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ZiWsche vorszeitung Bezugsbedingungen: p« ^rszeUung- «richeint j«»«« w«ch«»ta, ^chmtttag» b Uhr mit b«m Datum d«, folgenden Di« S«iug»g«diU>r betrSgl lL» Marl ^«eteljthrlich od«r t>0 pfg. für jeden Monat. Di« ,ü»rtzettung" ist zu deziehen durch di« kaiserlichen sMmrftalten, di« LanddrieflrSger und durch ^«re vote» Sei freier Lieferung in, Hau, erheb« poßl noch di« »ufttllung^edühr von 4» pfg. felr-ramm-Kdr.: vorszeitung Dresden. Anzeiger für Stadt und Land mit der Vellage: „Illustriertes Zoyntags-Blatt" Amtsblatt für dieNgl. NmtshauptinannschastsnDresden-Nltstadt und Dresden-Neustadt, für das Ngl. Nmtsgericht Dresden, die tigl. Forstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinden Gberlößnitz und Nadebeul. rinzeigen-Preise: Di« «tnspaUtg« 2«tl« lL pfg^ unt«r „tingrsandt" «0 pfg ttnzrigkn.Knnah»« «rfolgt di« mittag >2 Uhr. — tinnahinelt«ll«n find: Unfe» ch.lch.iftrfi«N«, Nein« Meißner >/ail« Nr. «, 3noalid«nüank, kaafirnstei« 8< Doaler, Nud. Mo»«, L. L. Daub« 8- ko. in Leipzia, Frankfurt a M. ; « Uohlintl«N«I^ori; Kuav Müchl«rin liützsch«. broda, Dtto Din, uh in krttzrndorf, ljugo Mvtd tu Le :I »itz Ueuosrra. tmil Nollau in !iadeb-ul. id» Lrimni in Drr«d«n.lvSlfnttz, Friedrich !len»eri tu LoN«daud«, Neinh. wotth« tu Morttzdur». Otto tiunath tu Lotta. Ma, Feurich »n lofchmitz. Telephon: Dresden, Nr. 39l 6. llr. 123. Dresden, Sonntag, den 28. Mai 1905. 67. Jahrgang. bet einem Umsätze von Über alle Klassen um je 500000 M. Von da sollen 1 2 3 4 5 6 20 21 22 M. 1500« 0 200 000 250000 300 000 400 000 500 000 2 900000 3 200000 3500000 M. 200 400 600 900 1 200 2100 52000 58 000 64000 « bi« « Zweigg^Sfti 150 300 450 ' 675 900 1 500 39 000 43 500 48 0,0 Steuersatz beim Halten von r di» s d,»:chentlich 1 bi» 8 über 8 r bi»)» Zweiggeschäften 100 LOO 300 450 600 1000 26 000 29 000 32 000 »er der russischen Frei sten. Von der baltischen Flotte M. 100 000 bi« 150000 . 200000 . LH 000 „ 300 000 „ 4"0 000 , 2600000 „ 2 900 000 „ . 3200000 . Von da steigen alle Klassen um je 500 00 1 M. die Steuer beträgt bei l bis 3 beziehentlich 2 bis 3 des Jahresumsatzes der Umsatz während der Zeit des Bestehens deS Geschäfts zum Anhalte genommen." Für die Berechnung der Warenhaussteuer ist schließlich noch folgende, vom Rate in den Entwurf der Stadtverord neten eingeschobene Bestimmung von Bedeutung: „Wird in einem Kleinhandelsbetriebe in der Hauptsache eine einzige Warenaattung vertrieben, so kann nach dem Ermessen des Rates von der Zurechnung anderer in .Waren umsatzes, mit dem die vorangehende Klasse entngt. gattungen zu einer "der unterschiedenen Gruppen ab- Gegenübcr den in dem Entwürfe der Stadtverordneten gesehen werden, wenn die letztgedachten Waren zur festgelegten Steuersätzen bedeutet die Ratsvorlage eine Verwendung beim Verbrauche der in der Hauptsache > vertriebenen Waren bestimmt und geeignet sind und der in ihnen erzielte Umsatz nicht mehr als ein Zehntel deS in dem Betriebe erzielten Gesamtumsatzes beträgt." Die Dresdener Umsatz- und Waren- hauSfteuer. Der Rat zu Dresden hat, wie schon kurz erwähnt, in seiner letzten Sitzung einen dritten, abermals ab geänderten Entwurf der städtischen Umsatz- und Waren haussteuer genehmigt. Nach diesem Entwürfe, der von den Beschlüssen der Stadtverordneten vom Mai vorigen Jahres in mehreren Punkten abweicht und noch der Zustimmung des Stadtverordneten - Kollegiums bedarf, soll die neue Steuer erhoben werden entweder als Umsatzsteuer von denjenigen Steuerpflichtigen, welche ein Geschäft halten oder welche neben der hiesigen Warenerzeugungsstelle in Dresden ein Kleinhandels geschäft unterhalten, sobald der Jahresumsatz 300 000 M. übersteigt, oder als Zweiggeschästssteuer von den jenigen Steuerpflichtigen, welche neben der auswärtigen Warenerzeugungsstelle oder dem auswärtigen Haupt geschäft ein oder mehrere Kleinhandelsgeschäfte, oder welche neben der hiesigen Warenerzeugungsstelle oder dem hiesigen Hauptgeschäfte zwei oder mehrere Zweig geschäfte unterhalten, sobald der Jahresumsatz IM 000 M. übersteigt, wobei die in dem hiesigen Hauptgeschäfte und in den Zweiggeschäften erzielten Umsätze zusammen- zurechnen sind. Die Warenhaussteuer soll von denjenigen Steuerpflichtigen erhoben werden, die in den soeben bezeichneten Geschäften, die der Umsatz- und Zweiygeschäftssteuer unterliegen, Kleinhandel mit mehr als einer der im Entwurf unterschiedenen Warengruppen betreiben. Die Unterscheidung dieser Warengruppen ist dieselbe wie in dem Entwürfe der Stadtverordneten und sieht folgende Einteilung vor: 1. Material- und Kolonial waren, Eß- und Trinkwaren und Genußmittel, Tabak und Tabakfabrikate jauch Rauchgeräte), Apotheker- und Farbwaren, Borstenwaren und Pinsel, Drogen und Parfümerien; 2. Herren-, Frauen- und Kinderbekleidung, Schuhwaren aller Art, Kürschner-Erzeugnisse, Peluvaren, Hüte, Mützen, sowie die dazu gehörenden Stoffe; 3. Wäsche, Bett- und Weißwaren, Putz-, Schnitt- und Modewaren, Posamentier- und Tapisserie-Erzeugnisse, Garne und Zwirne, Stick-, Strick- und Häkelwaren; 4 Sattler- und Tapezierwaren, Möbel, Möbelstoffe, Teppiche, Tapeten, Wachs- und Ledertuche, Linoleum; 5. Haus-, Küchen- und Garten-Gerätschaften, Oefen, GlaS-, Porzellan-, Steingut- und Tonwaren, Beleuchtungsgegenstände und Beleuchtungsstoffe; 6. Gold-, Silber, und sonstige Juwelierwaren, Kunst- und Luxuswaren, Spiel-, Kurz- und Galanteriewaren, Papp-, Papier- und Schreib waren, Bücher und Musikalien, musikalische Instrumente; 7. Eisen- und Stahlwaren, Waffen, Fahrräder, Fahr-, Reit- und Jagdgeräte, Sportartikel, optische, Physische und medizinische Instrumente und Apparate. Das dterreste. Könitz Friedrich August nahm gestern abend die Huldigung der Dresdener Bürgerschaft entgegen und verweilte bis nach 11 Uhr im Rathause. Tas Kaiserpaar ist, von Wiesbaden kommend, heute früh in Berlin wieder angekommen. Prinz Friedrich Leopold von Preußen ist von Peking aus in Werchne Minsk, östlich des Baikal- Sees eingetroffen und hat auf der sibirischen Bahn leine Reise nach Osten fortgesetzt. Das preußische Abgeordnetenhaus hat am Freitag in dritter Lesung' endgültig die Berg gesetznovelle gemäß einem Kompromißantrage des Zentrums, der Nationalliberalen, der Freikonservativen, der die Einrichtung obligatorischer Arbeiterausschüsse, die in geheimer Wahl zu wählen sind, sowie die Ab schaffung des Nullens verfügt, angenommen. Der Magistrat von Wien hat auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses ein Schächtverbot erlassen, das am 1. Juni in Kraft tritt Der König von Schweden hat gestern die Regierung wieder übernommen. An der Mündung des Wusungflusses vor Schang hai sind sieben Kreu willigenflotte eingetro fehlen sonst alle Nachrichten. Das Kabel Schanghai Tschifu ist unterbrochen. Politische Weltsckau. Deutsches Reich. Die Kaiserlichen Maje stäten haben gestern abend 8 Uhr in Wiesbaden mittels Sonderzugs die Rückreise nach Berlin bezw Potsdam angetreten. Eine nach vielen Tausenden rählende Menschenmenge brachte den Majestäten auf der Fahrt durch die Straßen stürmische Abschieds ovationen dar. Unter den Hurrarufen der Menge setzte sich der Zug in Bewegung. Der Deutsche Kronprinz traf gestern nachmittag '/^5 Uhr, von Berlin kommend, in Schwerin ein, um den dortigen Abschiedsfeierlichkeiten für die Herzogin Cecilie, seine Braut, beizuwohnen. Prinz Heinrich von Preußen hat sich gestern mittag zur Teilnahme an der Hauptversammlung des Deutschen Flottenvereins nach Stuttgart begeben. Die französische Gesandtschaft zur Hochzeit des Kronprinzen wird am 1. Juni abreisen. Auf Befehl des Kaisers wird der Pariser Militär-Attache v. Hugo die Gesandtschaft nach Berlin geleiten. Ein Salonwagen wird sie an der deutschen Grenze er warten. Wie die „Germ.- ans durchaus zuverlässiger Quelle erfährt, wird sich auf Anordnung des Papstes eine eigene Gesandtschaft von Rom nach Berlin begeben, um dem Kaiserlichen Hose die Glückwünsche des Papstes zur Hochzeit des Kronprinzen darzubringen. Der Reichstagsabgeordnete Götz von Olenhusen, der welfische Vertreter des Reichstagswahlkreises Göttingen- Münden, Hospitant des Zentrums, wurde unlängst vom Papste in halbstündiger Audienz empfangen. Pius X. hat, wie aus Rom gemeldet wird, seine Befriedigung darüber ausgedrückt, daß er auch einen protestantischen Anhänger der Zentrumspartei begrüßen könne, und sich ferner nach der politischen Lage in Deutschland eingehend erkundigt. Herrn von Olenhusen scheint es nach Hert- lingschen Lorbeeren zu gelüsten. Im preußischen Abgeordnetenhause führte Reichskanzler Graf Bülow gestern über die Berggesetz novelle u. a. folgendes aus: „Wenn ich die dritte Lesung der Berggesetznovelle mit einigen Worten einleiten möchte, so ist es nicht meine Absicht, nochmals auf alle Konter- versen einzugehen, die in der ersten und zweiten Lesung eingehend behandelt worden sind. Es handelt sich in dieser schwierigen Materie deS Ausgleichs von Unter nehmer- und Arbeiterinteresien, von Großkapital und Lohnarbeit im einzelnen um manche Zweckmäßigkeits fragen, hinsichtlich deren man verschiedener Meinung sein kann, über die man streiten kann. Einige der vom Hause und von der Kommission vorgenommenen Ver änderungen erscheinen als Verbesserungen, anderen kann die Staatsregierung schließlich auch zustimmen. Aber die von der Kommission vorgenommenen Aenderunaen in der Frage der Arbeiterausschüsse sind der Königlichen Staatsregierung nicht annehmbar; sie stellen den ver söhnlichen und reformatorischen Zweck der Vorlage in Frage" (Bewegung.) Vom Deutschen Flottenvereine. Zu Ehren der in Stuttgart versammelten Mitglieder des Deut schen Flottenoereins fand im Königlichen Schlosse eine Tafel statt, bei welcher König Wilhelm nach Begrüßung der Mitglieder folgenden Trinkspruch ausbrachte: „Ich bin doch so lebhaft wie einer überzeugt, daß eine starke Wehr zur See eine unausbleibliche Notwendigkeit für unser Vaterland ist. Wie sehr der Kaiser von den- seloen Anschauungen durchdrungen ist, von dem festen Bewußtsein, daß ohne eine tatkräftige Flotte eS undenk bar ist, unsere Stellung im Kreise der Mächte zu be- und I Zweiggeschäften 1, bei 4 bis 6 Zweiggeschäften 1',, bei mehr als 6 Zweiggeschäften 2 Prozent desjenigen Umsatzes, mit dem die vorangehende Klasse endigt. In dem Entwürfe der Stadtverordneten war folgende Klasseneinteilung und Steuerfeststellung vorgesehen: Steuersatz beim Halten von steigen und die Steuer 2 Prozenr desjenigen Umsatzes betragen, mit welchem die vorhergehende Klasse endigt. Bei der Warenhaussteuer soll der Satz nach dem Ratsentwurf für diejenigen Steuerpflichtigen, welche mit zwei oder drei Warengruppen Kleinhandel betteiben, das Doppelte der für die Umsatzsteuer vorgesehenen Steuersätze betragen, für diejenigen, die mit vier oder fünf Warengruppen Kleinhandel treiben, das Dreifache, bei sechs oder sieben Warengrupven das Vierfache. Die Stadtverordneten hatten beschlossen, daß die Steuersätze für die gemäß ihres Entwurfes Warenhaussteuerpflichtigen, welche mit zwei der in ihrem Entwürfe unterschiedenen Warengruppen Kleinhandel betreiben, das Anderthalb fache und für die mit mehr als zwei der unterschiedenen Warenaruppen Kleinhandel betreiben, das Doppelte der Umsatzsteuersätze betragen sollen. Ter Begriff des Umsatzes ist in dem neuen Entwürfe noch schärfer präzisiert worden und soll nun mehr folgende Fassung erhalten: „Umsatz im Sinne dieser Ordnung ist die gesamte Summe aller Geld- oder Wertbettäge, welche innerhalb des der Veranlagung un mittelbar vorausaeganaenen Kalenderjahres in einem Geschäfte durch Verkauf, Tausch oder sonstige Abgabe von Waren erzielt worden ist, gleichviel ob diese Beträte innerhalb dieses Kalenderjahres bezahlt, aut- geschneben oder sonstwie ausgeglichen worden sind. Dividende, Rabatt und ähnliche Vergünstigungen, wo runter jedoch die im Handel allgemein üblichen Abzüge (Skonto und dergleichen) nicht fallen, sind bei Be rechnung des steuerpflichtigen Umsatzes nicht zu kürzen. Erfolgt der Verkauf zum Selbstkostenpreise oder zu einem niedrigeren Preise als dem Selbstkostenpreise, so können dem JahreSerlöse noch 10 vom Hundert seines Bettages hinzugeschlagen werden. Besteht ein Geschäft noch nicht ein Jahr lang, so wird für die Berechnung Die Steuersätze für die Umsatzsteuer sind nach dem RatSentwurfe folgende: In der 1. Klasse wird bei einem Umsätze von 3-400 000'M. ein jährlicher Satz von 300 Mark erhoben, bei 4—500 5)00 Mark 500 Mark, 5- 600 000 M. 740 M., 6—700 000 M. 1020 M usw. bis zur 18. Klasse, die bei einem Umsatz von 3 200 000 bis 3 500 000 M. einen Steuersatz von 16 000 M. vorsieht. Von da ab steigen die Klaffen um je 500 000 Ermessen des Rates "von der Zurechnung anderer i Mark und die Steuer beträgt '/« Prozent desjenigen demselben Betriebe zum Verkauf gelangender Waren gesehen werden, wenn Verwendung beim Ver ganz erhebliche Verminderung der Steuer, durchschnitt lich etwa um die Hälfte ; sollten doch nach den Stadt verordneten in der 1. Klasse (bei gleichem Umsätze) 700 M., in der zweiten 1000, in der dritten 1500 M. Steuer erhoben werden. Auch sollte die Steuer bei den nach 18 folgenden Klassen nicht V,, sondern 1 Prozent des Umsatzes betragen, mit dem die vorangehende Klaffe endigt. Auch bei der Zweiggeschäftssteuer werden die Steuersätze in dem RatSentwurfe wesentlich herabgesetzt. Sie sollen betragen: «lafie tn bei einem Umsatz von 2 bi« s 1 bi» 6 über 6 IklaN« 1 über M. M. 100000 di« 150000 M 300 Zn»,«tze>ck.-ii.-n M. M. 600 1000 2 . 1 0000 , 200 000 450 900 1 500 3 . 200000 „ 300000 1000 1600 2 400 4 , 300 000 „ 400 000 1600 2 50.' 3 700 5 . 400 000 „ 500 000 2 2M 3 400 5 000 6 „ 500000 „ 600000 3 000 4500 6 500 20 „ 2900 000 . 3 200 000 58000 58 000 58 000 21 „ 3 200000 „ 3500000 64 000 64000 64 000