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Sette 5 AmMche Bekanntmachungen rmd gestattet. (21j B. md fl«) s19^ Braune. > Dörfer« )W macht Baueru- mmende« utierten- neu Ab- d bekannt nach dem Tunghas April be- ' Richtuar ritgsschan- kammer eheimer an und e Kreuzer ien. Der lben Be er beiden Unruhen leinkrat die In Sprache« n 3M der Lin aus dem der Auf- nS ver- enbahu- besser». a»pt i» !age er- en Mel sachsen- GoeaS «ollerrr*. Prinzen, und die er Um- rpfarrrr l clegraph" scheu Re- inS üder- US 5))NY- rpfer, dte vorbeige- russischen London ze von zu den mgSjahr cn. im «»U» LE» In dem Konkur3v erfahren über daa Vermögen des Kaukmanng und Ägarren- Kündler8 lllernburck ^uzxu»»1 LsekIIIe, kier, soll mit 6enekmigung des Königl. ^mt8geriekts und dea 6lüubiger-^u88eku8S6s die 8eblussvert«IIi»i»x stattünden. kaut de8 auk der Oerieklssekreiberei des König!. ^mtsgeriekts kier, Kolkringer idtrktsse I, wimmer 76, ausliegenden Verreioknisses werden niekt- bevorreoktigte Forderungen in ttöke von II. 74,307.48 kerüeksiektigt. biaek- dem die bevorrechtigten Forderungen beriektigt und an die niektdevorreoktigten OlLubiger 20 o/„ akseklügliek verteilt morden sind, beträgt die V«IIuux« noek A. 038.20, wovon das noeb testLusetrende Honorar des OILubigeraussebusses noek ru Kursen ist. Dresden, den 18. Hpril 1905. ^Ikrvü O»»»I«r, Konkursverwalter. ««» LS ^F«r vormittags ?30 Uhr. In» ISustboke «n Ailvckerseckllt» oder Carlo I Selbst An- D >d Raffaels I n, der mich» klare, ent-1 : Undine — I mir mein' I )as alles a I »t? Natür- I vaS seinem I al, soll aber » rsunken im I ioir; möchte I bestes Bild I ontiert mir, I ine" hatte, I mtschied für I r ihr auf', er Roulette voraus ohne ren weihen tfingern de» sch. wie auf chlagend, — Iller Augen üstern unter werden, — irakel!" Der Plan über die (Errichtung einer oberirdischen Lelegraphenkinie in Bannewitz liegt bei dem Postamt in Gitter fee aus. DreSden-A., 18. April 190b. Kaiserliche Ober-Postdirektiou I. V.: Gräper. Schäden durch freiliegende Hauben betr. Zur Zeit der jetzigen Frühjahrsbestellung richten freifliegende Tauben in Gärten und auf Feldern großen Schaden an. Unter Hinweis auf die nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Besitzer der Tiere treffende Schadenersatzpflicht richten wir an die Besitzer der Tauben hierdurch das Ersuchen, diese wenigstens in der jetzigen Zeit möglichst eingesperrt zu halten. Radebeul und Dbeelöstnitz am 17. April 1905. VI« t»«m«Ii»ckevori»tKnüe. Werner. Hörning. „Sächsische Dorfzeitung." - 21. April 1905 «Rs» .4, E» renet HL«, ^er/rr e^ vorm. 8 Uhr. In I »ubexust, <A»«tbok ,,8tuüt , Bekanntmachung. Dienstag, den 28. April, bis mit Dienstag, den 2. Mai. findet im hiesigen Orte das Kehren der Schornsteine statt, wovon die Herren Grundstücks besitzer rc. hierdurch in Kenntnis gesetzt werden. Cossebaude, den 18. April 1905. Vor El«u»«Ii»ck»voivt»i»ü. Reinhardt. Bekanntmachung. Die auf das Jahr 1904 abgelegte Feuerlöschkaffenrechnung der Gemeinde Cossebaude ist geprüft wordxn. In Gemäßheit von 8 69, Absatz 3, der Revidierten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 liegt diese Rechnung vom 22. April er. ab 4 Wochen lang während der Expeditionszeit zur Einsicht aller Gemeindemitglieder im hiesigen Gemeindeamte (Registratur) öffentlich aus. Cossebaude, am 15. April 1905. t»en»eli»ck«v»r«t»i»ck. Reinhardt. Da- im Grundbuche für Niederlötzuitz Blatt 470 auf den Namen der Laura Emilie verehel. Schiffet geb. Schütze in Dresden eingetragene Grundstück soll am H8. 4u«»l 1008, vormittags s Uhr. an der Gerichtsstelle, Lochringer Straße 1, I, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück* ist nach dem Flurbuche 8Z Ar groß und auf 33,720 M. geschätzt. Es besteht aus einem Haupt- und Ntbenwohngebäude mit Berkaufsladen sowie Brett schuppen, Garten und Hofraum und liegt in Riederlötznttz, Dresdner Stratze 36. Das Grundstück ist teilweise dauernd zum Betriebe einer Bäckerei eingerichtet. Das als Zubehör in Frage kommende Bäckerei-Inventar ist auf 383 M. 15 Pf. bewertet. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere "der Schätzungen, ist jedem (Zimmer 72.) Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit tragung des am 21. Februar 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 17. April 1905. 6 2a 103/04 Nr 6. Königliches Amtsgericht, Abt. III Freitag, den 28. April 1003, vormittags 9'r Uhr, soll bei dem Proviantamt Dresden im vorderen Körnerhofe eine Partie Roggenkleie usw., an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Königliches Proviantamt. Gemeindevorstanbswahl. Herr Magnus Edwin Arnold in Tolkewitz ist anderweit und zwar auf Lebens zeit zum Gemeindevorstand für Tolkewitz gewählt und hier in Pflicht genommen worden. < „ Königliche AmtShauptmannfchaft Dresden-Reustadt, am 18. April 1905. 691III. von Craushaar. Gr. Bekanntmachung. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgänzungSsteuer- Einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäß- heil der Bestimmung in 8 46 des Einkommensteuergesetzes und 8 28 des Ergänzungs steuergesetzes alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Lteuetzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mit teilung des GinfchätzungSergebniffes sich bei der hiesigen OrtSsteuer- einnahme zu melden. Lenden, am 17. April 1905. Der hiomolnckovoratnack Dittrich. Aushebung. Die Aushebung der im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Dresden-Neu stadt gemusterten und aufhältlichen gestellungspflichtigen Mannschaften findet LH. ITNtss SK vorm. 8 Uhr, li» ILNtnseUsnhrockn, Aot«I „Kulu»b»cb»r Hok", 1.. L., L. rsn«F vorm. '/.8 Uhr, In I »nx^hrUc lc, Hvtol „lLvrbuus", in aus- >er einer ern der »bei über iz uube- Vororte lilitär i» nommev. Revolver Nach der Wehrordnung sind Militärpflichtige oder deren Angehörige berechtigt, noch m AushebungStermine Anträge auf Zurückstellung rzichentlich Befreiung von der Aus- Hebung wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse zu stellen, jedoch nur, dafern die laanlassung der Reklamation erst nach beendigtem Musteruugsgeschäst entstanden ist. Diese Reklamationen müssen durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung die »ttsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, oder durch Stellung von Zeugen und «irr Umständen auch von Sachverständigen sofort begründet werden. Diejenigen Personen, deren Erwerbs, und AufstchtSunfähigkeit zur Begründung der Reklamation behauptet wird, haben im Aushebungstermine mit zu erscheinen. Die aushebungspflichtigen Mannschaften haben zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen jeden Wechsel ihres Aufenthalts der stammrollenführenden Behörde — sowohl des bisherigen als auch des neuen Aufenthaltsortes — unverzüglich anzu- tagen. Die vorgenannten Behörden sind gehalten, die ihnen zugehcnden Ordres den Gestellungspflichtigen sofort auszuhändigen, über Zu- und Abgänge der letzteren zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zü 15 Mark für jeden einzelnen Fall sofort llnzeige anher zu erstatten und zwar bet Zugängen unter Einreichung voll ständig auSgefüllrer Stammrollenauszüge und der Losungsscheine. Die zur Aushebung gelangenden Militärpflichtigen haben in reinlichem Zustande «d pünktlich zu erscheinen, auch den Losungsschetn und den ihnen noch zugehenden Ge- ßrllungsbefehl bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark, welche im Unein- lringlichkeitsfalle in 1 Tag Haft umgewandelt wird, mit zu bringen. j Dresden, am 18. April 1905. AivilVorsitzender der Ersatz Kommission des AuShebuugS- bezirks Dresden-Altstadt st s14j Krug von Nidda. Oeffentliche Sitzung deS BezirkS-AuSschuffeS der unterzeichneten König- lichen Amtshauptmannschaft findet L8 FAOS, vormittags 10 Uhr, im amtshauptmannschaftlichen Sitzungszimmer hier (Kanzleigäßchen) statt. Königliche Amtshauptmannschast Dresden-Altstadt, am 17. April 1905. (15) Krug von Nidda. statt. Militärpflichtige oder deren Angehörige sind berechtigt, noch im Aushebungstermin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst in Berücksichtigung häus licher oder gewerblicher Verhältnisse zu stellen, jedoch nur dann, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäft entstanden ist. Solche Reklamationen müssen durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung die ortsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, oder durch Stellung von Zeugen oder Sachverständigen begründet werden. Personen, deren Erwerbs- und AufstchtSunfähigkeit zur Be gründung einer Reklamation behauptet wird, haben im Aushebungs termin mit zu erscheinen oder über ihren Gesundheitszustand ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zeugnis beizubringen. Gestellungspflichtige Mannschaften müssen zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen jeden Wechsel ihres Aufenthaltes der stammrollenführenden Behörde sowohl des zeitherigen als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich anzeigen. Die Gemeindebehörden haben die ihnen von der Amtshauptmannschast zugefertigten Gestellungsbefehle den Gestellungspflichtigen sofort auszuhändigen, über den Zu- und Ab gang Gestellungspflichtiger zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark für jeden ttnzelnen Fall sofort Anzeige zu erstatten und zwar bei Zugängen unter Ein reichung vollständig ausgefüllter Stammrollenauszüge und der Losungsscheine Die Gestellungspflichtigen sollen im Aushebungstermine in reinlichem Körper zustande erscheinen. Zuwiderhandelnde werden mit 5 Mark Ordnungsstrafe belegt. Die Stammrollenführer der zum Aushebungsorte Kötzschenbroda ge hörigen Ortschaften sollen am 20. April, diejenigen des Aushebungsortes Lange- brück am 4. Mai und diejenigen des Aushebungsortes Laubegast am 8. Mai dieses JakreS im Aushebungslokale behufs etwaiger Befragung über Verhält- nisse vorgestellter Leute anwesend sein. Dresden, am 18. April 1905. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Dresden-Reustadt. 777 VIII b. Amtshauptmann von Craushaar, Geheimer Regierungsrat. Die Aushebung der im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Dresden- Altstadt gemusterten und aufhältlichen gestellungspflichtigen Mannschaften findet L, A, -A.. 6 rerrek FS HFcrr ^Fer/e^s, vormittags 8 Uhr, ha ILrLtLsebmur sebe» 8vb»nbHrIrt««I»»k1 ,^ar krvbei» 8vblebt" I» kotsebuppel, FE». ^F«r » vormittags 7^5 Uhr, s^ustboke Lu Ovssebuuck«, rrrr<F LF. HF«r » vormittags 8 Uhr, Im ^Ibvrtsuloi» »u Vbueuuüt