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Seite 5 Amtliche WekcrnnLmcrchungen Gr. 1111 das das das geschätzt, W_ tt nur e und r, als lnd die stem in des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund- insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein- Firma Brand e sind in ist lenden -rgeht, wird seine n, in keinen hinge wohl. ) Tat aber, ißheit, gt ist. a das ie ihre ersten. geschätzt, Dobritz wenn t man l man Basier : spült avaS" ceters »rmen Krage Geld- e Er. ^rank- habe, r der Bord noiS' ötzlich wüd, d) e) statt, nems e des eia. imtea l fest- i Zu- daß seinem ll im n Be- r der lmten it ge- Solks- st zu- m za eiten, ional- ht die Union kann gische Bor hlüffe t tat- Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 9,1 Ar groß und auf 60000 M. geschätzt, besteht aus Eckhaus mit Gärtchen und liegt in Tolkewitz, Ecke Seidnitzer und Laube gaster Straße. Die- Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 71.) Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke find, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 11. Mai 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des BersteigerungSerlöses dem Ansprüche des Gläubiger- und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 6. Juni 1905. 1 2a. 27 05 Nr 4 Königliches Amtsgericht, Abt. HI. Als IV. Gemeindeältester für Radebeul ist Herr Klempnermeister Albert Stock daselbst gewählt und in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannfchaft Dresden-Reustadt, am 31. Mai 1905. 737 HI.von Traushaar. Gesamtkosten 10 645 000 M. 10 400 000 „ 9 700 000 „ 9000 000 „ 9000 000 „ 7 775000 „ 6000 000 „ 5158 000 „ 5000 000 „ s73j Folgende im Grundbuche für Klein-Dobritz auf den Namen Friedrich Gustav Kauerhoff eingetragenen Baustellengrundstücke sollen ui« 2«. lull I!>0» an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden: „Sächsische Dorfzeitung." - 8 Juni 1905 Der auf- a hwe- elöft dem hing j ein rna- eige. Eauea ldische retev- »erten e. Wegesperrung Der von Weisiig nach Schullwitz bez. Schönfeld führende Kommunikations weg wird in der Flur Weißig wegen Ausführung eines Massenschuttes 1A br» ./nrrr .L. für den öffentlichen Fährverkehr gesperrt. Letzterer wird über Gönnsdorf bez. Roffendorf verwiesen. Zuwiderhandlungen werden nach ß 1 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, bis zu 30 M. bestraft. Weißig, am 5. Juni 1905. LMaxe, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern dm III. Nachtrag zum Regulativ der Sparkaffe zu Lenden vom 23. Februar 1898 genehmigt hat, wird bekannt gegeben, daß dieser Nachtrag mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft tritt. Außerdem liegt derselbe 14 Tage lang im hiesigen Sparkasienlokale zur Einsichtnahme aus. Lenken, am 2. Juni 1905. Iker hleiueinöevorstnnst. Dittrich. Aweiter sächsischer Truppen Uebung«, platz. (Fortsetzung.) UI. Begründete Herr Generalmajor Sachse in den ersten Äbschnitten seines Vortrages die Notwendigkeit 1. vormittags 10 Uhr: , .—dem Flurbuche 8 Ar groß, auf 6000 M. geschätzt, umfassend das Flurstück Nr. 70 a des Flurbuchs für Dobritz und in Dobritz ' der Fortsetzung der Prohliser Straße gelegen) vormittags 10'/4 Uhr: dem Flurbuche 3,4 Ar groß, auf 2380 M. Vom russisch-japanischen Kriege. Eine hohe Persönlichkeit, die dieser Tage am Zarenhofe in Zarskoje Selo weilte, erklärt, die dortige Stimmung anläßlich des furchtbaren Unglückes in der Koreastraße sei naturgemäß tteftraurig, doch herrschte nicht einen Moment Zweifel darüber, was nun zu tun sei. Der Krieg wird unter allen Umständen fortgesetzt. Irgendwelche Friedensgedanken sind auch nicht einen Moment aufgekommen, im Gegenteil! Der zu beschaffen sind. Der Petersburger Korrespondent des „TempS" will aus sicherer Quelle erfahren haben, daß die ein mütigen Anstrengungen der Minister auf den Frieden gerichtet sind und daß letztere einen baldigen Erfolg ihren Bemühungen erhoffen. Nach einer Meldung des „Daily Telegraph" aus Tokio betragen die Gefamtverluste der Russen in der Seeschlacht in der Koreastraße 18 600 Mann, davon 14000 getötet oder ertrunken und 4600 Mann gefangen. Ein großer Teil der Gefangenen soll an verschiedenen bösartigen Krankheiten leiden. DaS „ReuterscheBureau* erfährt, die japanische Regierung habe bisher keine Friedensbedin- Pferdevormufterullg. Zufolge ergangener Anordnung findet IS «Lnns et S eine Vormusterung sämtlicher Pferde in der Gemeinde Radebeul mit Einschluß der vorm. Gemeinde Serkowitz statt. Die Pferde sind an diesem Tage vormittags 8 Uhr zuzuführen und auf dem Hinteren Teile der Gartenstraße (am Gasthofe zur Krone) nach Anweisung der Polizeiorgane auf zustellen. Ausgeschlossen von der Pferdevormusterung bleiben nur: a) die unter 4 Jahre alten Pferde; die Hengste; die Stuten, welche z. Z. entweder hochtragend sind — d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben (Deckschein ist der Vorführungsliste bei hochtragenden Stuten beizufügen); die Vollblutsluten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt find, auf Antrag des Besitzers; e) die Pferde, welche auf beiden Augen blind find; f) die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten; x) die Pferde, welche z. Z. wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen (diese find im nächsten Jahre vorzuführen); k) die Pferde, welche bei einer früheren in den bett. Ortschaften abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden find; i) die Pferde, welche unter l^o Meter Bandmaß haben. Hingegen sind diejenigen Pferde, welche bei der vorjährigen Musterung nur als vor übergehend kriegsunbrauchbar bezeichnet worden find und alle seit der letzten Musterung neu hinzugekommenen Pferde, soweit dieselben nicht anderweit aus gesetzlichen Gründen befreit sind, gleichfalls vorzu führen. Wenn Befreiung von der Vorführung in Anspruch genommen wird, ist vorher hier Anzeige zu erstatten. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig und voll ständig vorführen lassen, werden gemäß tz 27 des Kriegsleistungsgesetzes bestraft. Radebeul, am 3. Juni 1905. Iker 4»em«i»üevor«1»nü. Werner. Ausschulung betreffend. Die Landgemeinde Gtttersee ist nach Maßgabe der zwischen ihr und der Landgemeinde Coschütz getroffenen Vereinbarung vom 22. April 1905 zur Begründung eines eigenen Schulwesens in Gittersee am 1. Mai 1905 auS dem Schulverbande Coschütz mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts ausgeschieden. Königliche Bezirksschulinspektion Dresden II, am 30. Mai 1905. I. A.: l)r. Streit. Fink, nr? gungen irgendwelcher Art aufgestellt. Von wohl- der Beschaffung eines zweiten sächsischen Truvpen- unterrichteter Seite werde hervorgehoben, daß die hier- Uebungsplatzes, so beschäftigte er sich in dem letzten Teile mit der Kostenfrage. In welchen Grenzen sich die Kosten solcher Plätze bewegen, darüber gibt nachstehende Tabelle ganz interessante Aufschlüsse. Truppen-Uebungsplatz Döberitz Zeithain Lockstedt (Altona) . . Neuhammer (Schlesien) Bitsch Posten LamSdorf (Neiße) . . Elsenborn (Koblenz). . Gruppe (Danzig). . . Alten-Grabow (Magdeburg) 4 745 000 „ Es ist bekannt, daß Zeithain, sowohl was den forst fiskalischen Teil, als auch die hinzugeschlagenen Fluren anlangt, nicht eben erstklassiger Boden und Bestand gewesen sind; Wenn trotzdem die Erwerbungskosten so hohe waren, so beweist dies nur, daß die Verhältnisse in Sachsen eben anders liegen wie anderwärts. ES kann also nicht Wunder nehmen, daß in anderer Gegend SachsenS, die in höherem Kulturzustand steht, auch höhere Preise angelegt werden müssen, und es kann verlangt werden, daß die Faktoren im Reiche sich über im Umlauf befindlichen Gerüchte den seitens wohlmeinender Privatleute unternommenen Versuchen, den Frieden herbeizuführen, entspringen. Diese Vor schläge würden, wenn sie vor die Kriegführenden ge bracht würden, lediglich zu Mißverständnissen führen und auf diese Weise die Erreichung des erstrebten Zieles vereiteln und eine gegenteilige Wirkung er zeugen. Zar hofft fest auf den Sieg zu Lande, sollten auch noch Auf eine Anfrage des Gouverneurs von Manila, Jahre dazu erforderlich sein. Der Krieg beansprucht . Wright, wurde an diesem ein Telegramm geschickt, in jährlich 300 bis 350 Millionen Rubel, die allemal noch dem Präsident Roosevelt darauf besteht, daß die Vor schrift, nach der Schiffen einer kriegführenden Macht nur gestattet ist, bis 24 Stunden sich in einem neutralen Hafen aufzuhalten, genau innegehalten wird und daß die russischen Schiffe innerhalb dieser Frist nur soviel Kohlen und Lebensmittel einnehmen, als zur Erreichung deS nächsten Hafens erforderlich sind. !63s Das im Grundbuche für Leutewitz Blatt 151 auf die Namen der Baugewerken Ernst Otto Berger und Ewald Otto Schlechte als Gesellschafter zu ungeteilter Hand eingetragene Grundstück soll am Alttveoel», stea 2« IVSS, vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, l, Zimmer 69, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 12,5 Ar groß, ist auf 7500 M. geschätzt, besteht aus brachliegendem Feld, führt die Flurbuchsnummer 38 und liegt an der neu erbauten Straße k in Leutcwitz. Die Einsicht der Mitteilungen stück betreffenden Nachweisungen, (Zimmer 71.) Rechte auf Befriedigung aus ttagung des am 16. Mai 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 3. Juni 1905. 12a. 31/05. Nr. 3. Königliches Amtsgericht, Abt. III. Grundstück Blatt 38, nach an der Residenzsttaße in 2. Grundstück Blatt 39, nach umfassend das Flurstück Nr. 70 b des Flurbuchs für Dobritz und in an der Residenzsttaße gelegen; 3. vormittags 10'/, Uhr: Grundstück Blatt 44, nach dem Flurbuche 13^ Ar groß, auf 8970 M. umfassend das Flurstück Nr. 70 x des Flurbuchs für Dobritz und in Dobritz an der Prohliser Straße gelegen. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 129) Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein wägung der am 14. April 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerke aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 6. Juni 1905. 4 2ü. 62/05. Nr. 2. Königliches Amtsgericht, Abt. III. s7lj Das im Grundbuche für Tolkewitz Blatt 151 auf den Namen des Steinmetzen Hermann Louis Brauer eingetragene Grundstück soll am MIttrrovI», Sei» 26. ^nll Itkvs, vormittags «/.1v Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, l, Zimmer 69, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden.