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ZäcWche vorszeitung Bezugsbedingungen: „vorf^ttu»«- «r(ch«t»t j«»«» Woche»««, «achmtttag» » Uhr mit dem Datum de» feienden lag«». VU vezug»gebühr beträgt IM Mart - ^ertrljährUch oder b« pfg. für >«de« Mooat. vt« ^vorf^itung- ist zu beziehen durch dt« latferlichen -Z» «aftanstalten, dt, Landbriesträger und durch ' ef»eLeien. Lei freier Lieferung in, hau» erheb« . v»st »och di« SujteUung»gebühr von «d pfg. in- f.. — » Äh-ramm-Adr.: vorszeitung Vierden. Anzeiger für Stadt und Land mit der Beilage: „Illustrierter Sonntags-Blatt" Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt, für das Ngl. Amtsgericht Dresden, die Rgl. Zorstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinden Doerloßnitz und Nadebeul. Anzeigen-Preise: Vie riuspaltig. Seit» Ib Vf«.. iutt«r .«n,«sa»dt- «o pfg. knzeig^l-kinnahm« erfolql bi» mittag» 12 Uhr. — M»»ahm«stelle» itnb: U»i«r« <b«sthLP»stell«, Nein« Mechner Last« Nr. 4, Snvaltdendant, kaastnft«t» Si Vogler Nud. Most«, L. L. Vaud« 6» ta. in Leipzig, Frankfurt «. M.: « Uohlinli«»«l»dor,; KuOoML»l«rt»ttStzIch«». broda, Otto Vnn,ü> in Nettzendorf, hu^> Dpch t» Leubnitz Neuostra, tmilllollau in Nadebeul,Nud. Grimm in Vr«»den>Wölfnitz, Friedrich <leuch«tt t» ilostebaud«. Otto tiunath t» Lotta. Max Zeurich tu Loschwttz. Telephon: Vrerden, Nr. 2916. Nr. 156. Dresden, Sonnabend, den 8. Juli 1905. 67. Jahrgang. Da- -teuere. Der Reichskanzler hat an den Fürsten Radolin in Paris einen Erlaß wegen der JauröS-Angelegen- heit gerichtet. Jaurös soll aufgefordert werden, seinen Berliner Besuch zu unterlassen. Ein Artikel des Pester »Lloyd* deutet darauf hin, daß das Kabinett Fejervary demnächst durch ein Kabinett Andrassy oderDaranyi abzrelöst werden soll. Die Tschechen haben im österreichischen Abge- ordnetenhause gegen die Beratung des Handelsvertrages eine neue Obstruktion begonnen, indem sie am Donnerstag 700 DringlichkeitSanträge einbrachten. Auf das Stationsschiff des russischen Botschafters ist von türkischer Seite bei Konstantinopel ein blinder Schuß abgegeben worden; zwischen Amerika und der Türkei ist ein Konflikt wegen der Ver haftung eines Dragomans ausgebrochen. Das Rebellenschiff „Fürst Potemkin" hat in Theodosia Proviant und Kohlen verlangt. Andern falls werde es Theodosia bombardieren. Die Stadt ist von den Bewohnern bereits verlassen worden. Der Kaiser von Japan hat am Donnerstag den japanischen Bevollmächtigten zu den Friedens verhandlungen in Washington, Baron Komura, in Abschiedsaudienz empfangen. Die Gesandtschaft reist am Sonnabend von Tokio ab. Das neue Dresdener Stadtverordneten- Wahlrecht. (Nachdruck verboten.» Nun ist es da, das neue Wahlrecht für die Dresdener Stadtverordneten-Bersammlung, um das seit Monaten so heiß und erbittert gekämpft und gestritten worden ist; am gestrigen Donnerstag abend hat das Stadtverordneten-Kollegium nach zwei stündiger Debatte sich mit 32 gegen 3l Stimmen für das vom Rate empfohlene Berufsklassen - Wahlrecht ausgesprochen und dieses somit zu dem Gesetz erhoben, das zukünftig für die Wahlen zur Stadtverordneten-Bersammlung maß gebend ist. Ob es das richtige ist, ob es die Wünsche und Hoffnungen aller Bürger erfüllen wird, läßt sich heute auch nicht annähernd beurteilen; das muß viel mehr die Erfahrung ergeben, nachdem das Gesetz in Kraft getreten sein wird. Soviel ist jedoch schon heute sicher: dieses Wahlrecht verhindert ganz bestimmt das Eindringen einer großen Zahl von Sozialdemokraten in das Stadtverordneten-Kollegium, was unter dem gegen wärtigen Wahlsysteme nicht nur möglich war, sondern schon für die nächsten Wahlen geradezu befürchtet wurde. Daß ein solches Eindringen durch das neue Wahlrecht nun gänzlick ausgeschlossen ist, da- muß alle Ordnungsliebende mit besonderer Genugtuung erfüllen, denn das Stadtparlament darf nicht den Tummelplatz für leidenschaftliche politische Kämpfe abgeben, sondern muß vielmehr die Stätte bilden, wo lediglich über das Wohl und Wehe unserer Residenzstadt und seiner Bürger zu beraten und zu beschließen ist. Aus der Abstimmung ergibt sich, daß die Minderheit eine sehr große ist und zwar so groß, daß die Ratsvorlage beinahe gefallen wäre. In diesem Falle war es aber immerhin fraglich, ob der Antrag der Minderheit, der den vr. Kimmbiegelschen Wahlvorschlag vertrat, Gesetz geworden wäre, zumal von RatSseite schon von vorn herein die Erklärung abgegeben wurde, daß der Rat sich einstimmig für seine Vorlage entschieden hätte und keinesfalls dem anderen Anträge zustimmen würde. Mit dem Fall der Ratsvorlage rechneten augenscheinlich schon die Sozialdemokraten, die fast tagtäglich scharf gegen diese Vorlage zu Felde gezogen waren und nicht versäumt hatten, für den gestrigen Abend eine nach Hunderten zählende Schar von Genossen als Zuschauer auftubieten. Indessen vermochten die Tribünen eine solche Menge natürlich bei weitem nicht auftunehmen, und so sah sich die Königliche und Städtische Polizei genötigt, die Besucher vom Hofe des Stadthauses auf die LandhauSstraße zu verweisen, wo die Leute aller Ermahnungen ungeachtet bis in die späten Abendstunden hinein ausharrten, um über die Entscheidung im Saale sich unterrichten zu lassen. Dort hatte nach der Ab stimmung ein leider unerkannt gebliebener Besucher die Frechheit begangen, von der Tribüne herab eine Stink bombe in den Saal zu werfen, so daß dieser einige Zeit hindurch mit einem penetranten Gerüche erfüllt war. Man konnte dem Herrn Vorsteher Justizrat vr. Stöckel nur zustimmen, als er unter Bezugnahme darauf erklärte, solche Gemeinheiten ließen die Stadtverordneten unberührt. Ueber den Gang der Debatte sei kurz folgendes erwähnt: Herr Vorsteher Justizrat vr. Stöckel leitete dieselbe mit einer längeren Ansprache ein, in welcher er die bekannten Gründe nochmals darlegte, die zu der Abänderung des bisherigen Wahlrechts geführt hätten, im weiteren die vorliegende Ratsvorlage eingehend besprach und erhobenen Angriffen gegenüber in Schutz nahm. Man dürfe im Stadtverordnetensaale keine Prinzipienreiterei treiben, sondern müsse seine Pflicht und Schuldigkeit tun. Nach ihm sprach Herr vr. Krum- biegel, der den von ihm in Gemeinschaft mit politischen Freunden entworfenen und seit der letzten Sitzung mit kleinen Abänderungen versehenen bekannten Wahlrechts- Entwurf vertrat und schließlich um dessen Annahme bat, unbekümmert um die Einwendungen des Herrn Oberbürgermeisters, der eine DiSpensationSerteilung durch die Regierung und auch die Zustimmung des Rates dazu als ausgeschlossen halte. Herr Stadw. Kaufmann Ahl- helm verteidigte gleichfalls den Antrag der Minderheit und erklärte alsdann eine von ihm als Zwischenruf gebrauchte Bemerkung über die Wandelbarkeit des Rates. Wenn der Herr Vorsteher die Ratsmitglieder als ehren werte Männer bezeichnet habe, so sei er in der Lage, dies auch von den Stadtverordneten sagen zu können. Herr Oberbürgermeister Beutler wandte sich darauf gegen den Krumbieaelschen Wahlrechts-Entwurf, ebenso Herr Buchbinder-Obermeister Unrasch, während Herr Ahl Helm denselben erneut verteidigte, ebenso wie die Herren vr. Krumbieael und Direktor Glöß. Herr Vizevorsteher Or. Häckel gab im Laufe der Debatte die Erklärung ab, daß er nach längerem Gewissens kampfe sich für eine Stimmenthaltung entschieden habe, worauf Herr Oberbürgermeister Beutler ant wortete, daß es ihm ferngelegen hätte, die persönliche Ehrenhaftigkeit des Herrn Häckel anzuzweifeln. Nach weiteren längeren Auseinandersetzungen, und nach den Schlußworten der Referenten gelangte man zur Ab stimmung und zwar zunächst über die Ratsvorlaqe. In namentlicher Abstimmung erklärten sich für die Vorlage, wie schon bemerkt, 32 Stadtverordnete und dagegen 31. Für die Vorlage stimmten die Herren: Anger, Anger mann II, Battmann, Bautzmann, Beyer, Butze, Frank, Gottschalk, Kliemchen, Kotte, Krauße, Kunath, Müller U, Müller v. Berneck, Neuschild, Nowack, Oehler, Opitz, Plettner, Scheffler, Schiffner, Schubert!, Schümichen, Schulze, Schumann, Schuricht, Stöckel, Stuckarl, Thümmler, Unrasch, Viehweger und Wiedner, dagegen stimmten die Herren: Ahlhelm, Berthold, Blüttmer, Christoph, Dornauer, Dreßler, England, Gärtner, Glöß, Graupner, Ärützner, Hantke, Hörisch, Hopf, Köhler, Kohlmann, Kretzschmar, Krumbieael, Laube, Liebig, Möhring, Müller 1, Palitzsch, Rothenbucher, Sack, Schlechte, Schmidt, Schubert U, Simmgen, Striegler und Wendschuch. Herr Vr. Häckel enthielt sich der Stimme und der anwesende Herr Flockemann hatte inzwischen den Saal verlassen. Da die Ratsvorlage somit an genommen war, fielen die übrigen Anträge von selbst. Ein vereinzeltes Bravorufen nach Feststellung der Ab stimmung ward vom Vorsteher energisch zurückgewiesen. In dem neuen Wahlgesetz zur Etadt- verordneten-Versammlung sind u. a. folgende Bestimmungen enthalten: Die Zahl der Stadtverordneten wird auf 84 festgesetzt. Denselben werden Ersatzmänner beigegeben. Die Zahl der mit Wohnhäusern, im Ge- memdebezitte anMigen Stadtverordneten hat ebenso wie die Zahl der unansässigen Stadtverordneten 42 zu betragen. Die Stadtverordneten werden auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Aller 2 Jahre ist ein Drittel sowohl der ansässigen wie der unansässtgen Stadtverordneten durch Neuwahl ru ersetzen. Für die Wahlen bilden die hier stimmberechtigten Bürger 4 Ab teilungen, und zwar gehören an der Abteilung die jenigen, welche keinerlei Beruf auSüben oder keiner der 3 anderen Abteilungen zugehören (Rentner, Pensionäre usw ), der Abteilung 6 gehören an die Arbeiter und die Ge werbsgehilfen, soweit sie nach 8 1 Absatz 1 des In- validenversicherunasgesetzes vom 13. Juli 1899 der Versicherungspflicht unterliegen, sowie Lohn- und Akkord arbeiter und diejenigen Personen im öffentlichen und Privatdienste, auf welche die Bestimmungen m 8 30 der Rev Städteordnung nicht Anwendung leiden, der Abteilung 6 die im Dienste befindlichen öffentlichen und nicht öffentlichen Beamten und Angestellten, die Geist lichen, die Lehrer an öffentlichen oder nicht öffentlichen Lehranstalten, welche ru ihrer Errichtung der Ge nehmigung der Königlichen Ministerien des Innern oder des Kultus und öffentlichen Unterrichts bedürfen, die Rechtsanwälte, die approbierten Aerzte, die Künstler. Als Beamte oder Angestellte sind jedenfalls diejenigen Personen anzusehen, auf welche die Bestimmungen in H 30 der Rev. Städteordnung Anwendung finden, sowie ferner die in einem Ehrenamte befindlichen Personen dann, wenn sie für letzteres eidlich in Pflicht genommen und einem gesetzlich geordneten Dienststrafverfahren unterstellt sind. Der Abteilung v gehören an die selbständigen Handel- und Gewerbetreibenden einschließ lich der Selbständigen in Gärtnerei und Landwirtschaft. In jeder Abteilung bilden diejenigen Bürger, welche bei Aufstellung der Wahlliste bereits länger als 10 Jahre im Besitze des Bürgerrechtes sind, die I. und die übrigen Bürger die II. Klasse. Die Zeitdauer des Bürgerrechtes- ist vom Tage des Abschlusses der Wahlliste rückwärts zu berechnen; dabei ist dieser Tag mitzurechnen, der Tag zur Verpflichtung zum Bürger nicht mitzurechnen Ist einem Gemeindemitgliede das Bürgerrecht gemäß 8 17 Ziffer o der Rev. Städteordnung erteilt worden, so ist auf seinen Antrag bei Berechnung der Alters abteilungen auch diejenige Zeit einzurechnen, in der es sich in der früheren Stadtgemeinde im ununterbrochenen Besitze des Bürgerrechtes befunden hat. Bei den künftig gemäß der erwähnten Gesetzesbestimmung zu verpflichten den Bürgern hat das auch ohne Antrag zu geschehen. Uebt ein Bürger zur Zeit der Aufstellung der Wahlliste mehrere Berufe aus, deren Angehörige verschiedenen Abteilungen zugewiesen sind, so wird er in diejenige Wahlabteilung eingereiht, die seiner wesentlichsten Berufstätigkeit ent spricht. Zweifel und Streitigkeiten über Zugehörigkeit zu den verschiedenen Abteilungen oder Wahlklassen ent scheidet der Rat nach Gehör des Wahlausschusses <8 17)- Für jede Klasse einer Abteilung und für jeden Wahlbezirk ist eine besondere Wahlliste aufzustellen. In diesen Wahllisten werden die Stimmberechtigten nach der alphabetischen Reihenfolge der Straßen, inner halb der letzteren nach der Nummernfolge der Häuser und innerhalb der Häuser in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe ihres Standes oder Gewerbe- namentlich aufgeführt. Den Namen der ansässigen und der nicht wählbaren Stimmberechtigten ist ein bezüglicher Ver wett beizufügen. Die Wahllisten der für die Stadt teile links und rechts der Elbe gebildeten Wahlbezirke sind an den vom Rate zu bestimmenden innerhalb der bezeichneten Stadtteil« gelegenen Stellen öffentlich aus zulegen. Zeit und Ott der Auslegung ist im Amts blatte bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist innerhalb der Auslegungsfrist zweimal zu wiederholen. In ihr sind die Stimmberechtigten auf die Vorschriften in 8 al und 8 52 der Rev. Städteordnung hinzuweisen. — Denjenigen Bürgern und früheren Gemeindemit gliedern der einverleibtcn Vororte, die das Bürgerrecht m einem der einverleibten Vororte besessen oder sich im ersten Jahre nach der Einverleibung zum Erwerbe des Bürgerrechtes gemeldet haben, können auf ihren Antrag die vollen Jahre des Bürgerrechtes oder der Gemeinde mitgliedschaft zur Erfüllung der nach 8 5 Absatz 3 er forderlichen 10 Jahre angerechnet werden, in deuen sie vor der Einverleibung das Bürgerrecht eines der Vor orte oder ohne Unterbrechung die Stimmberechtigung zur Wahl von Gemeindeausschußpersonen in einem der Vororte besessen haben und im übrigen zum Erwerbe des Bürgerrechtes berechtigt gewesen sem würden, k. U. politische Weltschau. Deutsches Reich. Der Kaiser unternahm gestern früh einen Spaziergang im Walde bei Loverodde. Um 10*/« Uhr fuhr die „Hohenzollern* mit dem Kaiser an Bord südwärts. Der Kaiser hat auf ein Begrüßungs telegramm der in München tagenden deutschen Land- wirtschaftsgesellschaft mit herzlichem Danke geantwortet. Prinz Titel-Friedrich von Preußen begeht heute Freitag seinen 22. Geburtstag.