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Sächsische vorfzeitung Bezugsbedingungen: kk .Verist««--«ichetnt i«d«« woch««ta, „chmt««,» » Uhr mtt dem vatnm de» iol-«d« vt« v«z»»g^edLhr beträgl 1« M«rt ^r«qLi,r,i<h oürr b0 pfgfür ,«d« Vt« .V»rf»t«m,. ist pl beseh« durch di« kaiserlich« p^umstalt«. die canddrieftrüzer u»d durch Misere vo'en vet freier Liefer««-tu» hau, erhebt peft «och »t, Luftelluu-^ebühr vo« « Pf». Tete-ramm-Ndr.: vorfzeitung vrerden. Anzeiger für Stadt und Land mit der Vellage: „Illustrierter Sonntags-Matt" Amtsblatt für die Rgl. Amtrhauptmannschasten Dresden-Nltstadt und Dresden-Neustadt, für das Ugl. Amtsgericht Dresden, die Ngl. Zorstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinde Gberlößnitz Anzeigen-Preise: vt« «inspaltt-« Seü« » Pf,., «>t«r.ei«-»sa»dt' 40 Pf» U«z«i««.U««ahni« erfolgt bt» «Uta», 12 w>i. — N«««hm«st«H«» Nni> Unser« chefchatt»st«tl«. Net«« M«th««r »oss. Ur «, 2«»alid««da«k, Naasenftei« d Vogler, »üd. Moss«, ». c. v«tb« » So in ceipzig, 5rankf«rt «. m. : L.Uohlt«U«N«l^orf: huaoMü-r>l«rh,UMch«». droda, Dito vittrich t« »«L«nl>orf, Hugo Dpttz t» Leadattz-Nenostra, Emil Uollau i« Serkowitz, Nuü Lrtun« t« Vr«deu-lvdlf«ttz, Zrtrdrich keuchert t« Lossebauü«, Netnh. woith« in Mviiqbu' r tvtto Ulmath tu kotta, Max Leurich tu LoschWttz Telephon: Dresden, Nr. 2916. Nr. 29. Dresden, Sonnabend, den 4. Februar 1905. 67. Jahrgang. Das dkerreste. Die Untersuchungskommission hat auf der Zeche Bruchstraße wirkliche Mißstände nicht kon statieren können. In der russischen Grenzstation SoSnowice entstanden Unruhen; da unter der Bevölkerung das Gerücht verbreitet war, daß preußisches Militär einrücken sollte, befahl das Kattowitzer Landratamt die Sperrung der Brücke. Maxim Gorki ist in Freiheit gesetzt worden. Tie Aufführung seiner Stücke wurde allen Theatern in Rußland verboten. Die Zahl der bei den Warschauer Unruhen Getöteten wird jetzt auf 600, die der Verwundeten auf über 1000 angegeben. Der Mann, der auf den Polizeiwachtmeister Golovin in Odessa schoß, heißt Abraham Stillmann. Der französische Senat hat gestern das neue Militärgesetz mit obligatorischem Dienste für alle in seinen Haupttellen angenommen. Das Verbot des Wettbewerbes. In den kaufmännischen Anstellungsverträgen findet sich gewöhnlich eine sogenannte Konkurrenzklausel, durch die den Angestellten untersagt wird, nach ihrem Aus tritt aus dem Geschäft in bestimmter Zeit und Gegend Konkurrent des Prinzipals zu werden. Damit das Fortkommen des Angestellten nicht unbillig erschwert wird, ist ein solches Verbot nach der Vorschrift des Handelsgesetzbuches nur dann verbindlich, wenn es sich nach Zeit, Ort und Gegenstand in angemessenen Grenzen hält. Auch verliert mit dem Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Konkurrenz klausel ohne weiteres ihre Wirkung, und sie ist von vornherein wirkungslos, wenn der Prinzipal durch ein vertragswidriges Verhalten dem Angestellten zur Auf lösung des Dienstverhältnisses Anlaß gibt, ferner, wenn der Prinzipal selbst das Dienstverhältnis kündigt, es fei denn, daß er zur Kündigung einen erheblichen und un verschuldeten Anlaß hatte oder daß er dem Angestellten während der Dauer des Verbots das zuletzt von ihm bezogene Gehalt fortbezahlt. In einem kürzlich vor dem Reichsgericht verhandel ten Rechtsfall war es streitig, in welcher Weise sich der Prinzipal durch Fortzahlung des Gehalts seine An sprüche aus dem Verbot erhalten kann. Ein Prinzipal hatte dem Angestellten gekündigt, hatte dann abgewartet, ob ihm Wettbewerb gemacht wurde, und, als die- ge schah, seine Ansprüche geltend gemacht und sich zugleich zur Fortzahlung des Gehalts erboten. Das Reichs gericht hat dieses Verfahren nicht gebilligt. Nach der Ansicht des Reichsgerichts hat der Prinzipal sich sofort bei der Kündigung zur Fortzahlung des Gehalts zu verpflichten. Andernfalls bliebe der Angestellte von der Kündigung an bis zu dem Zeitpunkt der ersten nach Beendigung des Dienstverhältnisses fälligen Gehaltsrate über die Fortdauer seiner Verpflichtung aus dem Ver bot in Ungewißheit, und er wäre auch über diesen Zeitpunkt hinaus noch in Ungewißheit darüber, ob die späteren Gehaltsraten gezahlt werden oder nicht. Er wäre also auf eine ungewisse Zeit in der Freiheit be schränkt, sich eine ihm vorteilhafte Stellung zu sichern und würde dadurch ohne ersichtlichen Grund benach teiligt, während das Gesetz ihn gegen solche Nachteile schützen will. Der Angestellte darf deshalb, falls der Pnnzipal ihm nicht bei der Kündigung die Fortzahlung des GehaltS zusichert, annehmen, daß eS bei der Regel verbleibt, nach der der Prinzipal durch die Kündigung alle Ansprüche aus dem Wettbewerbsverbot für die Zeit nach der Kündigung des Dienstverhältnisses verliert. In einer fast gleichzeitigen Entscheidung hat sich das Reichsgericht auch über die Wirkung des Wettbe werb-Verbotes auf dem Gebiet der Gewerbeordnung ausgesprochen Das aus dem Wettbewerbsverbot sich ergebende Verhältnis zwischen dem Angestellten und dem Gewerbeunternehmer ist keiner gesetzlichen Regelung unterworfen. Schon vor dem 1. Januar lSOO sollte aber nach einer ständigen Rechtsprechung das Verbot dann wirkungslos sein, wenn der Dienstherr ohne einen vom Angestellten gegebenen gerechten Anlaß das Dienst verhältnis einseitig aufhebt oder kündigt oder dem An gestellten zu seinem Austritt gerechten Anlaß gibt. Da diese Grundsätze aus der rechtlichen Natur des Wett bewerbsverbots hergeleitet sind und allgemeinen recht lichen Erwägungen entspringen, so finden sie nach der Auffassung des Reichsgerichts auch ohne besondere ge setzliche Vorschrift auf das zwischen Gewerbeunternehmer und Angestellten (8 133 a der Gewerbeordnung) ver einbarte Wettbewerbsverbot Anwendung. DaS Wettbewerbsverbot hat also nur dann Wir kung, wenn der Angestellte die Stellung freiwillig und ohne daß der Prinzipal ihm dazu gerechten Anlaß gibt, verläßt. Politisch- W-ltschau. Deutsches Reick. Der Kaiser besuchte gestern früh den Reichskanzler Grafen v. Bülow und hörte im kgl. Schloß die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee und des Chefs des Militärkabinetts. Nach mittags verweilte der Monarch längere Zeit in Pots dam bei seinem kranken Sohne. Nach einer Meldung aus Kaschau ernannte Kaiser Franz Josef in seiner Eigenschaft als König von Ungarn den Prinzen Eitel Friedrich, bisher Oberleutnant im 34. Infanterie-Regiment, zum Hauptmann dieses Regiment-, besten Offiziere dem Prinzen aus Anlaß der Ernennung ein Glückwunschtelegramm sandten. Der Kaiser hat bestimmt, daß Prinz Adalbert auf seiner Rückreise aus Ostasien auch den Gewässern von Deutsch-Ostafrika einen Besuch abstatten soll. In Darmstadt fand gestern mittag 12 Uhr die Ziviltrauung des Großherzogs von Hessen und der Prinzessin Eleonore zu Solms-Lich durch den Staatsminister vr Rothe statt. Unmittelbar daran schloß sich die feierliche kirchliche Trauung in der Hofkirche, der die fürstlichen Gäste, das diplomatische Korps, die Standesherren sowie Spitzen der Zivil- und Militärbehörden beiwohnten. Die Traurede hielt Prälat Walz. Nach dem Gebet folgte der Ringwechsel. Hier auf wurde ein Salut von 101 Kanonenschüssen ab gegeben. Der Chor des Hoftheaters trug Gesänge vor. Mit einem Gebet und Segen des Oberhofpredigers Ehrhardt schloß die weihevolle Handlung. Rach der kirchlichen Feier fand im Residenzschloß Galatafel statt. Um 4 Uhr nachmittags reiste das neuvermählte Paar nach Schloß Romrod. Abends war Festvorstellung im Hoftheater. In der gestrigen Sitzung des preußischen Landesökonomie-Kollegiums besprach Minister v. PodbielSki die russischen und österreichischen Handels verträge. Er führte aus, daß die Wünsche des Reichstages bezüglich der Getreidezölle voll durchgeführt seien. Sowohl er wie jeder seiner Nachfolger würde durch den Schutz der heimischen Viehzucht die auf erlegten Pflichten voll erfüllen. Der Reichskanzler, der im Sturm gestanden, habe sein Versprechen eingelöst, für die Landwirtschaft einzutteten. Die „landwirtschaftliche Woche" in Berlin hat gestern begonnen, und zwar mit den Beratungen des preußischen Landesökonomie - Kollegiums. Am 13. d. M. findet die Generalversammlung des Bundes der Landwirte statt. Wie mitgeteilt wird, hat die Regierung nach einer dem Vorsitzenden der betreffenden Kommission zuge gangenen Nachricht auf die Weiterberatung des Gesetz entwurfs, betreffend den Kontraktbruch ländlicher Arbeiter, verzichtet, da sie noch weitere Ermittelungen über die GesetzeSmaterie anstellen will. Der Generalstreik im Ruhrrevier. Der Kampf wächst sich leider immer mehr zu einer Kraft probe auS. An „Munition", d. h. an Geld, erhalten die Streikenden fortgesetzt neue Zufuhr. Wie gemeldet wird, find bei den beiden Bergarbeiterverbänden bisher über 750,000 M eingegangen und täglich kommen neue Spenden. Wie der „Vorwärts" meldet, ergab eine unter den bürgerlichen Abgeordneten des württem bergischen Landtages vorgenommene Sammlung für die streikenden Bergarbeiter 150 M.. dagegen beschlag nahmte die Behörde bei dem Vorsitzenden des Gewerk schaftskartells in Heidenheim die Sammellisten und sämtliches Sammlung-material. — Der Bergbauverein hat in einem Telegramm an den HandelSmimster gegen die gestrigen Ausführungen des Staatssekretärs Grafen PosadowSky über Unrichtigkeiten bezw. Uebertreibungen bei Meldungen in der Presse von Ausschreitungen gegen Arbeitswillige protestiert unter Hinweis auf den vielfach völlig unzureichenden Schutz der Arbeitswillige!« und die an mehreren Orten des JndustriebezirkS in zwischen ergangenen gerichtlichen Urteile, durch die wegen Bedrohung Arbettswilliger Gefängnisstrafen gegen eine Anzahl Personen verhängt wurden. Die Verluste unserer Truppen in Südwest afrika haben im Januar betragen: Tote: 6 Offiziere, 6 Unteroffiziere, 23 Mann, insgesamt 35; Verwundete: 5 Offiziere, 11 Unteroffiziere, 44 Mann, insgesamt 60, vermißt 2 Mann. An Krankheiten sind erlegen: 1 Offizier, 2 Unteroffiziere, 12 Mann, zusammen 15, davon an Typhus 7, an Herzschwäche 3, an Lungen entzündung 2, an Gehirnentzündung 1, innere Ver blutung I, Ruhr und Skorbut 1. Verunglückt und tot sind ein Unteroffizier (ins Meer gefallen), 3 Mann (verirrt und verdurstet), außerdem wurde ein Mann in Swakopra und auf Bahnhofswache von fremder Hand angeschossen und verwundet. Der Gesamtverlust beträgt im Januar bei 35 Toten, 61 Verwundeten, zwei Ver mißten. 15 an Krankheit Gestorbenen, 4 Verunglückten 117 Köpfe. — Bis Schluß des Monats Januar betrug der Gesamtverlust des ganzen Feldzuges 1187 Köpfe, davon gefallen 299, den Wunden erlegen 19, an Krank- heit gestorben 326, vermißt 82, ermordet 93 (darunter 41 Farmer, 34 Kaufleute, 13 Schutztruppler, 5 Frauen), verunglückt und tot 18, verunglückt und lebend 8, ver wundet 342, Summe der Toten 837, Summe der Lebenden 350. Frankreick. Senat. DaS Haus berät das Militärgesetz, nimmt den Artikel 1, wonach der Dienst für alle obligatorisch ist, an und lehnt mit 205 gegen 53 Stimmen ein von dem Kriegsminister Berteaux be kämpftes Amendement ab, wonach diejenigen, welche Familien zu unterstützen haben, vom Dienst befreit sein sollen. Man glaubt, daß die Regierung Mitte nächster Woche den Gesetzentwurf bett. Trennung der Kirche vom Staat einbringen wird. Hull-Kommission. Gestern vormittag wurde wieder Kapitän Clado vernommen. Er erklärte, Admiral Roschdjestwensky habe sich in einem Briefe an ihn bitter über die nervöse Haltung der englischen Presse am Tage nach dem Zwischenfall, wo ihr Einzelheiten noch nicht bekannt waren, beschwert. Der Zeuge erklärte ferner, er habe in Vigo von den durch die englische Presse verbreiteten Gerüchten gehört, daß zwei russische Torpedoboote auf dem Schauplätze des Zwischenfalls geblieben seien, ohne den Fischern Beistand zu leisten. Er sei überrascht gewesen, daß diese Gerüchte plötzlich nicht mehr umgegangen seien, und er sei der Ansicht, der Urheber dieser Gerüchte habe erkannt, daß sein Manöver ungeschickt war. Clado resümierte dann den Bericht des Admirals Roschdjestwensky, in welchem die Ansicht ausgesprochen sei, die Sicherheit des Geschwader- Habe sofortige Weiterfahrt erheischt, ohne den Fischer booten, deren Beschädigungen als wenig ernst galten, Hilfe zu leisten. Clado gibt dann technische Auf klärungen darüber, wie das Boot Crane indirekt ge troffen wurde. Er beschreibt ferner die Vorsichtsmaß regeln, die seit der Abreise von Reval getroffen waren und den Grund zu diesen Maßregeln. Dann gibt er ein Bild der Pflichten und Rechte des wachthabenden Offiziers und erklärt, Admiral Roschdjestwenski habe den Befehl gegeben zur Eröffnung des Feuers. Nach dem dann noch Leutnant ElliS vernommen war, wurde die Sitzung geschlossen. Holland. Rach einem Telegramm des „Telegraaf" auS Kota Radja (Atchin) ist ein holländisches Biwak bei Meurandehpaza in der Landschaft Telok- Semawe von Eingeborenen über fallen worden, wo bei auf holländischer Seite 16 Mann getötet wurden. Rußland. Der Petersburger Korrespondent de- Londoner „Daily Telegraph" will erfahren haben, die polnischen Gefangenen würden heute freigelassen und der Presse ihre Freiheit zurückgegeben werden. General Trepow werde später nach der Mandschurei geschickt, und in zehn Tagen (!) werde eine neue repräsen tative Kammer geschaffen werden. Diese plötzliche Veränderung sei Wittes Einfluß zuzuschreiben, der am Montag bei einer Sitzung des SonderkomiteeS de