dresden, Nr. 3916. Anzeiger für Stadt und Land mit der Beilage: „Illustriertes Sonntags-Blatt" Amtsblatt für dieNgl.NmtshauptmannschastenVrezde^AWadt und Dresden-Neustadt, für das Ügl. Amtsgericht Dresden, die Agl. Forstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinden lvberlößnitz und Nadebeul. ) Ugo Mitch ler t»tt> itriUrndort Nuao Nollau tn Üadeb« Das dteueste. Dre streikenden Färbereiarbeiter in Meerane hielten am Freitag eine Versammlung ab, in der der zwischen den Arbeitgebern und Arbeiter- vertrelern vereinbarte Lohntanf angenommen wurde. Die Arbeit wird nächsten Montag wieder ausgenommen. Damit dürfte der Lohnkampf in der sächsischen Färberei und Weberei beendet fein. Der preußische Landwirtschaftsminister von Pod- birlski lehnt es ab, die russische Grenze zur Erhöhung der Schweineeinfuhr zu öffnen. Die aufständisch gewordenen Eingeborenen in Deulsch-Ostafrika beginnen bereits, sich wieder zu zerstreuen. König Eduard von England trifft am 15. d. M. zum Besuche Kaiser Franz Josefs in Ischl ein. Minister Witte erklärte, Japans Forde rungen seien nicht so hoch, daß sie den Fortgang der Verhandlungen ausschlössen Im Petersburger Arbeiterviertel am Nar- water ist eine Hungersnot ausgebrochen, von der mehr als 301)00 Menschen betroffen worden sind. Eine Mahnung an die Landwirte. Die Benutzung der durch das Gesetz vom 13. Juli 1899 gegebenen Ätöglichkeit, für den Fall des Alters und der Invalidität sich zu versichern, oder die bis herige Zwangsversicherung fortzuseben, ist für die kleineren Landwirte von der größten Wichtigkeit, zumal diese öffentliche Alters- und Jnvaliden-Versicherung erheblich billiger ist als die Versicherung bei privaten Ver- sicherungs-Gesellschaften, besonders auch billiger als die sogenannte Vvlksversicherung verschiedener Lebensver sicherungs-Gesellschaften. Die freiwillige Versicherung ist in landwirtschaftlichen Kreisen bis jetzt nur wenig in Aufnahme gekommen. Es mnß dies um so mehr be dauert werden, als durch diese Einrichtung es den Be sitzern der kleinen und zahlreicher mittlerer Landwirt schaftsbetriebe ermöglicht wird, mit sehr geringen Opfern sich selbst und ihren Familien Vorteile zu verschaffen, indem sie unter Umständen für das vorgerückte Alter und für den Fall der gänzlichen oder teilweisen Er werbsunfähigkeit infolge von Krankheit, Unfällen usw. die Anwartschaft auf eine nicht zu unterschätzende Rente erwerben. Die Anwartschaft gestattet es ihnen auch, bei Lebzeiten das Besitztum einem ihrer Kinder zu über tragen, ohne gezwungen zu sein, sich zur Sicherstellung ihres Alters Auszüge in einer Höhe auszubedingen, welche erfahrungsgemäß häufig außer Verhältnis zum Ertrage der überlassenen Besitzung steht und Grund zu Zwietracht zwischen Eltern und Kindern abgibt. Die freiwillige Versicherung kann geschehen ent weder in Form der Selbstversicherung (§ 14 Absatz 1 des Jnvalidenversicherungsgesetzes) öder der Weiter versicherung (ß 14 Absatz 2 des Invalidenversicherungs gesetzes). 1. Zum Eintritt in die Selbstversicherüng sind im Alter von 16 Jahren bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres — Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt — berechtigt: a) ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahres einkommens alle landwirtschaftlichen Betriebsunter nehmer männlichen und weiblichen Geschlechts, ledigen, verehelichten oder verwitweten Standes, die nicht regel mäßig mehr als zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, b) Söhne und Töchter und sonstige An- ! verwandte von landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern, I die zwar in dem Betriebe mit tätig sind, aber der Ber- sicherungspflicht nicht unterliegen, weil ihr Arbeits verdienst nicht in einem Barlohn, sondern lediglich im freien Unterhalte besteht, o) wie vom Reichs-Ver sicherungsamt anerkannt, auch die Ehefrau eines unter ») erwähnten landwirtschaftlichen Betriebsunternehmers, wenn sie in dem ehemännlichen Betriebe durch Ver- riHtunb angemessener Arbeiten neben dem Ehemanne j mit tätig ist. Der Eintritt in die Selbstversicherung ist zwar nur vor Vollendung des 40. Lebensjahres zulässig; wer aber die Selbstversicherung vor diesem Zeitpunkte begonnen hat, kann darin natürlich auch nach dem 40. Lebensjahre verbleiben. Scheidet ein Selbstver- sicherter aus dem Verhältnisse, durch welches er die Berechtigung zur Selbstversicherung erlangt hat. aus (z. B. em Gutsbesitzer lebt nach Verkauf seines Gutes als Privatmann oder ein Gutsbesitzer nimmt zu seinen regelmäßig beschäftigten zwei Dienstboten noch einen dritten an), so ist er befugt, die Selbstversicherung fort- zusetzen oder, falls die Anwartschaft aus dem bisherigen Versicherungsverhältnisse erloschen war, zu erneuern. Man beachte jedoch hierbei, daß die zum Zwecke der Fortsetzung der Selbstversicherüng entrichteten Beiträge auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann in Anrechnung kommen, wenn mindestens einhundert Bei träge auf Grund des Rechts zur Selbstversicherung ge leistet worden sind. 2. Zur Weiterversicherung ist berechtigt, wer aus eineni die Versicherungspflicht begründeten Verhältnisse ausscheidet, und zwar ohne Rücksicht auf Alter, Stand, Art der Beschäftigung, Höhe des Einkommens, Zahl der beschäftigten versicherungspflichtigen Lohnarbeiter. (Z. B. für das als Knecht oder Magd auf einem Rittergute beschäftigt gewesene Kind eines Gutsbesitzers sind mehrere Jahre hindurch Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht entrichtet worden. Uebernimmt nun der ehemalige Knecht später das väterliche Gut oder privatisiert er oder heiratet die ehemalige Magd, so kann das bisherige Versicherung-Verhältnis freiwillig fortgesetzt und die erloschene Anwartschaft erneuert werden.) Selbstverständlich ist die Weiterversicherung dann unzulässig, wenn die betreffende Person bereits erwerbsunfähig ist oder wenn sie sich die früher ge zahlten Pflichtbeiträge hat erstatten lassen. Liegen die Voraussetzungen für die Weiterversicherung vor, so bietet dies rücksichtlich der Wartezeit und Erhaltung der An wartschaft einige unten noch zu erwähnende Vorteile gegenüber der Selbstversicherung. Die Selbstversicherung, ihre Fortsetzung und Erneuerung, sowie die Weiter versicherung geschehen in beliebiger Lohnklasse unter Verwendung einfacher Marken (die Doppelmarken sind seit Ende 1899 weggefallcn) und können in doppelter Weise vorqenommen werden, nämlich entweder so, daß die sich versichernde Person die Beitragsmarken selbst bei der Post kauft, in die Ouittungskarte einklebt und dort entwertet, vder daß sie sich bei einer hierzu bereiten Hebestelle (z. B. Orts- oder Betriebskrankenkasse, Ge meindekrankenversicherung) anmeldet und dann an diese die Beiträge entrichtet. Im ersteren Falle liegen Aus stellung, Umtausch usw. der Quittungskartcn der Ge meindebehörde als solcher, im letzteren Falle der Hebe stelle ob. Politische Weltschau. Deutsches Reick. Das Kaiserpaar unter nahm gestern in Wilhelmshöhe einen längeren Spazierritt. Aus Anlaß der Anwesenheit des Kaisers in Wilhelmshöhe traf dort der französische Gesandte Bihourd zu mehrtägigem Aufenthalt ein. Im preußischen Landwirtschaftsmuseum zu Berlin traten gestern die Vorsitzenden der Land wirtschaftskammern zusammen, um ihre Ansichten über die Steigerung der Fleischpreise und die weitere Preisbildung, die Frage der Preisnotieruim auf den öffentlichen Schlachtviehmärkten, sowie die Bekämpfung der Viehseuchen mit dem Minister auszutauschen. Seitens des Ministeriums wohnten Vertreter diesen Verhandlungen bei. Die Beratung nahm einen ein gehenden Charakter an und wird sicherlich zur Klärung der Fleischuotfrage beitragen. Der deutsche Gewerbe- und Handwerks kammertag in Köln faßte gestern noch folgenden Be schluß: Der Kammertag wolle im Anschluß an die Beschlußfassung über den von der Gewerbekammer in Hamburg vorgelegten Gesetzentwurf betreffend der Be- vorrechtung der Meistertitels zum Ausdruck bringen, daß er an dem auf dem Handwerkskammertage in Lübeck vorgenommenen Gesetzentwürfe betreffend den Schutz des Gesellentitels und die obligatorische Gesellenprüfung festhält und seine baldige Gesetzwerdung wünscht. Ferner beschäftigte sich der Kammertag mit dem Ausbau der freiwilligen Invalidität-Versicherung für selbständige Handwerker, Konsumvereinswesen und anderem. Hierauf wurde der Kammertag geschlossen. Ueber die Unruhen an den Matumbi-Bergen in Deutsch-Ostafrika liegt folgendes Telegramm des Gouverneurs, Grafen v. Goetzen, vor: Wie Major Johannes meldet, zerstreuen sich die Aufständischen. Nach seiner Annahme wird die Angelegenheit binnen kurzem beigelegt sein. Die Araber und sonstigen Ein geborenen sind gegen die aufsässigen Bergbewohner und auf unserer Seite. Verwundet wurde diesseits nur em Askari. Wie es scheint, ist die Veranlassung zu den Unruhen in Zauberei und reichlichem Biergenuß infolge der guten Ernte zu suchen. Oesterreick-Ungarn. Nach einer Meldung aus Ischl trifft König Eduard am 16. August zum Besuch des Kaisers Franz Josef in Ischl em. Rußland. Gestern haben die Hafenarbeiter in Riga in vollem Umfang die Arbeit wieder ausgenommen. England. Das Parlament ist gestern ver tagt worden. Bei dieser Gelegenheit hielt der König eine Rede, in der er seine Befriedigung über den Besuch des Königs von Spanien aussprach; der Besuch würde ohne Zweifel dazu dienen, die feit so langer Zeit bereits bestehenden herzlichen Beziehungen zwischen Eng land und Spanien noch inniger zu gestalten. Dank der Vermittelung des Präsidenten Roosevelt, fuhr der König fort, sind die russische und die japanische Re gierung in Verhandlungen eingetreten, deren Endzweck es ist, dem beklagenswerten Streite, der im fernen Osten noch immer seinen Fortgang nimmt, ein Ende zu machen. Es ist meine feste Hoffnung, daß sie zu einem dauernden und für beide Teile ehrenvollen Frieden führen werden. Tie Signatarmächte der Konvention von Madrid vom Jahre 1880 sind durch den Sultan von Marokko eingeladen worden, an einer Konferenz teilzunehmen, deren Endzweck es ist, die besten Mittel zur Einführung der notwendigsten Reformen in jenem Lande zu erwägen. Die Grundlagen einer solchen Konferenz werden noch beraten. Die Trennung von Schweden und Norwegen steht augenscheinlich bevor; ich habe das Vertrauen, daß durch Anwendung weiser Mäßigung auf jeder Seite eine Regelung erreicht werden wird, die für beide Teile annehmbar und von solcher Natur ist, daß es meiner Regierung möglich sein wird, mit dem Volk der skandinavischen Halbinsel dieselben freundlichen Beziehungen zu pflegen wie bisher. — Die Lage in Mazedonien und auf Kreta gibt immer noch Anlaß zu bedenklichen Befürchtungen und erfordert fortgesetzt die Aufmerksamkeit meiner Regierung und der der anderen beteiligten Mächte. — Der König von Italien hat in der Barotsefrage einen Schiedsspruch abgegeben; eine Regelung der Angelegenheit ist dadurch erzielt. — Ich habe mit Freuden die Aufforderung des König- von Italien.angenommen, Vertreter zu der Konferenz für die Errichtung eines internationalen landwirtschaftlichen Instituts zu entsenden, und ich hoffe, daß dieses für die Landwirte zu Haus und draußen von Nutzen sein wird. Meine Regierung hat in herzlicher Weise das Anerbieten Kanadas angenommen, die administrative und finanzielle Verantwortung für die Verteidigungs fähigkeit der beiden Häfen Halifax und Esquimault zu übernehmen. Die Uebertragung wird in allernächster Zeit stattfinden. Gemäß den ini Anfang dieser Session ausgesprochenen Erwartungen haben wir Transvaal die Einsetzung einer Volksvertretung gewährt, die durch geführt werden soll, sobald die nötigen Maßnahmen zur Abhaltung der Wahlen beendet worden sind. Mit dem Emir von Afghanistan ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Indien und Afghanistan während der Lebenszeit des Emirs sichert. Die Rede schließt mit einem Rückblick auf die von dem Parlament in der letzten Tagung ge leisteten Arbeit. Marokko. Alle Handelsstraßen zwischen den marokkanischen Seehäfen und der Stadt Marokko sind wegen eines allgemeinen Aufstandes der um Marokko herum wohnenden Stämme stark gefähr det. Mehrere Karawanen wurden geplündert. Aus Dresden und Umgegend. Dresden, 12. August Wetterbericht teS Königl. meteorolog. Instituts Dresden. Prognose für den 13. August. Wetter: Unsicher. Temperatur: Normal. Windursprung: Nordwest. Barometer: Mittel.