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Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre I5tzD» aus der Staatskasse bestrittenen Berlage an Seuchen- rc. Entschädigungen betreffend. Nach der am 1. Dezember 1904 vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vor handenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1904 verlag-weise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reich-- 23 AuKk 1880 gesetze vom igyz für die wegen Seuchen aus polizeiliche Anordnung getöteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Tiere, oder nach den Ge- setzen vom 17. März 1886, vom 29. Februar 1896 und vom 12. Mai 1900 sür in folge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getötete Pferde und Rinder, in gleichen für an Gehirn'Rückenmarksentzündung, bez. an Gehirnentzündung umgestandene oder getötete Pferde und für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh zu ge währen gewesen und an Berwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten s) Pferde ein Jahresbeitrag von 1 M. 80 Pf., i>) Rinder im Alter von sechs Wochen und darüber ein Jahresbeitrag von — M. 18 Pf. und e) Kälber im Alter von weniger als sechs Wochen ebenfalls ein Beitrag von — M. 18 Pf. zu erheben. Indem solches gemäß ß 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — G - u. V.-Bl. von 1881, S. 13 flg —, der Verordnung vom 17. März 1886, des Gesetzes vom 29. Februar 1896 und der Verordnung vom 14. Mai 1900 — G.- u. V.-Bl. von 1886, S. 64, von 1896, S. 31 und von 1900, S. 254 — bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadt räte, Bürgermeister, Gemeindevorstände) angewiesen, auf Grund der von den Kreis- bez. Amtshauptmannschaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April 1905 unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis- bez. Amtshauptmannschaften abzuliefern. Dresden, dckN-9. Februar 1905. Ministeriurn des Inner«. v. Metzsch.j18) Musterung. Die Musterung der im Aushebungsbezirke der Königlichen Anttshauptmannschaft Dresden-Neustadt gestellungspflichtigen Mannschaften findet a-n L5. -Et/ LH. O^bF-ecir reereL O. re/ttF L. VvR -rr. 5K O/F»^. im Hotel „tiolmbaoker ttof rn IL8tr«eIienl»ro«l», L. « en, e«FF» tt O/rr. ln> es»«tl»«fe ,,^u ko» innrekä" rn Florltrkar^, »JUst 'M. r-Ir-r tt ebenenritt L/-r, ln HrrnÄt« „Vineknas" ra tLIotL«cke, «L»t H., tt. r-U-Lf Ott Ott O^/ü^. INI Hotel „Ii»i»orkof" r« u»«lel»erx, «OU» OO. tt OFre. in» tmn«tl»of,,LNn» ttlrsok" r« lmro^oitelll», arrr OA. r-rrtt O^. ^kO«, s « ^Otk/r- t F. tt O /,, . ln» t»a«tkof „^Vei>«Her ^cklo^ LU I-oi4«k»vilL, «rrr OS ^!O«>s tt k /-, . in I^rn^ti» Ue»it»nennt ru Ho«teenitL, Ott O5. fOe»L Ocr/e^^». tt O Fd ». in» -»»„tkof „8t»<lt ^nniteeNnin" ru I.nul»ex»»t >nd die Losung er»» OH. HO«st^ Ostst/rst t «. ^tstst strr tt O Fstst . in» 81trnn^i»»t»»l« ckvr ILKnlxlielien ^iuti»I»»«ptn»»nni»ei»»ft statt. Die Gestellungspflichtigen werden zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in diesen Terminen anfgefordert. Durch die Gemeindebehörden werden sie noch besondere Vorladungen erhalten. Alle Gestellungspflichtigen haben diese Vorladungen, früher zur Gestellung gekommene Mannschaften auch ihre Losungsscheine, zum Musterungstermine mitzubringen. Gestellungspflichtige, die durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine be hindert sind, haben dies durch ein von der Ortsbehvrde beglaubigter ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Gpilepfie zu leiden behaupten, müssen auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür stellen oder das Zeugnis eine- be- amteten Arztes beibringen. Die LtammrvUenführer haben sich zu den Musterungsterminen persönlich ein zufinden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Bezüglich der Reklamationen wird auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige und deren Angehörige sind berechtigt, spätestens im MuftcrungS- termine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste in Berückfichti- gung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse zu stellen und diese durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung jedoch die ortsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, sowie durch Stellung von Zeugen und Sackverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren (KrwerbS- oder AufflchtSunfähigkeit per Begründung der Reklamation behauptet wird, müssen in, MufterungStermine — nach Befinden bei Verlust des Reklamation*, anspruchs — unbedingt mit erscheinen oder über ihren Gesundheits zustand ein amtlich-ärztliche- Zeugnis beibringen. Im Aushebungstermin kann ein Zurückstellungsanspruch nur dann noch geltend gemacht werden, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungs geschäfte eingetreten ist. , Grsatzreservistcn, Reservisten und Landwehrleute sowie ausgebildete Landsturmpflichtige des ll. Aufgebots haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung bei einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen zu können glauben, ihre Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem Stadtrate oder Gemeindevorstande ihres Wohnortes anzubringen. lieber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission -5-» LH lOtt-vs OL , Entschließung fasten. Die Gesuchsteller wüsten zur gedachten Zeit im Sitzungssaale der Königlichen Anttshauptmannschaft Dresden-Neustadt sich einfinden. Dresden-Neustadt, am 14. Februar 1905. Der Aivilvorsitzcnde der Königlichen Grsatzkommisfton des Aushebungsbezirks Dresden - Neustadt. 361VIIIK. Amtshauptmann von Craushaar, Geheimer Regierungsrat. B. Das im Grundbuche für Laubegast Blatt 541 auf den Namen des Restaurateurs Carl Friedrich Gustav Hönicke in Dresden eingetragene Grundstück soll am 7. M8rL Ivo». vormittags ,10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, !, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll- streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchc 11,i Ar groß, auf 47,512 M. geschätzt, besteht aus einem Wohnhausc mit Hofraum und Garten und liegt in Lau begast, Ver längerte Bismarckstratze 22. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) - Dresden, den 7. Januar 1905. 3 La. 173/04.königliches Amtsgericht, Abt, tu. j20j Das im Grundbuche für Mockritz Blatt 265 auf den Namen Rosa vhl. Hnbnel geb. Reymond eingetragene Grundstück soll am 7. NlLi-L Lr-UL, vormittags ' >ll Uhr, an der Gcrichtsstelle, Lothringer Straße 1, l, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 13,7 Ar groß, auf 4000 M. geschätzt, umfaßt das Flurstück Nr. 76 k, besteht aus Wiesenland und liegt in Mockritz. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) Dresden, den 9. Januar 1905. 3 La. 195 04. Nr. 2. Königliches Amtsgericht, Abt. UI. ji9j Bekanntmachung, Straßensperrung betreffend. Wegen der Beschleusung der Kaditzer Straste, zwischen Serkowitzer und Dresdner Straße, und der Dresdner Straste, zwischen Kaditzer und Birkenfiraße, werden dieselben vom 27. d. M. ab bis auf weiteres für den gesamten Fahr- und Reitverkehr gesperrt. Derselbe wird auf die Dauer der Arbeiten durch die Gartenftraßc gewiesen. Uebertretungen der Sperre werden auf Grund von ß 1 der Verordnung, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, vom 9. Juli 1872 bestraft. Radebeul, am 13. Februar 1905. Dor -»oineii>üevor»t»nck Werner. >9) Bom russisch-japanischen Kriege. General Kuropatkin meldet dem Kaiser unter dem 18. d. M.: Feindliche Artillerie beschoß am 16. d. M. von dem Dorfe Vandziavopu, welches eine halbe Werst südöstlich von Chantachenan am Hunho gegen über Landepu liegt, unsere Laufgräben bei Chantachenan und wurde durch Jnfanteriefeuer unsererseits zum Schweigen gebracht. Zwei russische Offiziere wurden verwundet. Unter dem 19. d. M. meldet Kuropatkin: ^egrn eine Abteilung, welche an dem Passe 15 Werst südöstlich von Tfinkhechen steht, eröffneten die Japaner ein Artilleriefeuer aus vier Geschützen. Weitere Mel dungen sind nicht eingelaufen. Die peinlichen Auseinandersetzungen der russischen Heerführer untereinander werden, ohne Rücksicht auf den schweren Schaden, den sie anrichten müssen, vor aller Oeffentlichkeit weitergesponnen. General Gripenberq bleibt dabei, daß Kuropatkin allein an dem letzten Mißerfolg am Hunho schuld war und fügt neue, verletzende Bemerkungen gegen den Oberbefehlshaber hinzu, dessen Freundschaft er sich trotzdem rühmt. Kuropatkin hat nicht verfehlt, allerdings nur direkt an den Zaren, seinen entgegengesetzten Standpunkt darzu legen und hat nach der emen Meldung damit auch Erfola gehabt. Diese Nachricht bleibt freilich nicht un- widerlprochen. Der britische Dampfer Powderham, mit einer Kohleuladung nach Wladiwostok unterwegs, wurde am letzten Sonnabend von den Japanern wegge- nommen. Wie die .Morningpoft" au- Schanghai meldet, erwarten die Japaner in Niutschwang einen Angriff der Russen und errichteten rasch Ver teidigungswerke. „Daily Telegraph" meldet aus Tokio: Die japanische Presse erklärt bezüglich der Friedensgerüchte ein stimmig, daß diese verfrüht seien. Die Gesamtmacht der Russen und der Japaner am Schaho wird auf 700,000 Mann geschätzt. Der starkverschanzte linke Flügel Kuropatkins, wo sechs Divisionen stehen, wurde neuerdings dis zu einem Punkte fünf Meilen westlich von Kwaiju ausgedehnt, wo eine starke Abteilung steht. Kuropatkin ist gegenwärtig in Fushun. Die Russen entwickeln eine lüihaste Tätigkeit vor dem rechten Flügel der Japaner Sie verwenden Chinesen dazu, um den Versuch zu machen, japanische Depots in Brand zu stecken. Sieben Chinesen, die in Tairen gefangen ge nommen worden sind, erklärten, jeder von ihnen hätte 600 Taels erhalten mit dem Versprechen, daß, wenn ihnen die Brandstiftung gelinge, jeder noch 20,000 Taels erhalten werden. Sie werden warscheinlich zum Tode verurteilt werde. — Der Kaiser von Korea wird vor aussichtlich Japan besuchen. Monatskalender für Obstk- und Gartenbau. Februar. Obstbau. Für den Januar haben wir recht sehr enipfohlen, eine Musterung unter den Obst bäumen abzuhalten und abgängige Bäume, welche des hohen Alters wegen unfruchtbar sind, M entfernen. Auch für den Februar stellen wir diese AufräumungSarbeit als zweckmäßigste und lohnende Arbeit hin. Viele Tausend solche alte Veteranen, die nicht mehr tragen können, zählen noch als Obstbäume und sind es doch in Wahrheit längst nicht mehr. Das Auslichten der Baumkronen, das Verjüngen derselben, oder das Ab werfen der Krone zum Zwecke des späteren Umver edelns sind nun Hauptarbeiten. Wir möchten be sonders auf das Umveredeln Hinweisen als auf eine Arbeit, die sich in der Folge reichlich lohnt. Zur Vermeidung von Frostbeschädiaungen am Stamme (Frostplatten) ist das Anstreichen oer jungen glattrindigen Obstbäume wirkungsvoll. Eine anderweite Rindenpflege bestckhl in der Entfernung alter Borke nicht nur am Stimmte, sondern so weit möglich auch an den starken Hauptästen. Der Kronenschnitt bei jüngeren Obstbäumen wird vor genommen. Der Winterschnitt an den Formenbäumeu wird vorgenommen. Edelreiser sind zu schneiden und aufzubewahren. Ältere Johannis- und Stachelbeersträu cher werden ausgeschnitten. Sträucher, welche stark nut Schildläusen besetzt sind, werden verjüngt, d. h. auf 20 — 3V em über der Erde zurückgeschnitten. Meist Ende Februar beginnt der Schnitt der Weinrebe. Bei offenem Boden düngen der Obstbäume und Beeren sträucher. Die Obstlager bei Null Grad lüften. Bei noch größerem Lager von dauerhaften Früchten ist ein starkes Schwefeln des geschlossenen Lagerraumes recht am Platze. Bestellungen auf Obstbäume jeglicher Art für die Frühjahrspflanzungen werden bei unseren Baum- schulgeschäften aufgegeden, und dadurch rechtzeitige Liefe rung sicheraestellt. Im Gemüsegarten wurden die Bodenarbeiten durch die ungünstige Witterung des Januars auf gehalten. Tiefgründige Bearbeitung war nur möglich, wo vorsichtigerweise der Boden im Herbste schon nnt Dünger bedeckt wurde. Bei frostfreiem Boden beginne